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Thun: Neue Pläne für Uferweg liegen zur Mitwirkung auf
Zur Planung von zwei Uferwegabschnitten in Thun kann die Bevölkerung nach 1994 erneut Stellung beziehen: Ab 27. Januar läuft die öffentliche Mitwirkung während eines Monats. Vorgesehen ist, weitere Lücken im Uferwegnetz zu schliessen. Zwischen Schadaupark und Lachenkanal soll der Uferweg über den Rougemontweg und mittels Brücke über den Lachengraben führen. Und im Pfaffenbühl soll der Uferweg gegenüber heute näher zum Ufer verlegt werden, hinter der vordersten Häuserreihe hindurch.
Eigentlich habe sich die Thuner Bevölkerung bereits im Jahr 1994 im Rahmen einer Mitwirkung zu den Uferwegabschnitten Schadau bis Lachen und Pfaffenbühl äussern können, wird in einer Medienmitteilung erinnert: «Nachdem eine Flexibilisierung des See- und Flussufergesetzes 2001 wieder Bewegung in die während einiger Zeit blockierte Planung gebracht hat, liegen nun Entwürfe vor, welche die verschiedenen Anliegen nach Möglichkeit berücksichtigen.» Für die beiden Abschnitte bedeute dies im einzelnen:
Nur kurz an Seestrasse, Brücke über Lachengraben. Vom Schadaupark führt der heute bestehende Uferweg beim Hotel Seepark zurück zur Seestrasse. Hier knüpft der neue Weg an und führt über etwa 70 Meter seeseitig entlang der Seestrasse und von dort entlang der Parzellengrenzen wieder bis etwa 50 Meter zum See hin. Die Liegenschaft mit schützenswerten Bauten und Anlagen wird damit umgangen. Zudem wird den Anliegen der Grundeigentümer, der Denkmalpflege und des Naturschutzes entsprochen. Mit einem Stichzugang zum Ufer soll für die Fussgänger ein Aussichtsbereich auf den See und das Bergpanorama geschaffen werden. Der Weg führt sodann wiederum entlang der Parzellengrenzen weiter in den Rougemontweg, welcher wie bisher als Uferweg anerkannt wird. Danach gelangen Spaziergänger auf eine Brücke über den Lachengraben. Ab hier wird die exakte Wegführung im Zusammenhang mit der bevorstehenden Planung für ein Hotel auf der Lachenwiese festgelegt. Der Uferweg zum Strandbad und an diesem vorbei über das Lachenareal besteht bereits heute.
Pfaffenbühl: Näher zum Ufer. Von der Pfaffenbühlbucht an der Ecke des Lachenareals führt heute ein provisorischer «Uferweg» über ein Stück des Pfaffenbühlweges und anschliessend links über ein Zufahrtssträsschen am Altersheim Sonnmatt vorbei. Diesen Umweg lässt auch das geänderte See- und Flussufergesetz nicht zu, weshalb der geplante Uferweg hier auf direkterem Weg hinter der ersten Reihe von Liegenschaften an der Bucht durchführt, so wie es seinerzeit auch der Richtplan vorsah. Der nördliche Damm an der Bucht des Jachtklubs Thunersee wird als Uferweg anerkannt; die Verlängerung desselben wurde geprüft und verworfen. Ein Aussichtssteg soll dafür dereinst auf dem Lachenareal im Zusammenhang mit einer Aufwertung des Lachenareals realisiert werden.
