| pd/bns. Per 1. März dieses Jahres habe der Preisüberwacher Rudolf Strahm eine einvernehmliche Lösung mit der BKW FMB Energie AG getroffen, wird in einer Medienmitteilung der IBI erinnert: «Aufgrund der einvernehmlichen Regelung des Preisüberwachers mit den Bernischen Kraftwerken wird die BKW zuviel bezahlte Durchleitungsgebühren an die Industriellen Betriebe Interlaken zurückerstatten; die IBI wollen das Geld an ihre Kunden weitergeben.» Die BKW senke die Durchleitungsgebühren in ihrem gesamten Versorgungsnetz um 11,3 Prozent: «Damit reagiert sie auf eine Beschwerde der Industriellen Betriebe Interlaken, welche diese zusammen mit den Stadtwerken Thun und Biel im September 2004 eingereicht hatte; darin forderten die drei Werke die Überprüfung der nach ihrer Auffassung überhöhten Strompreise im Kanton Bern.»
Bei den Industriellen Betrieben Interlaken freue man sich über das positive Zeichen der BKW und spreche klar von einem Erfolg im Sinne ihrer Kundschaft, verlautet im weiteren: «Nachdem die IBI bereits letzten Frühling die Energiepreise aufgrund erhöhter Risikobereitschaft und damit besseren Einkaufskonditionen um ein Rappen pro Kilowattstunde reduzierte, können sie ihren Kunden nun erneut positive Nachricht in preislicher Hinsicht bekannt geben.» Anders als im Frühjahr 2005 erfolge der Preisabschlag diesmal aber nicht auf dem Energie- sondern auf dem Transportpreis.
Verschiedene Preiskomponenten
Die Zusammensetzung des Strompreises wird in der Medienmitteilung als sehr kompliziert bezeichnet: «Tatsächlich sind viele Energieunternehmungen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht in der Lage, die für eine bevorstehende Marktliberalisierung relevanten Preiskomponenten getrennt zu erfassen.» Grundsätzlich setzten sich die Strompreise aber immer aus den drei Hauptkomponenten Energie (Erzeugerpreis), Transport und Services zusammen. Unter dem Transport verstehe man im Energiemarkt die Durchleitungsgebühren über eine oder mehrere Netzebenen – insgesamt seien es sieben – vom Hochspannungsnetz bis hin zum lokalen Verteilnetz: «Sinken die Preise auf dem Transportnetz der BKW, macht dies für die Kunden der IBI also nur einen Bruchteil des gesamten Strompreises aus.»
Rückerstattung auf kommender Energieabrechnung
Die Rückerstattung erfolgt laut Medienmitteilung auf der Basis der laufenden Abrechnungsperiode (Winterhalbjahr von September 2005 bis März 2006) und betrage laut dem Entscheid des IBI Verwaltungsrates 0,5 Rappen pro Kilowattstunde, unabhängig von Tag- oder Nachtpreisen: «Die Rückerstattung wird allen Kunden in der Energieabrechnung vom kommenden Mai in Abzug gebracht. Da die einvernehmliche Regelung bis Ende 2007 Gültigkeit hat, werden sich die Durchleitungsgebühren bei den BKW bis dahin nicht mehr verändern. Deshalb dürfen IBI-Kunden bis zum Ablauf der Regelung mit diesem separat deklarierten Abzug rechnen.» Ab dem Jahr 2008 würden neue Preisverhandlungen erfolgen.
Gleichbleibende Preise
«Abgesehen von den Abzügen infolge der tieferen Durchleitungsgebühren, bleiben die Strompreise bei den IBI aber vorläufig unverändert», heisst es in der Medienmitteilung: «Allfällige Restguthaben sollen im Ausgleichsfond der IBI zurückbehalten werden, um trotz der angekündigten Energiepreiserhöhung seitens der BKW die Preise bis Ende 2007 auf tiefem Niveau halten zu können.»
Vorreiter Interlaken
Der Erfolg beim Preisüberwacher dürfte nach Einschätzung Industriellen Betriebe Interlaken eine Signalwirkung für die gesamte Strommarktliberalisierung in der Schweiz haben und weitere Steine ins Rollen bringen. Nach dem Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) könnten jede Gemeinde und jedes Unternehmen ihren Strom von irgendeinem Lieferanten beziehen. In der Praxis seien überregionale Verträge bisher jedoch an den Durchleitungsgebühren gescheitert: «Mit dem Bekanntwerden der Durchleitungsgebühren bei den BKW haben Stadtwerke wie Interlaken, Thun und Biel nun die Möglichkeit, ihren Strom auch von anderen Anbietern ausserhalb des BKW Versorgungsgebiets zu beschaffen.» |