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Hasliberg: Hohe Unwetterkosten und weniger Steuereinnahmen

Die Gemeinderechnung 2005 von Hasliberg schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 342 047 Franken ab. Das Budget rechnete mit einem Aufwandüberschuss von 61 490 Franken. Damit fällt das Ergebnis um 280 557 Franken schlechter aus als budgetiert.

Mit der Behandlung der Rechnung 2005 an der Gemeindeversammlung vom Donnerstag 18. Mai 2006 um 20 Uhr im Hasliberg Congress, Hasliberg Goldern sind unter anderem Nachkredite von insgesamt 468 505 Franken traktandiert (weitere Einzelheiten siehe auch unter dem externen Link Orientierung Gemeindeversammlung der Gemeinde Hasliberg). Die vollständige Gemeinderechnung 2005 kann bei der Finanzverwaltung eingesehen werden. – Das Rechnungsprüfungsorgan und der Gemeinderat empfehlen der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2005 zu genehmigen. 

Teures Unwetter
Das Unwetter vom August 2005 hinterliess grosse Spuren in der Gemeinde und natürlich auch in der Jahresrechnung. Trotz der grossen Unterstützung durch die Armee entstanden Kosten von rund 415 000 Franken (inklusive Bodenzufahrt). Auf dem eröffneten Spendenkonto gingen im vergangen Jahr Spenden von 87 452 Franken ein. Die Gemeinde entnahm 50 000 Franken zur Deckung von Unwetterkosten. Die restlichen Spenden werden im 2006 für die Bezahlung von weiteren ungedeckten Kosten verwendet. Dabei werden auch geschädigte Privatpersonen zum Zuge kommen. Im weiteren durfte die Gemeinde Spenden von der reformierten Kirchgemeinde, AVAG, Musikfestwoche und aus dem Oberwallis von total 57 200 Franken entgegennehmen. Die Ersteinsatzkostenversicherung erstattete 26,9 Prozent zurück, dies entspricht rund 39 700 Franken. Im weiteren erhielt die Gemeinde Versicherungsleistungen der Gebäudeversicherung von 14 306 Franken und erwartet noch Beiträge von Kanton und Bund von 103 788 Franken, die bereits in der Jahresrechnung 2005 berücksichtigt wurden. Somit bleiben der Gemeinde im 2005 ungedeckte Kosten von rund 150 000 Franken. Auch im laufenden Jahr werden sicher noch Folgekosten des Unwetters vom August 2005 entstehen.

Grosse Schwankungen bei den Steuereinnahmen
Neben den hohen Unwetterkosten gingen leider auch die Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr um rund 422 000 Franken zurück, gegenüber dem Voranschlag jedoch nur um 138 000 Franken. Mit der Gegenwartsbemessung entstehen grosse Schwankungen in den einzelnen Jahren. Da die Steuereinnahmen im 2004 sehr gut ausfielen, erhielten wir im 2005 rund 87 800 Franken weniger aus dem Finanzausgleich. Auf den ausstehenden Steuerguthaben mussten nochmals Wertberichtigungen von 24 119 Franken berücksichtigt werden. Infolge des schlechten Rechnungsergebnisses können keine zusätzlichen Abschreibungen vorgenommen werden.

Die Wasserversorgung erwirtschaftete einen Gewinn von 55 445 Franken. Damit kann der Vorschuss der Wasserversorgung auf 441 803 Franken reduziert werden. Die Abwasserrechnung schloss fast ausgeglichen ab, es entstand ein Ertragsüberschuss von 2290 Franken. Aufgrund der steigenden Deponiegebühren weist die Abfallrechnung einen Aufwandübschuss von 19 071 Franken aus. Es sind jedoch noch genügend Reserven vorhanden, um dieses Defizit zu decken.

Der Aufwandüberschuss der laufenden Rechnung von 342 047 Franken wurde dem Eigenkapital entnommen. Dieses beträgt per 31. Dezember 2005 756 550 Franken.

Die Bruttoinvestitionen im Jahr 2005 betrugen 1 106 552 Franken, davon entfallen 676 801 Franken in die Spezialfinanzierungen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Im weiteren wurde das Kommunalfahrzeug ersetzt und diverse Strassenabschnitte saniert. Die Nettoinvestitionen betragen 594 330 Franken.

Der Finanzplan 2005 bis 2010 zeigt auf, dass die hohen Investitionen nicht tragbar sind. Es sollte aber möglich sein, die Unterdeckungen in den Jahren 2007 bis 2009 mit dem Eigenkapital aufzufangen. Gespannt kann man auf die Entwicklung der Steuereinnahmen sein. Der Finanzplan wird im Zusammenhang mit der Erstellung des Budgets 2007 überarbeitet. Dann wird sich zeigen, ob allenfalls Investitionen zurückgestellt werden müssen.

Traktandum 2: Überbauungsordnung «Parzelle Nr. 523 Juttenbiel»
Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Überbauungsordnung «Parzelle Nr. 523 Juttenbiel» zu genehmigen. Die Parzelle Nr. 532 liegt an der Schletterstrasse im Dorf Reuti. Die Parzelle befindet sich in der Landwirtschaftszone, ist aber weitgehend von überbauten Grundstücken umgeben. Der westliche Teil der Parzelle ist bewaldet.

