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| Vorzeitig zugestelltes Wahlmaterial in Adelboden |
Die vorzeitige Zustellung des Wahlmaterials in der Gemeinde Adelboden soll auf den Ausgang der kantonalen Wahlen vom 9. April 2006 keinen Einfluss haben. Die Staatskanzlei hat den Regierungsstatthalter von Frutigen beauftragt vorsorgliche Massnahmen für die ordnungsgemässe Abwicklung der Wahlen zu treffen. |
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| aid/bns. «Aufgrund von Hinweisen über angebliche Unregelmässigkeiten beim Versand des Wahlmaterials für die kantonalen Wahlen vom 9. April 2006 im Amtsbezirk Frutigen hat die Staatskanzlei umgehende Abklärungen getroffen», heisst es in einer Medienmitteilung. Diese hätten ergeben, dass in der Gemeinde Adelboden das Wahlmaterial für die Grossrats- und Regierungratswahlen bereits am Donnerstag 9. März 2006 bei den Stimmberechtigten eingetroffen sei: «Das Wahlmaterial für die Gemeinde Adelboden wurde – gemäss einer Stellungnahme des Regierungsstatthalters des Amtes Frutigen – aufgrund einer Unachtsamkeit bei der Verpackungsstelle zu früh der Post übergeben.»
Damit die Wahlen in den Grossen Rat und in den Regierungsrat ordnungsgemäss durchgeführt werden könnten, habe der Regierungsstatthalter von Frutigen sicherzustellen, dass die bei der Post oder bei der Gemeinde Adelboden vor dem 20. März 2006 abgegebenen Antwortcouverts von den später eintreffenden Wahlcouverts getrennt gesammelt und aufbewahrt würden: «Weiter muss der Regierungsstatthalter dafür sorgen, dass das Ergebnis der vor dem 20. März 2006 eingegangenen Antwortcouverts am Wahltag (9. April 2006) separat und unter strikter Einhaltung des Stimm- und Wahlgeheimnisses ausgemittelt wird.» Zudem habe die Staatskanzlei die Regierungsstatthalter nochmals telefonisch auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen zum Wahlmaterialversand aufmerksam gemacht: «Sie waren zuvor schon mehrmals und auch schriftlich darüber informiert worden, dass die Stimmberechtigten das Wahlmaterial frühestens am 20. März 2006 erhalten dürfen, wie dies die neue Bestimmung im Gesetz über die politischen Rechte verlangt.» |
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