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Uferweg Schadau bis Lachen und Pfaffenbühl: Verzicht auf Sticherschliessung

Nach der Beurteilung der Eingaben bei der öffentlichen Mitwirkung zu den zwei Uferwegabschnitten Schadau bis Lachen sowie Pfaffenbühl hat der Gemeinderat von Thun die Planung nach Beurteilung der Eingaben angepasst. Sie soll dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Vorprüfung eingereicht werden. Der Gemeinderat will in seiner Eingabe an den Kanton im wesentlichen an seinen bisherigen Plänen festhalten, beantragt aber, am Rougemontweg auf eine Sticherschliessung ans Ufer zu verzichten um das Winterruhegebiet für Wasservögel zu schonen.

sth/bns. Im Februar dieses Jahres habe die Stadt Thun die öffentliche Mitwirkung zu den zwei Uferwegabschnitten Schadau bis Lachen sowie Pfaffenbühl durchgeführt, wird in einer Medienmitteilung erinnert: «Das Vorhaben war blockiert gewesen, doch war im Jahr 2001 mit der Flexibilisierung des See- und Flussufergesetzes wieder Bewegung in die Planung gekommen.» Insgesamt seien 57 Stellungnahmen, davon 53 von Anwohnern oder Uferwegbenutzern und vier von Organisationen eingereicht worden: «Der nicht direkt dem Ufer entlang führende Weg im Bereich Rougemontweg wird mehrheitlich begrüsst. Auf wenig Verständnis stösst der Vorschlag, den Weg im Abschnitt Pfaffenbühl zwischen Privatparzellen näher zum Ufer zu verlegen und hinter der vordersten Häuserreihe hindurch zu führen. In seiner Eingabe an den Kanton hält der Gemeinderat im wesentlichen an seinen bisherigen Plänen fest, beantragt aber, am Rougemontweg auf eine Sticherschliessung ans Ufer zu verzichten.» – Zu den verschiedenen Teilaspekten und Abschnitten hat der Gemeinderat laut Medienmitteilung folgende Entscheide gefällt:

  Abschnitt Schadau bis Lachen
–  Die vorgeschlagene Wegführung über eine Distanz von etwa 70 Meter entlang der Seestrasse hinter der Villa von Wattenwyl durch ist auf Grund der Interessenabwägung – schützenswerte Bauten und Anlagen sowie Winterruhegebiet für Wasservögel kontra Wegführung direkt am Ufer – möglich und akzeptiert.
–  Auch die Fortsetzung entlang der Parzellengrenzen wieder bis etwa 50 Meter zum See hin und rechtwinklig bis in den Rougemontweg ist weitgehend akzeptiert. Individuelle Detailanpassungen an der Wegführung werden parallel zur kantonalen Vorprüfung mit den Grundeigentümern abgesprochen.
–  In Abänderung zum Mitwirkungentwurf will der Gemeinderat auf einen Stichzugang zum See hin verzichten; damit soll das Winterruhegebiet für Wasservögel geschont werden. Eine saisonale Regelung mit einem Stichzugang nur im Sommerhalbjahr, wie der Kanton es wünscht, erachtet der Gemeinderat als unverhältnismässig.
–  An der Brücke über den Lachengraben als attraktives Element – nach einer Wegführung, die über längere Zeit nicht direkt dem Ufer entlang geführt werden kann – soll festgehalten werden. Die exakte Ausgestaltung erfolgt jedoch in Absprache mit den verschiedenen Nutzern von Nachbarliegenschaften (Kanu-Klub, Bootsplätze, Privatanstösser).

  Abschnitt Pfaffenbühl
–  Der heutige «Uferweg», der von der Pfaffenbühlbucht über den Pfaffenbühlweg und ein Zufahrtssträsschen am Altersheim Sonnmatt vorbei führt, wird von den Mitwirkenden als genügend beurteilt. Eine direktere Wegführung hinter der ersten Reihe von Liegenschaften an der Bucht wird als «Zwängerei» angesehen. Diesen bestehenden «Umweg» lässt aber auch das geänderte See- und Flussufergesetz nicht zu, weshalb der Stadt hier kaum Spielraum bleibt. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass der geplante Weg längerfristig sinnvoll ist und zu einer Aufwertung des Uferwegnetzes beiträgt. Die exakte Wegführung ist in Absprache mit den Grundeigentümern parallel zur kantonalen Vorprüfung festzulegen.

Öffentliche Planauflage etwa Ende Jahr

Nach der kantonalen Vorprüfung wird die Planung bereinigt und voraussichtlich Ende 2006/Anfang 2007 öffentlich aufgelegt. Je nach Anzahl und Inhalten der Einsprachen könnte die neue Uferwegführung im Gebiet Schadau und Pfaffenbühl frühestens Mitte 2007 durch den Kanton genehmigt werden.

See- und Flussuferplanung seit dem Jahr 1982
1982  Inkraftsetzung des See- und Flussufergesetzes (SFG).
1985  Der Kanton erlässt den behördenverbindlichen Richtplan. Die Stadt hat nun die Aufgabe, die Ziele des SFG für sämtliche 15 Kilometer Ufer in Thun in grundeigentümerverbindlichen Plänen festzuhalten.
1986  Öffentliche Planauflage mit Uferwegführung rückwärtig über den Rougemontweg. Einsprachen der Interessengemeinschaft für freie See- und Flussufer und der Berner Wanderwege, die eine ufernahe Wegführung forderten.
1991  Die damalige Kantonale Baudirektion heisst die Einsprachen gut und auch das Bundesgericht verlangt eine Wegführung direkt am See.
1994  Öffentliche Mitwirkung mit Wegführung entlang der Ufer in allen Bereichen.
1995  Neues Gutachten der Vogelwarte Sempach ergibt, dass das Schutzinteresse der Ufer aufgrund der Winterruhegebiete für Wasservögel von nationaler Bedeutung ist, und deshalb zumindest für die Wintermonate eine nicht direkt dem Ufer entlang führende Wegführung zu wählen ist.
1996  Neue Planung mit rückwärtiger Wegführung auf Grund der neuen Ausgangslage.
1998  Das Amt für Gemeinden und Raumordnung beurteilt eine rückwärtige Wegführung nach wie vor als nicht gesetzeskonform, was dazu führte, dass der damalige Bauvorsteher und Grossrat (FDP) Melchior Buchs mittels Motion eine Flexibilisierung der Gesetzgebung verlangte. Die Änderung wurde vom Grossen Rat angenommen.
2001  Inkraftsetzung geändertes Uferschutzgesetz.
2006  Erneute öffentliche Mitwirkung mit Wegführung rückwärtig über Rougemontweg, aber mit Brücke über den Lachengraben.

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