| aid/bns. «Gemäss dem Wasserbaugesetz leistet der Kanton einen Beitrag von 33 Prozent an die Wasserbaukosten der Gemeinden», heisst es in einer Medienmitteilung. Das Gesetz sehe allerdings vor, dass der Regierungsrat diese Beiträge in Härtefällen erhöhen könne. Der Regierungsrat habe nun die Kriterien für die Definition des Härtefalls festgelegt: «Ein Härtefall liegt dann vor, wenn die Nettokosten für die Wiederherstellungsarbeiten nach dem Unwetter von August 2005 und für die dringend notwendigen Folgeprojekte den Betrag von 650 Franken pro Einwohner übersteigen.» Dies sei bei den neun Oberländer Gemeinden Brienz, Diemtigen, Grindelwald, Guttannen, Gündlischwand, Hasliberg, Lütschental, Meiringen und Reichenbach der Fall: «Sie erhalten deshalb vom Kanton zusätzliche Härtefallbeiträge von 2 bis 24 Prozent der Folgeprojektkosten.» Der Grosse Rat habe die notwendigen Gelder im Rahmen des zweiten Rahmenkredits zur Bewältigung der Hochwasserschäden in der Februarsession 2006 genehmigt.
Zusätzlichen Kosten der Öl- und Chemiewehren
Zur Deckung von zusätzlichen Kosten der Öl- und Chemiewehren im Zusammenhang mit den Unwettern vom August 2005 hat der Regierungsrat des Kantons Bern einen Kredit von 1,31 Millionen Franken beschlossen. Die Unwetter vom August 2005 führten namentlich im Thuner- und Brienzerseegebiet zu grossflächigen Verschmutzungen von Gewässern und Böden mit Öl- und Chemieprodukten. Die kantonalen Öl- und Chemiewehr-Sonderstützpunkte der Gemeinden Bern, Thun, Bödeli und Meiringen konnten erste Massnahmen zur Verhinderung weiterer Schäden und zur Räumung verseuchter Güter selber durchführen. Wegen des aussergewöhnlichen und bisher einmaligen Schadensvolumens mussten in der Folge jedoch auch private Unternehmen eingesetzt werden.
Beitrag an Gewässerverbauungen in Leissigen
An Verbauungen am Gerinne des Eybachs in Leissigen zum Hochwasserschutz der Gebiete Ey / Bettenried habe der Regierungsrat einen Beitrag von 497 000 Franken gesprochen, verlautet in einer weiteren Kurzmitteilung. |