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Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie!
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Ferienwohnung
in Ringgenberg
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mit seinem idyllischen Burgseeli ein idealer Ferienort. |
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Hochwasserschutz an der Aare zwischen Thun und Bern
Der Hochwasserschutz an zwei besonders exponierten Stellen an der Aare zwischen Thun und Bern soll ohne Verzug an die Hand genommen werden: Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern hat die Wasserbaupläne für die vorgezogenen Hochwasserschutzmassnahmen an der Aare bei Rubigen und im Bereich der Gürbemündung genehmigt und Einsprachen abgewiesen.
aid/bns. Der Kanton Bern und die 18 Anstössergemeinden wollen laut einer Medienmitteilung die Bevölkerung an der Aare zwischen Thun und Bern mit insgesamt zwei Dutzend Massnahmen vor Hochwasser schützen, die Trinkwasserversorgung sichern und die Natur- und Erholungsräume aufwerten. Diese 24 Massnahmen sollen in einem kantonalen Wasserbauplan zusammengefasst und zusammen mit den Gemeinden umgesetzt werden. Im Bereich der Gürbemündung und bei der Hunzikenbrücke in der Gemeinde Rubigen sollen die Sofortmassnahmen noch in diesem Winter umgesetzt werden: Bei der Gürbemündung soll der durch das Hochwasser im Jahr 1999 zerstörte Damm wiederaufgebaut und verstärkt werden. Bei der Hunzikenbrücke wolle der Kanton mit einem neuen Damm die Autobahn A6 schützen und durch eine Verbreiterung des Flussbetts die Abflusskapazität der Aare erhöhen. Gegen diese beiden dringlichen Projekte seien elf Einsprachen bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) eingegangen.
Die BVE hat laut Medienmitteilung die beiden als dringlich eingestuften Hochwasserschutzprojekte genehmigt und damit den Weg für deren sofortige Umsetzung freigemacht. Die Einsprachen seien abgewiesen worden: «Hauptgrund für die Abweisung ist die drohende Hochwassergefahr an zwei besonders exponierten Stellen: «In Rubigen muss die Autobahn vor Überflutung bewahrt und an der Gürbemündung müssen die Trinkwasserleitungen von Bern und Köniz geschützt werden.» Zurückgewiesen habe die BVE auch die Rüge, die geplanten Massnahmen bei der Hunzikenbrücke dienten nicht dem Hochwasserschutz: «Dank der Verbreiterung der Aare wird deren Abflusskapazität massgeblich erhöht, was die Hochwassergefahr vermindert; gleichzeitig wird der vorgesehene Damm die Autobahn vor Überflutungen schützen.» Ebenfalls nicht gelten lasse die BVE die Einwände aus den Bereichen Naturschutz, Denkmalpflege sowie See- und Flussufergesetz: «In der geschützten Aarelandschaft sind Vorhaben, die dem Schutz des Menschen vor Hochwasser dienen, ausdrücklich zugelassen.» Die Uferschutzverbauungen in diesem Gebiet stünden nicht unter Denkmalschutz. Der geplante Uferweg werde in neuer Lage dem Aareufer entlang führen. – Der Entscheid der BVE kann laut Medienmitteilung innerhalb von zehn Tagen mit einer Beschwerde beim Regierungsrat angefochten werden.
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