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| Ein gerichtliches Gutachten kommt zum Schluss, dass mehrere Ursachen zu den Schäden am Lawinenschutztunnel Mitholz geführt hätten: Die Ursachen sieht die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion unter anderem im Baugrund, in der Unterschätzung der Erddrücke und in Mängeln bei den statischen Berechnungen. Basierend auf den im Gutachten dargelegten Schadenursachen bereitet die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion laut einer Medienmitteilung nun einen Schadenersatzprozess gegen die Verantwortlichen vor. |
aid/bns. Gegen wen der Kanton Klage einreicht ist laut der Medienmitteilung noch nicht bekannt: «Der Schadenersatzprozess wird zeigen, welche Parteien in welchem Umfang eine Mitverantwortung zu tragen haben; der Kanton soll keine Schäden übernehmen, die andere zu verantworten haben.»
Für die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) enthalte das Gutachten keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Kanton als professioneller Bauherr grundlegende Fehler begangen habe, heisst es im weiteren. Als Besteller habe das Tiefbauamt des Kantons Bern die Nutzung an das Bauwerk definiert und privaten Unternehmen alle ausführenden Arbeiten sowie die Bauleitung übertragen. Auf Grund der Ergebnisse des Gutachtens strebe der Kanton einen Schadenersatzprozess gegen die Verantwortlichen an: «Als klagender Bauherr muss er nun die Schadenursachen den potentiell Haftpflichtigen zuordnen.» «Grosse und komplexe Bauvorhaben weiter optimieren»
Um die Lehren aus dem Bauvorhaben Mitholz zu ziehen, will Baudirektorin in Barbara Egger-Jenzer in den nächsten Tagen eine externe Abklärung in Auftrag geben. Die Projektorganisation und die Projektabläufe im Tiefbauamt des Kantons Bern sollen am Beispiel Mitholz auf ihre Stärken und Schwächen überprüft und Verbesserungsvorschläge für die Zukunft formuliert werden. Damit soll die Abwicklung von grossen und komplexen Bauvorhaben weiter optimiert werden.
Definitive Lösung
Anfangs Dezember hätten die vom Gericht beauftragten Experten der ETH-Lausanne erstmals bestätigt, dass der Lawinenschutztunnel Mitholz grundsätzlich reparierbar sei, wird in der Medienmitteilung erinnert. Daraufhin habe der Kanton eine Machbarkeitsstudie zu den Reparaturmöglichkeiten in Auftrag geben: «Die Vorarbeiten für den Entscheid, ob der Tunnel saniert werden soll oder ob eine neue Umfahrungsstrasse gebaut werden muss, laufen auf Hochtouren.» Im März 2006 habe die BVE eine Begleitgruppe aus Vertretern des Kandertals eingesetzt, um die Betroffenen in die Vorbereitung des Entscheids einzubeziehen: «Bis zur Realisierung der definitiven Lösung wird der Lawinenschutztunnel Mitholz weiterhin überwacht, um den Bestand zu gewährleisten.» Dazu gehöre auch die Prüfung von weiteren Verstärkungsmassnahmen.
Dokumentation Lawinenschutztunnel Mitholz: Zusammenfassung des Gutachtens (PDF, 64 KB) / Lawinenschutztunnel Mitholz: Folienreferat der Experten (PDF, 1.67 MB).
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