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Autobahnen im Kanton Bern: Zu wenig Abstand und zu schnell unterwegs

Im Rahmen einer gezielten Aktion zur Bekämpfung des Fahrens mit zu geringem Abstand und mit erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen auf den Autobahnen hat die Kantonspolizei letzte Woche 72 Widerhandlungen festgestellt.

pkb/bns. In der vergangenen Woche – zwischen 19. und 23. Juni 2006 – hat die Kantonspolizei Bern laut einer Medienmitteilung auf den Autobahnen des Kantons intensive Überwachungen vorgenommen: «Mit Priorität wurden dabei Verkehrssünder mit ungenügendem Abstand beim Hintereinanderfahren und/oder mit erheblichen Geschwindigkeitsübertretungen verfolgt.» Während dieser Zeit seien insgesamt 72 Widerhandlungen festgestellt worden. Davon waren nach Angaben der Kantonspolizei unter anderem 22 Abstandsdelikte, 15 Geschwindigkeitsdelikte, 5 unvorsichtige Fahrstreifenwechsel mit Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sowie 2 Rechtsüberholmanöver. Insgesamt würden 57 Fahrzeugführer wegen einem oder mehreren Delikten verzeigt: «Sie müssen mit einem Entzug des Führerausweises rechnen; drei Führerausweise wurden an Ort und Stelle zuhanden der Administrativbehörde abgenommen.»

Bei den Abstandsdelikten betrug nach Angaben der Kantonspolizei der Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug in zwei Fällen nur 0,28 beziehungsweise 0,36 Sekunden. Als Faustregel für einen ausreichenden Abstand gelte die «Zweisekunden-Regel», wird in der Medienmitteilung erinnert. «Bei den Geschwindigkeitsdelikten lag der Höchstwert bei einer Überschreitung um 59 Stundenkilometer – dies bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometer – auf der Autobahn A1 zwischen den Anschlüssen Bern-Brünnen und Kerzers.»

Während der Aktion wurden laut der Medienmitteilung unter anderem auch folgende Widerhandlungen festgestellt:
–  Ein Chauffeur verpflegte sich während der Fahrt und fuhr dabei mit dem Lastwagen zeitweise auf dem Pannenstreifen.
–  Zwei Fahrzeugführer gaben den Überholstreifen nicht frei.
–  Ein Fahrzeugführer wird wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand (1,24 Gewichtspromille), ungenügendem Abstand (0,28 Sekunden) und Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 39 Stundenkilometer dreifach verzeigt.

Es handelt sich laut Kantonspolizei um die fünfte derartige gezielte Aktion seit dem Jahr 2003: «Die Kantonspolizei Bern wird auch in Zukunft solche Aktionen durchführen.»


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