Der Grundeigentümer stellte im Januar 2003 das Gesuch, den nicht bewaldeten Teil der Parzelle Nr. 523 in die Wohn- und Gewerbezone (WG2) einzuzonen. Die einzuzonende Fläche beträgt 3142 Quadratmeter. Da im Dorf Reuti die Baulandreserven knapp sind, befürworteten sowohl der Gemeinderat wie auch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) grundsätzlich eine Einzonung dieser Parzelle. Die neue Baulandfläche wird dem Wohnbaulandbedarf im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision angerechnet. Mit dem Grundeigentümer wird ein Planungs- und Infrastrukturvertrag abgeschlossen, in dem auch eine Mehrwertabschöpfung vorgesehen ist.

Die Bauherrschaft (Werner von Bergen Immobilien GmbH) beauftragte anschliessend das Büro ecoptima, Bern, mit der Zonenplanänderung. Damit die Planungsabsichten und die Auswirkungen detailliert dargestellt werden können, entschied sich die Bauherrschaft in Absprache mit der Gemeinde, eine Überbauungsordnung und ein konkretes Bauprojekt auszuarbeiten. Die Zonenplanänderung und die Überbauungsordnung erfordern eine Mitwirkung durch die Bevölkerung und einen Beschluss durch die Gemeindeversammlung. Das parallel zur Zonenplanänderung eingereichte generelle Baugesuch wird vom AGR beurteilt.

Mit der Umzonung von der Landwirtschaftszone in einen Zone mit Überbauungsordnung nach Art. 88 BauG werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnüberbauung mit zwei Vollgeschossen, einem Dach- und Sockelgeschoss geschaffen. Das der Überbauungsordnung zu Grunde liegende Projekt «Überbauung Tychelwägli» vom Architekturbüro Hans Peter Thöni sieht den Neubau von je zwei Mehr- und Einfamilienhäusern mit insgesamt 16 Wohnungen vor. Innerhalb des Überbauungsperimeters gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Baureglements für zweigeschossige Wohn- und Gewerbebauten. So unterliegt die Überbauung auch dem Erstwohnungsanteil. Die Details werden in den Überbauungsvorschriften geregelt.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung stimmt in seinem Vorprüfungsbericht der Überbauungsordnung zu. – Die Akten der Überbauungsordnung «Parzelle Nr. 523 Juttenbiel» lagen vom 24. März 2006 bis 24. April 2006 öffentlich auf. Während der Auflagefrist sind gegen die Überbauungsordnung keine Einsprachen eingegangen.

Traktandum 3: Natur- und Badesee Oberi Wysstanne
Die Gemeindeversammlung vom 30. März 2006 genehmigte die Zonenplanänderung für den Natur- und Badesee Oberi Wysstanne. Es war vorgesehen, den Bau- und Kreditbeschluss für dieses Projekt der Gemeindeversammlung vom 18. Mai 2006 zu unterbreiten. Es zeigte sich jetzt, dass die Zeit zwischen den beiden Gemeindeversammlungen zu knapp ist, um offene Fragen wie die Finanzierung oder Trägerschaft des Badesees seriös abzuklären. Diese Abklärungen werden von der Arbeitsgruppe Natur- und Badesee in den nächsten Monaten vorgenommen. Das Geschäft wird damit voraussichtlich im Dezember 2006 der Gemeindeversammlung vorgelegt. Trotz dieser Verzögerung will man am Ziel, den Badesee im Sommer 2007 zu eröffnen, festhalten.

Traktandum 4: Organisationsreglement Gemeindeverband Bildungszentrum Interlaken (BZI)
Das Berufsbildungswesen ist seit einigen Jahren eine Kantonsaufgabe. Die Gemeinden haben seit dieser Zeit keine finanziellen Leistungen in diesem Bereich mehr zu erbringen. Der Gemeindeverband Bildungszentrum Interlaken hat die Liegenschaften des BZI an den Kanton verkauft. Aus diesem Verkauf erhielt die Gemeinde Hasliberg im Jahr 2004 einen Betrag von 96 000 Franken zurückbezahlt.

Ursprünglich war geplant, nach der Kantonalisierung des Berufsbildungswesens und dem Verkauf der Liegenschaft den bestehenden Gemeindeverband aufzulösen. Der Vorstand des BZI kam nun aber zum Schluss, dass es sinnvoll ist, den Verband bestehen zu lassen. Allerdings werden sich die Aktivitäten der Verbandorgane auf ein Minimum reduzieren. Deshalb muss auch das Organisationsreglement den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Dem Vorstand werden dabei weitgehende Kompetenzen eingeräumt. Die Delegiertenversammlung wird einberufen, wenn es die Geschäfte erfordern, mindestens aber alle sechs Jahre zur Gesamterneuerung des Vorstands und des Rechnungsprüfungsorgans. Das Mitspracherecht der Gemeinden ist mit dem fakultativen Referendum gewahrt.

