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| «Sportzentrum Süd» in Thun: Regierungsstatthalter muss Abstimmungsprospekt prüfen |
Eine Beschwerde im Zusammenhang mit der Gemeindeabstimmung «Sportzentrum Süd» in Thun ist vom Regierungsrat des Kantons Bern gutgeheissen worden. «Er weist den Regierungsstatthalter an, zu prüfen, ob der Gemeinderat der Stadt Thun mit dem Prospekt ‹Perspektiven schaffen› die Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten verletzt hat», heisst es in einer Medienmitteilung. Der Entscheid des Regierungsrates ändere nichts daran, dass die Gemeindeabstimmung über das Sportzentrum Thun-Süd gültig sei.
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aid/bns.Auch nach der Ablehnung der Vorlage durch die Stimmberechtigten bestehe ein aktuelles öffentliches Interesse an der Klärung dieser Grundsatzfrage, verlautet in der Medienmitteilung.
Im Vorfeld der Gemeindeabstimmung «Sportzentrum Süd» hatten acht stimmberechtigte Personen Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalter von Thun erhobenDie Beschwerdeführer kritisierten, dass die Stadt Thun mit dem an alle Haushaltungen verschickten Prospekt «Perspektiven schaffen» die freie Willensbildung der Stimmberechtigten verletze. Der Regierungsstatthalter sei noch vor der Abstimmung vom 12. Februar 2006 – siehe auch Projekt Sportzentrum in Thun-Süd klar abgelehnt – auf die Beschwerde nicht eingetreten mit der Begründung, die Beschwerde sei widersprüchlich und es bestehe kein schutzwürdiges Interesse an deren Behandlung. Den Nichteintretensentscheid hätten die Beschwerdeführer beim Regierungsrat angefochten: «Der Regierungsrat heisst die Beschwerde gut und hebt den Nichteintretensentscheid des Regierungsstatthalters auf.» Die Kantonsregierung gelange zum Ergebnis, dass die Rechtsbegehren als Ganzes keineswegs unklar formuliert oder in sich widersprüchlich seien.
Der Regierungsstatthalter wäre nach regierungsrätlicher Auffassung verpflichtet gewesen, auf die Gemeindebeschwerde einzutreten und die Rügen zu prüfen: «Auch heute nach durchgeführtem Urnengang besteht ein aktuelles öffentliches Interesse an der Beurteilung der Grundsatzfrage, ob die Publikation ‹Perspektiven schaffen› als erlaubte behördliche Information gilt oder als verbotene Propaganda zu qualifizieren ist.» Der Entscheid sei auch für den Gemeinderat der Stadt Thun von Bedeutung. Es sei anzunehmen, dass die Stadt den Stimmberechtigten eine neue Vorlage für ein Fussballstadion unterbreiten werde: «Zu klären ist eine wichtige Grundsatzfrage, die sich in ähnlicher Weise jederzeit auch in anderen bernischen Gemeinden stellen kann; der Regierungsstatthalter wird nun als erste Beschwerdeinstanz diese Frage prüfen und darüber entscheiden müssen.» |
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