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| Gemeinderat verfügt Auflagen für Thuner Seespiele |
Der Thuner Gemeinderat bewilligt den Thuner Seespielen 33 Aufführungen des Musicals Elisabeth. Damit verbunden sind verschiedene Auflagen, damit die Nachbarn weniger Lärmimmissionen ertragen müssen. So ermöglicht der Gemeinderat den Thuner Seespielen, die geplanten Aufführungen am bewährten Spielort durchzuführen.
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| Die Hauptdarsteller aus dem Berner Oberland, die beiden in Thun geborenen Jan-Martin Mächler (links) und Sergio-Maurice Vaglio (rechts) flankieren die in Interlaken als PR-Frau arbeitende Darstellerin Caroline Schneider. (Archivbild Dora Schmid-Zürcher)
pd/sth. Zum vierten Mal finden in diesem Sommer die Thuner Seespiele statt, diesmal mit dem Musical Elisabeth. Mit der Premiere vom 19. Juli 2006 – siehe auch Thuner Seespiele: «Elisabeth» – ein weiteres Musical der Spitzenklasse vom 20. Januar 2006 – sollen bis am 30. August insgesamt 33 Aufführungen stattfinden.
Gegen die Bewilligung wehren sich mit Hilfe eines Anwaltes fünf Seeanwohner, vier aus Thun und einer aus Hünibach,. Sie forderten vom Gemeinderat eine Verfügung, «damit der Betrieb der Thuner Seespiele das Wohlbefinden und angenehme Wohnen in der Nachbarschaft nicht mehr erheblich beeinträchtigt». Dagegen wehrten sich die Thuner Seespiele. Ihr Anwalt sprach sich gegen allzu stark einengende Auflagen aus und wies insbesondere darauf hin, dass der Vorverkauf für alle 33 angesetzten Vorstellungen bereits angelaufen sei. Gesetzlicher Lärmschutz
Der Thuner Gemeinderat hatte die Eingabe nach Bundesgesetz über den Umweltschutz und eidgenössischer Lärmschutzverordnung entgegenzunehmen und mögliche Massnahmen zu prüfen. Lärmimmissionen müssen nach den gesetzlichen Vorschriften soweit begrenzt werden, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.
Als Ortspolizeibehörde hatte der Thuner Gemeinderat die berechtigten Interessen aller Beteiligten gegeneinander abzuwägen. Zum einen setzt das legitime Bedürfnis der Nachbarn dem Betrieb einer Freiluftbühne enge Grenzen. So sind insbesondere Lärm- und Lichtimmissionen nach 22 Uhr besonders kritisch zu beurteilen. Auf der andern Seite dürfen Auflagen auch nicht dazu führen, dass ein Betrieb wirtschaftlich nicht mehr tragbar ist. Ausser Betracht fällt zum Beispiel ein Verlegen des Spielortes auf die Thuner Allmend, da die Lage am Seeufer für die Ambiance wesentlich ist, zum Erlebnis dazugehört und für den künstlerischen und wirtschaftlichen Erfolg der Thuner Seespiele unabdingbar ist. Wirtschaftliches Risiko erheblich
Um eine solche Veranstaltung überhaupt kostendeckend durchzuführen, muss eine Mindestanzahl an Vorstellungen möglich sein, zumal Veranstaltungen unter freiem Himmel witterungsabhängig sind und die Organisatoren auch diesbezüglich ein erhebliches Risiko tragen. Entscheidend ist somit die Zahl der Aufführungen. Der Gemeinderat erachtet dabei die 33 Aufführungen, wie sie die Thuner Seespiele für die anlaufende Spielzeit 2006 beantragt haben, als gerechtfertigt und für die Nachbarn als zumutbar, um so mehr, als er sie mit einschneidenden Auflagen verbindet.
Auflagen zu Spieldauer und Lärmpegel
Die Thuner Seespiele müssen in dieser Spielzeit Einschränkungen in bezug auf das Spielende, die Proben und Schallpegelbegrenzung in Kauf nehmen:
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Die Aufführung muss um 22.00 Uhr beendet sein. Bei schlechtem Wetter darf das Ende auf spätestens 22.30 Uhr verschoben werden (ohne weitere Toleranz). |
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Am Spielort dürfen höchstens vier Abendproben durchgeführt werden. Diese Proben müssen ebenfalls um 22.00 Uhr enden. |
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Die Schallpegelgrenze wird auf maximal 83 dB(A) festgesetzt. Bisher gab es diesbezüglich keine Auflagen. |
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Für Vorführungen, Filmaufnahmen etc. werden keine Helikopterflüge bewilligt. |
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Es dürfen keine Knalleffekte eingesetzt werden. |
Gegen diese Verfügung können die Gesuchsteller und die Thuner Seespiele innert 30 Tagen seit Eröffnung beim Regierungsstatthalter Verwaltungsbeschwerde führen. Zusätzliche Informationen und Vorgeschichte
Die Thuner Seespiele werden seit dem Jahr 2003 auf dem Lachenareal durchgeführt. Die Veranstaltungen werden äusserst professionell inszeniert. Mehrere zehntausend Besucher lassen sich jeweils für einen kurzen Moment in eine andere Welt entführen und geniessen die unverwechselbare Kulisse am Ufer des Thunersees. Der Anlass stösst schweizweit auf grosse Anerkennung und Begeisterung. Die Wertschöpfung ist sowohl für die Stadt Thun als auch für die Tourismusregion Thun von sehr grosser Bedeutung. Weiter werden wichtige Arbeitsplätze angeboten. Zahlreiche freiwillige Helfer engagieren sich jeweils während der Spielsaison freiwillig, um zum guten Gelingen der Thuner Seespiele beizutragen.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass die Thuner Seepiele eine äusserst wichtige Bereicherung der kulturellen und gastronomischen Vielfalt in der Stadt Thun darstellen. Gestützt auf diesen Umstand, hatte er am 26. November 2004 eine grundsätzliche Bewilligung für die Durchführung der Musicals in den Jahren 2005 bis 2007 erteilt. Gleichzeitig wurde das Management der Thuner Seespiele aufgefordert, jeweils die notwendigen Detailbewilligungen einzuholen. |
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