wo Patientinnen und Patienten
auch Gäste sind
bis 31. März 2006 Winterbetrieb

Ihr Ferien- und Seminarhotel
in Interlaken

Veranstaltungen im Zentrum Artos
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Berner Oberland
Freitag 3. Februar 2006
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Max und Erika Schneider
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Camping Les Magnanarelles
Le Rey
F-30570 Pont d'Hérault
Informationen / Bestellungen
Hintergrundinformationen siehe auch Bericht Staneks Planetenlexikon 2005: Mit dem Computer auf den Mars vom Sonntag 14. November 2004
Netz gegen Kinderporno

Swiss Myco Holidays
Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie!

Ferien verbunden mit dem Beobachten und Bestimmen von Pilzen ist mit Sicherheit ein faszinierendes Erlebnis für jeden Pilzfreund. Das Rezept: Eine Ferienwohnung in Ringgenberg, ein interessantes Pilzgebiet und eine einzigartige Ferienregion.
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Feinstaub: Kanton Bern beschliesst Sofortmassnahmen

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat vor dem Hintergrund der anhaltend deutlich überhöhten Tageswerte für Feinstaub (PM10 ) – siehe unter anderem Luftverschmutzung: Zu viel Feinstaub auch in Thun vom Mittwoch 11. Januar 2006 – Sofortmassnahmen in den Bereichen Tempobeschränkung auf Autobahnen, Holzfeuerungen und Partikelfilter beschlossen.

aid/bns. Im Rahmen der Zuständigkeiten der Kantone hat der Regierungsrat laut einer Medienmitteilung von heute Freitag 3. Februar 2006 folgende Sofortmassnahmen beschlossen:
Die Volkswirtschaftsdirektion wird ermächtigt, im Verbund mit anderen Kantonen ab 4. Februar eine Tempobeschränkung (Tempo 80) auf Autobahnen zu erlassen. Die Tempobeschränkung hat grossflächig zu erfolgen und würde im Kanton Bern die folgenden Strecken umfassen: A1-Anschluss Mühleberg – Bern – Richtung Zürich bis Kantonsgrenze Bern/Solothurn, A6-Anschluss Münchenbuchsee – Bern – bis Anschluss Thun-Nord, A-12 Anschluss Niederwangen bis Verzweigung Weyermannshaus.
Holzfeuerungen, die nicht ausschliesslich der Raumheizung und der Erzeugung von Prozesswärme dienen, dürfen nicht mehr betrieben werden. Dies betrifft insbesondere offene und geschlossene Cheminées sowie Cheminée- und Schwedenöfen. In diesen Kleinanlagen ist auch das Verbrennen von jeglichen anderen Brennstoffen wie insbesondere Kohle, Kohlebriketts oder Koks nicht erlaubt. Der Regierungsrat weist zudem darauf hin, dass das Verbrennen von natürlichen Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien verboten ist. Dies betrifft namentlich den Schlagabraum von Holzschlägen.
Haltern von Dieselfahrzeugen wird dringend empfohlen, ihre Fahrzeuge mit Partikelfiltern auszurüsten. Alle Halter, die bis Ende 2006 einen Partikelfilter in ihre im Kanton Bern zugelassenen Dieselfahrzeuge einbauen lassen, können ihre umgerüsteten Dieselfahrzeuge beim Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt gebührenfrei prüfen lassen. Die Anpassung des Fahrzeugausweises erfolgt in diesem Fall ebenfalls gebührenfrei. Haltern von Dieselfahrzeugen ohne Partikelfilter wird dringend empfohlen, auf die Benützung ihres Fahrzeuges zu verzichten.

Der Regierungsrat zähle auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürger, mit der Umsetzung der Sofortmassnahmen einen Beitrag zur Verbesserung der Feinstaubbelastung – aktuelle Messwerte siehe Luftqualität im Kanton Bern – zu leisten, heisst es in der Medienmitteilung. Der Regierungsrat wiederhole einen bereits am 10. und 30. Januar 2006 erfolgten Aufruf an die Bevölkerung zu den folgenden freiwilligen Massnahmen (siehe auch Feinstaub: Kanton Bern ruft erneut zu freiwilligen Massnahmen auf vom Montag 30. Januar 2006):
Wenn Sie zu Fuss gehen, mit dem Velo unterwegs sind oder den öffentlichen Verkehr benützen, verursachen Sie keinen oder nur wenig Feinstaub.
Bilden Sie Fahrgemeinschaften, statt alleine mit dem Auto zu fahren.
Fahren Sie vorausschauend. Vermeiden Sie abrupte Beschleunigungs- und Bremsmanöver. So vermeiden Sie den Abrieb von Reifen, Bremsen und Strassenbelägen.
Wählen Sie beim Kauf eines Diesel-Personenwagen unbedingt ein Modell mit Partikelfilter.

Mittel- und langfristige Massnahmen gelten bereits

Für den Regierungsrat sei die Feinstaubproblematik nicht neu, heissst es in der Medienmitteilung: «Er hat den Handlungsbedarf mit dem Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 2000/2015 bereits im Jahr 2001 ausgewiesen und die in seiner Kompetenz liegenden Massnahmen zur Feinstaubreduktion bestimmt.» Dabei handle es sich unter anderem um die folgenden Massnahmen:
Nachrüstung von Dieselbussen und Baumaschinen mit Partikelfiltern.
Massnahmen zur Bekämpfung der illegalen Abfallverbrennung in Holzfeuerungen
Regelmässige Kontrollen der 120 000 Feuerungsanlagen.
Fahrtenbegrenzung bei grossen Einkaufszentren.
Tempo 80 auf Teilen der Autobahnen rund um Bern seit 1993.
Um in Zukunft übermässige Feinstaubbelastungen zu vermeiden, brauche es jedoch vor allem auf Bundesebene weitere griffige Massnahmen, verlautet im weiteren: «Der Kanton unterstützt deshalb das vom Bund im Januar präsentierte Aktionsprogramm ‹Feinstaub› wie zum Beispiel die Umsetzung verschärfter Abgasvorschriften für Motorfahrzeuge (Partikelfilterpflicht).» Der Regierungsrat habe sich am Freitag 3. Februar 2006 an einer Sondersitzung eingehend mit der aktuellen Problematik der übermässigen Feinstaubbelastung befasst. Er habe dabei Kenntnis genommen von den bereits im Vollzug stehenden mittel- und langfristigen Massnahmen zur Bekämpfung von Feinstaub im Rahmen des Massnahmenplans zur Luftreinhaltung 2000/2015: «Er ist der Auffassung, dass nur Sofortmassnahmen ergriffen werden sollen, die tatsächlich zu einer Verminderung der Feinstaubbelastung führen können; eine kleinräumige Temporeduktion auf Autobahnen ist nicht zielführend.»
Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzlistrasse 244, CH-3852 Ringgenberg / Redaktionsstube Ringgenberg Telefon +41 33 821 10 61 und Fax +41 33 82110 64 / Mobile +41 79 427 45 78 / Postcheckkonto 40-71882-7
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