Dem Kanton wurden die Liegenschaften im Baurecht veräussert. Dies bedeutet, dass der Gemeindeverband nach wie vor Besitzer von Grund und Boden bleibt. Der Schulbetrieb des BZI läuft zu 100 Prozent über den Kanton. Dem Gemeindeverband entstehen keine Kosten aus dem Schulbetrieb. Die Aufwendungen aus der nur noch minimalen Verbandstätigkeit können aus dem vorhandenen Barvermögen bestritten werden.

Kosten könnten den Gemeinden anfallen, wenn der Kanton das BZI nicht mehr betreiben würde. In diesem Fall kann der Kanton die Gebäude dem Gemeindeverband zurückverkaufen. Die Gemeinde Hasliberg hätte sich mit 2,3 Prozent an den Gesamtkosten zu beteiligen. Zur Zeit kann die Gefahr, dass das BZI vom Kanton nicht mehr betrieben wird, als sehr klein bezeichnet werden. Mit dem Einzug der Wirtschaftsschule Interlaken ins BZI und der Aufgabe der Filiale Frutigen erhält der Standort BZI eher eine Aufwertung.

Die Gemeinden sind nicht verpflichtet, Mitglied eines Berufsschulverbands zu sein. Mit der Mitgliedschaft beim Bildungszentrum Interlaken zeigen die Aussengemeinden gegenüber dem Kanton auf, dass ihnen das Berufsbildungswesen am Herzen liegt und man an einem guten Bildungsangebot im östlichen Oberland interessiert ist. – Das Reglement liegt dreissig Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg öffentlich auf. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, das Organisationsreglement des Bildungszentrums Interlaken BZI zu genehmigen.

Traktandum 5: Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze
Heute werden in der Gemeinde Hasliberg auf den Parklätzen der Bergbahnen und im Parkhaus Parkgebühren erhoben. Die öffentlichen Parkplätze können gratis benutzt werden. Die Bereitstellung der öffentlichen Parkplätze ist für die Gemeinde mit Kosten verbunden. Diese Plätze werden dann zum Teil wochenlang durch die gleichen Fahrzeuge belegt, ohne dass deren Halter dafür etwas bezahlen. Oft sind auf den öffentlichen Parkplätzen auch Autos ohne Kontrollschilder, Anhänger und andere Gerätschaften abgestellt. Deren Halter beanspruchen ebenfalls gratis öffentlichen Grund. Mit einer Parkplatzbewirtschaftung soll diese unbefriedigende Situation verbessert werden.

Das Reglement hat zum Ziel, auf dem Gemeindegebiet eine geordnete Parkierung im öffentlichen Bereich zu erreichen. Mit der Einführung von Parkgebühren sollen die Benützer von öffentlichen Parkplätzen etwas an die Kosten dieser Plätze beitragen. Der Gemeinderat hofft, dass mit der Bewirtschaftung von öffentlichen Parkplätzen die Schaffung von Autoabstellplätzen auf privatem Grund gefördert wird.

Das Reglement über die Bewirtschaftung von öffentlichen Parkplätzen erteilt dem Gemeinderat weitgehende Kompetenzen. Der Gemeinderat bezeichnet die gebührenpflichtigen Parkplätze und beschliesst die Gebührenhöhe im Umfang des Gebührenrahmens. Er setzt auch den zeitlichen Rahmen der Gebührenpflicht fest.

Mit dem Reglement erhält der Gemeinderat auch die Möglichkeit, vorschriftswidrig oder ohne entsprechende Kontrollschilder abgestellte Fahrzeuge auf öffentlichem Grund wegzuschaffen, sofern der Halter nicht erreicht werden kann oder dieser die Anordnungen nicht befolgt. Die Kosten für das Wegschaffen hat der Fahrzeughalter zu tragen.

Die Gemeinde Hasliberg besitzt insgesamt 108 öffentliche Autoabstellplätze. Diese sind auf acht Standorte in der ganzen Gemeinde verteilt. Mit der Firma «Taxomex» wurde besprochen, wie die einzelnen Plätze, je nach Grösse, am besten bewirtschaften werden könnten. Allerdings will der Gemeinderat die Parkplatzbewirtschaftung nicht an allen Standorten auf einmal einführen. Zunächst sollen die grösseren Plätze in jedem Dorf mit Parkuhren bestückt und betrieben werden. Auf Grund der gemachten Erfahrungen kann die Bewirtschaftung mit der Zeit auf alle Plätze ausgedehnt werden.

Die Parkgebühren kann der Gemeinderat im Rahmen des Anhangs festlegen. Es sind folgende Rahmentarife vorgesehen: Tarif pro Stunde 0.50 bis 2.50 Franken. Tageskarte 4 bis 15 Franken. Wochenkarte 10 bis 35 Franken. Monatskarte 30 bis 120 Franken. Jahreskarte 300 bis 1000 Franken. – Das Reglement liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Der Gemeinderat beantragt der Versammlung, das Reglement über die Bewirtschaftung öffentlicher Parkplätze zu genehmigen.


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