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| Asylwesen: An neue Rahmenbedingungen anpassen |
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Im Kanton Bern sollen die Rahmenbedingungen im Asylwesen angepasst und die Nothilfe für abgewiesene Asylbewerber vorläufig im Rahmen der bestehenden Durchgangszentren gewährt werden. |
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aid/bns. Asylsuchende auf deren Gesuch der Bund nicht eingetreten sei, also Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhielten, hätten bei Bedarf Anrecht auf Nothilfe, wird in einer Medienmitteilung der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern erinnert: «Nach der Schliessung des Minimalzentrums auf der Stafelalp Ende Januar 2006 werden diese Personen nun in den bestehenden Durchgangszentren untergebracht.» Dies soll laut dem Entscheid des Regierungsrates weiterhin so bleiben: «Allerdings sollen diese Personen möglichst getrennt von den anderen Asylsuchenden untergebracht werden.» Es würden ihnen auch weiterhin nur Sachleistungen abgegeben: «Zudem werden die illegal anwesenden Personen zur Ausreise aufgefordert.» Der Regierungsrat wolle den Bereich der Nothilfe Ende dieses Jahres überprüfen und neu beurteilen – «dies auch im Hinblick auf die Ausdehnung des Sozialhilfestops auf alle weggewiesenen Asylsuchenden, welche mit Inkraftreten des revidierten Asylgesetzes vorgesehen ist». Gleichzeitig wolle der Regierungsrat des Kantons Bern die Organisation und Struktur der Durchgangszentren anpassen. Eine sinkende Zahl an neuen Asylgesuchen und die Kostenabwälzungen des Bundes hätten den Regierungsrat veranlasst, im Asylwesen verschiedene Anpassungen vorzunehmen. Die Situation im Asylwesen habe sich in den letzten Monaten deutlich verändert: «Einerseits sinkt die Zahl der Asylsuchenden stetig – andererseits plant der Bund nach dem Sozialhilfestop für Personen, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, im Rahmen der Asylgesetzrevision weitere Änderungen, die zu einem erheblichen zusätzlichen Kostenrisiko für die Kantone führen werden.»
Der Regierungsrat des Kantons Bern habe sich aus diesen Gründen eingehend mit der Problematik und dem weiteren Vorgehen befasst, heisst es im weiteren: «Er hat Massnahmen beschlossen, welche die Zuständigkeit und die finanzielle Verantwortung mittelfristig klären sollen, damit die Gemeinden und der Kanton die Aufgaben im Asylwesen möglichst flexibel und effizient erfüllen können.» Grundsätzlich halte der Regierungsrat am bestehenden System der Unterbringung der Personen im Asylbereich mit zwei Phasen fest. Die Asylsuchenden und die vorläufig Aufgenommen sollen weiterhin für einige Monate in einem Durchgangszentrum betreut und anschliessend in den Gemeinden plaziert werden. Dabei sei eine Verteilung der Asylsuchenden entsprechend des Bevölkerungsanteils auf die Gemeinden anzustreben: «Die Aufwendungen von Kanton und Gemeinden für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommen sollen möglichst vollumfänglich aus den Beiträgen des Bundes gedeckt werden.» Die für das Asylwesen zuständige Polizei- und Militärdirektion werde eine paritätische Steuerungsgruppe mit Vertretern der Gemeinden und des Kantons einsetzen, die Aufträge zur Erarbeitung von sowohl kurzfristig realisierbaren Sofortmassnahmen wie auch von längerfristig wirksamen Anpassungen von gesetzlichen Grundlagen erarbeiteten. Heute führen im Kanton Bern laut Medienmitteilung fünf Organisationen total 17 Zentren mit rund 1100 Plätzen: «Da die Zahl der Plätze wegen der sinkenden Zahl der Asylsuchenden tendenziell weiter reduziert werden muss, ist ein wirtschaftlicher Betrieb für die einzelnen Organisationen zunehmend in Frage gestellt.» Daher wolle der Regierungsrat die Führung der Durchgangzentren ab 2007 nur noch zwei Organisationen übertragen – Ausnahme sei ein allenfalls einzurichtendes Spezialzentrum. Bei den vorläufig Aufgenommenen stehe neu eine möglichst rasche Integration in den Arbeitsmarkt im Vordergrund, da diese Menschen in der Regel längerfristig in der Schweiz blieben: «Mit dem revidierten Asylgesetz will der Bund den Kantonen voraussichtlich ab dem Jahr 2007 für vorläufig Aufgenommene, die länger als sieben Jahre in der Schweiz sind, keine Sozialhilfebeiträge mehr ausrichten.» Daher soll deren Integration in den Arbeitsmarkt und damit die finanzielle Selbständigkeit ab sofort gefördert werden: «Da nicht mehr die Erhaltung der Rückkehrfähigkeit und damit das Fernziel einer Heimkehr dieser Personen im Vordergrund steht, ist für die Aufgaben im Sozialhilfe- und Integrationsbereich neu die Gesundheits- und Fürsorgedirektion und nicht mehr die Polizei- und Militärdirektion federführend.»
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