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Feinstaub: Aufhebung der Sondermassnahmen
Der Kanton Bern hebt – zusammen mit den anderen beteiligten Kantonen die wegen zu hoher Feinstaubbelastung der Luft verfügte Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometer auf Autobahnen und Autostrassen im Verlauf von morgen Mittwoch 8. Februar 2006 wieder auf.
aid/bns. Die Aufhebung der Temporeduktion erfolgt laut einer Medienmitteilung in Koordination mit den beteiligten Kantonen, nachdem die Feinstaubbelastung in den letzten Tagen kontinuierlich gesunken sei und die Wettervorhersagen keinen neuerlich markanten Anstieg erwarten liessen: «Die Umsignalisation der Strassen dauert etwa einen halben Tag.» Ebenfalls aufgehoben werde das Verbot des Betriebs von Holzfeuerungen, die nicht ausschliesslich der Raumheizung und der Erzeugung von Prozesswärme dienten (zum Beispiel Cheminées und Schwedenöfen).
«Eine erste Auswertung der Daten zeigt, dass die Belastung an den Messstandorten entlang von Autobahnen (Härkingen, Reiden, Opfikon) am Wochenende tendenziell stärker zurückgegangen ist als an den übrigen, nicht autobahnnahen Standorten», verlautet im weiteren. Verglichen mit den Wochenenden im Januar habe sich auf verschiedenen Autobahnabschnitten ein Verkehrsrückgang ergeben, ohne dass Ausweichverkehr auf den übrigen Strassen festgestellt worden seien: «Neben messbaren Effekten hat eine Sensibilisierung stattgefunden, so dass viele Autofahrer eigenverantwortlich auf das Motorfahrzeug verzichtet haben.»
Im Kanton Bern sind laut Medienmitteilung die Grenzwerte am Dienstag 7. Februar 2006 um 16 Uhr – aktuelle Messwerte siehe unter Luftqualität im Kanton Bern – an keinem Messstandort mehr überschritten worden. Die Messwerte wurden für Thun mit 40 Mikrogramm pro Kubikmeter angeben (Ittigen 39 und Biel 41 Mikrogramm pro Kubikmeter).
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Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzlistrasse 244, CH-3852 Ringgenberg / Redaktionsstube Ringgenberg Telefon +41 33 821 10 61 und Fax +41 33 82110 64 / Mobile +41 79 427 45 78 / Postcheckkonto 40-71882-7
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