Das alte Schulhaus in Oberried am Brienzersee. (Bilder zvg)
In einem wegweisenden Entscheid beschloss die Burgerschaft Oberried, bei der Sanierung des wunderbar gelegenen Alten Schulhauses neben der Schiffländte am Brienzersee sich zu beteiligen und eine Wohnung vom Einwohnergut zu kaufen. Vorgesehen ist, dass die Burgerschaft die Viereinhalbzimmerwohnung im ersten Stock im Stockwerkeigentum erwirbt. – Die Burgerversammlung beschloss einstimmig: 1. Die Burgerschaft kauft die Stockwerkeigentumswohnung im ersten Stock vom Einwohnergut beim Alten Schulhaus mit einem Kostendach von 400 000 Franken.
2. Für den Landanteil von zirka 320 Quadratmeter inklusive zwei Autoabstellplätze bezahlt die Burgerschaft an das Einwohnergut pauschal 50 000 Franken.
3. Für den Gebäudeanteil bezahlt die Burgerschaft an das Einwohnergut pauschal 50 000 Franken.
Uferweg dritte Etappe
Die Allmendkommission hat mit dem Gemeinderat von Oberried eine Landerwerbsvereinbarung abgeschlossen für die Erstellung des Uferweges,
dritte Etappe «Triebacher–Wychel». Es soll Land ab Grundbuchblatt Nr. 513, 786, 616 und 691, Triebacher und Aeschlauenen der Gemeinde überlassen werden. Das Burgergut tritt Land von zirka 600 Quadratmeter ab und erhält vom Einwohnergut als Realersatz zirka 900 Quadratmeter Land von Grundbuchblatt Nr. 825, das die Gemeinde käuflich erworben hat.
Der Tausch erfolgt wettauf. Zudem diskutierte die Versammlung über die Realisierung einer kleineren Hafenanlage beim Burgerland im «Wychel».
Für den Uferwegabschnitt «Triebacher–Wychel» tritt das Burgergut Land ab und erhält dafür Realersatz.
Schliesslich stimmte die Burgersammlung allen Anträgen der Allmendkommission zu und beschloss: 1. Die Landerwerbsvereinbarung mit der Gemischten Gemeinde Oberried, Einwohnergut, in Sachen Uferweg wird genehmigt. Die dinglichen Rechtsgeschäfte sind im Grundbuch zu vollziehen.
2. Der Planungskredit von 18 000 Franken für die möglich Realisierung einer Hafenanlage im «Wychel», Grundbuchblatt Oberried Nr. 691, wird gesprochen.
Geringfügige Einzonung
An der Burgerversammlung vom 27. November 2003 stimmte die Burgerschaft dem Landverkauf von Grundbuchblatt Oberried Nr. 513, Triebacher, von 79 Quadratmeter zu 50 Franken/Quadratmeter an Adolf Grossmann, Grundbuchblatt Oberried Nr. 424 zu.
Gemeindeschreiber André Chevrolet, Oberried
Da das zugekaufte Land in der Landwirtschaftszone liegt, ist eine geringfügige Einzonung planungsrechtlich nötig, ansonsten kann der Kauf nicht im Grundbuch eingetragen werden. Die Allmendkommission beantragte, der Einzonung zuzustimmen. Ohne Diskussion folgte die Versammlung dem Antrag der Kommission und beschloss die geringfügige Einzonung. |