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| Gemeindebeteiligung an Entflechtung von Schiene und Strasse: Kostenverteiler ausgehandelt |
Die Gemeinderäte von Interlaken und Unterseen haben sich verständigt, in welchem Umfang sich die beiden Gemeinden an der Entflechtung von Schiene und Strasse im Bereich Westbahnhof Interlaken beteiligen sollten: Interlaken übernimmt 54 Prozent, Unterseen 46 Prozent.
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goe. Erstmals haben sich die Gemeinderäte von Interlaken und Unterseen gemeinsam in einer offiziellen Gemeinderatsitzung getroffen, um ein Geschäft gemeinsam zu beraten, das beide Gemeinden betrifft.
Gemeindepräsident Urs Graf, Interlaken und Gemeindepräsident Simon Margot, Unterseen
Der vorgesehene Kostenverteiler für das Projekt der Entflechtung von Schiene und Strasse im Bereich des Bahnhofs Interlaken West mit dem Kernstück der neuen Unterführung Därligstrasse – siehe auch Interlaken West: Entflechtung von Schiene und Strasse vom Dienstag 4. April 2006 (interner Link) – geht von einer Beteiligung der Gemeinden Interlaken und Unterseen von zusammen 6,75 Millionen Franken aus. Dieser Betrag beinhaltet eine kalkulatorische Teuerung bis zur Realisierung des Projektes in den Jahren 2008/2009 von 0,75 Millionen Franken.
Die Gemeinderäte Interlaken und Unterseen sind überein gekommen, den Beitrag der beiden Gemeinden von 6,75 Millionen Franken im Verhältnis 54 zu 46 aufzuteilen. Das ergibt für Interlaken 3,65 und für Unterseen 3,1 Millionen Franken. Zuständig für den Kreditbeschluss sind in beiden Gemeinden die Stimmberechtigten, die darüber voraussichtlich zeitgleich am 26. November 2006 an der Urne entscheiden werden.
An den Gesamtkosten von 20,75 Millionen Franken beteiligen sich weiter der Bund mit zehn Millionen Franken, der Kanton Bern mit zwei Millionen Franken und die BLS Lötschbergbahn AG mit einer Million Franken. Für die Finanzierung der verbleibenden Kosten sind die übrigen Gemeinden der Amtsbezirke Interlaken und Oberhasli und die Privatbahnen angefragt worden, da das Projekt in erster Linie dazu dienen soll, die Anbindung des östlichen Berner Oberlandes an den internationalen und nationalen Personenfernverkehr sicherzustellen.
Aus den Verhandlungen des Gemeinderates von Unterseen
mitg. Am 13. März 2006 hat die Gemeindeversammlung von Unterseen die Änderungen zum Friedhof- und Bestattungsreglement mit Grundgebührentarif beschlossen und per 1. Juli 2006 in Kraft gesetzt. Der Gemeinderat hat per gleichem Datum die dazugehörende Ausführungsbestimmung in Form der Gebührenverordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen erlassen.Bewilligungen. Für folgende Bauvorhaben wurden von den zuständigen Instanzen Bewilligungen erteilt:
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Bruno und Ursula Hofweber, Interlaken: Abbruch bestehendes Wohnhaus, Neubau Wohnhaus mit zwei Wohnungen und zwei Garagen, Spielhölzli 5. |
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Schwellenkorporation Unterseen: Erstellen einer Sitzgelegenheit, Hinterer Eywald. |
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Fritz Suter, Interlaken: Entfernen einer Hecke, Ersatzaufforstung, Terrainauffüllung, Birmse. |
Ferner im Gemeinderat:
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Der Ankauf einer Senkrechtaufnahme der Firma Luftbild Schweiz über das gesamte Gemeindegebiet Unterseen wurde genehmigt und der erforderliche Kredit von 3700 Franken bewilligt. |
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Der Gemeinderat stimmte aus Sicherheitsgründen dem Fällen eines Pinus-Baumes im Schulhausareal zu. Gleichzeitig wurde das Nachdüngen der drei schlecht wachsenden Jungbäume beschlossen. |
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Der Gemeinderat gratuliert Bauverwalterstellvertreter Andreas Mühlheim zur erfolgreich absolvierten Ausbildung zum bernischen Bauverwalter |
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Nach der Wahl von Urs Schweizer als Finanzverwalter der Einwohnergemeinde Beatenberg wird die freiwerdende Stelle in der Gemeindeverwaltung Unterseen (Finanzverwalterstellvertreter mit 100 Stellenprozenten) zur Neubesetzung ausgeschrieben. |
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Die Büros der Gemeindeverwaltung Unterseen bleiben traditionsgemäss am Freitag nach Auffahrt (26. Mai 2006) geschlossen. |
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