Lange Vorgeschichte
Die Vorgeschichte zur nun präsentierten Planung wird in der Medienmitteilung als lang bezeichnet: «Das seinerzeit aufgrund einer SP-Initiative zustandegekommene und von den Stimmbürgern des Kantons Bern angenommene See- und Flussufergesetz (SFG) bezweckt, dass entlang von See- und Flussufern zusammenhängende öffentliche Wege erstellt oder zugänglich gemacht werden.» Die Umsetzung entlang der Aareufer sei zügig und meist ohne grosse Probleme erfolgt. An den zu weiten Teilen überbauten Seeufern sei der Widerstand jedoch grösser gewesen: «Zum einen waren hier die privaten Interessen der Liegenschaftsbesitzer mit direktem Seeanstoss, welche sich gegen eine öffentliche Wegführung über ihre Grundstücke zur Wehr setzten, zum anderen stellten auch die Anliegen des Naturschutzes – Winterruhegebiete für Wasservögel von nationaler Bedeutung – hohe Anforderungen an die Planung, welche möglichst alle Anspruchgruppen zu berücksichtigen hat.» Die unterschiedlichen Haltungen zur Wegführung hätten schiesslich bis vor Bundesgericht geführt: «Der Entscheid des Bundesgerichts, welcher eine Wegführung direkt am Ufer verlangte, wurde in der Folge auf Grund von neuen Gutachten zur Schutzwürdigkeit der Ufergebiete relativiert, was dazu führte, dass die Planung nicht mehr vordringlich behandelt wurde.»
See- und Flussuferplanung begann im Jahr 1982
| 1982 |
Inkraftsetzung des See- und Flussufergesetzes (SFG) |
| 1985 |
Der Kanton erlässt den behördenverbindlichen Richtplan. Die Stadt hat nun die Aufgabe, die Ziele des SFG für sämtliche 15 Kilometer Ufer in Thun in grundeigentümerverbindlichen Plänen festzuhalten. |
| 1986 |
Öffentliche Planauflage mit Uferwegführung rückwärtig über den Rougemontweg. Einsprachen der Interessengemeinschaft für freie See- und Flussufer und der Berner Wanderwege, die eine ufernahe Wegführung forderten. |
| 1991 |
Die damalige kantonale Baudirektion heisst die Einsprachen gut. Auch das Bundesgericht verlangt eine Wegführung direkt am See. |
| 1994 |
Öffentliche Mitwirkung mit Wegführung entlang der Ufer in allen Bereichen. |
| 1995 |
Neues Gutachten der Vogelwarte Sempach ergibt, dass das Schutzinteresse der Ufer aufgrund der Winterruhegebiete für Wasservögel von nationaler Bedeutung ist, und deshalb zumindest für die Wintermonate eine nicht direkt dem Ufer entlang führende Wegführung zu wählen ist. |
| 1996 |
Neue Planung mit rückwärtiger Wegführung auf Grund der neuen Ausgangslage. |
| 1998 |
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung beurteilt eine rückwärtige Wegführung nach wie vor als nicht gesetzeskonform, was dazu führte, dass der damalige Bauvorsteher und Grossrat (FDP) Melchior Buchs mittels Motion eine Flexibilisierung der Gesetzgebung verlangte. Die Änderung wurde vom Grossen Rat angenommen. |
| 2001 |
Inkraftsetzung des geänderten Uferschutzgesetzes. |
| 2006 |
Erneute öffentliche Mitwirkung mit Wegführung rückwärtig über Rougemontweg, aber mittels Brücke über den Lachengraben. |
Auflage bis 27. Februar. Die Plangrundlagen für die Uferwegabschnitte Schadau bis Lachen sowie Pfaffenbühl werden von Freitag 27. Januar bis Montag 27. Februar 2006 zur Mitwirkung aufgelegt. Die Unterlagen können im Erdgeschoss des städtischen Verwaltungsgebäudes an der Industriestrasse 2, 3602 Thun, jeweils von Montag bis Freitag 7.45 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr, eingesehen werden. Eingaben sind schriftlich und begründet bis spätestens Montag, 27. Februar 2006 an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun, zu richten. Nach Ablauf des Mitwirkungsverfahrens wird über die Eingaben ein Bericht erstellt. Dieser ist öffentlich. Für Auskünfte steht das Planungsamt der Stadt Thun gerne zur Verfügung (Telefon 033 225 83 76). Für persönliche Auskünfte an der Industriestrasse ist Voranmeldung erwünscht.
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