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Thun: Erweiterung des Leinenzwangs für Hunde |
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| In der Stadt Thun wird die Vorschrift, Hunde an der Leine zu führen, auf zusätzliche Gebiete entlang den Ufern ausgeweitet. Ausser in den Erholungsgebieten Schadau, Lachen und Bonstettenpark müssen Hunde künftig auch am Aarequai, in der Schwäbisallee, im Gebiet Stadion Lachen und am Strandweg beim Bonstettengut an die Leine. |
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sth/bns. Nach dem tragischen Todesfall in Oberglatt seien auch in Thun von verschiedenen Seiten Massnahmen gegen gefährliche Hunde und zum Schutz von Personen gefordert worden, wird in einer Medienmitteilung erinnert: «Die Reklamationen über freilaufende und herumstreunende Hunde haben sich gehäuft.» Vor allem in stark frequentierten Gebieten komme es zunehmend zu Konflikten zwischen Passanten und Hundehaltern. Gestützt auf das Ortspolizeireglement der Stadt Thun habe nun der Vorsteher der Direktion Sicherheit, Gemeinderat Heinz Leuenberger, die Ausweitung des Leinenzwangs für Hunde auf folgende Gemeindegebiete am See und entlang der Aare verfügt:
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Aarequai, von der Gemeindegrenze Hilterfingen bis und mit Kronengärtli. |
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Schwäbisallee vom Coop Kyburg bis zur Gemeindegrenze Steffisburg. |
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Region Stadion Lachen und Strandbad Thun einschliesslich Grunderinseli und Fussballfelder. |
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Strandweg ab Parkplatz Seeallmend bis Ende des Strandweges beim Bonstettengut. |
In den genannten Perimetern sind alle Hunde zwingend an der Leine zu führen. Die Massnahmen treten nach Ablauf der 30tägigen Beschwerdefrist (ab 9. März) sowie der Montage der entsprechenden Signalisationen in Kraft. Dies dürfte frühestens ab Ende April der Fall sein.
Weiterhin Leinenzwang auf Spielplätzen und im ganzen Schadaupark: Der bereits im August 2003 eingeführte Leinenzwang für folgende Spielplätze gilt weiterhin: Allmendingen, Bonstettenpark, Lerchenfeld, Neufeldstrasse/Lüssliweg, Robinsonspielplatz/Bostuden, Schwäbis und Thunerhof. Weiter gilt auch für den ganzen Schadaupark der Leinenzwang gemäss den vom Gemeinderat am 19. März 2004 erlassenen Benutzungsregeln.
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Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzlistrasse 244, CH-3852 Ringgenberg / Redaktionsstube Ringgenberg Telefon +41 33 821 10 61 und Fax +41 33 82110 64 / Mobile +41 79 427 45 78 / Postcheckkonto 40-71882-7
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