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Donnerstag 14. Dezember 2006
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Mottfeuer sind rechtswidrig und schaden der Umwelt

Wenn Aufräumarbeiten im Wald, auf den Feldern und in den Gärten durchgeführt werden, häufen sich die Klagen über Belästigungen durch die Rauchschwaden von Mottfeuern. Diese schaden nicht nur der Umwelt, sondern sind auch rechtswidrig.

Trockene natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Freien nur verbrannt werden, wenn sie wenig Rauch verursachen. (Archivbild Peter Schmid)

pd/bns. «Gemäss den Bestimmungen der eidgenössischen Luftreinhalteverordnung dürfen natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien nur verbrannt werden, wenn sie wenig Rauch verursachen», wird in einer Medienmitteilung der Kantonspolizei erinnert: «Bei falscher Luftzufuhr, zu tiefer Temperatur und feuchtem oder nassem Brennmaterial erfolgt die Verbrennung unter starker Rauchentwicklung.» Solche Mottfeuer könnten während Tagen zu lästigen Geruchs- und gesundheitsschädigenden Immissionen führen (Feinstaubbelastung). Je nach Wetterlage und Windverhältnissen bestehe zudem die Gefahr einer unkontrollierten Ausbreitung des Feuers: «Die Kantonspolizei Bern richtet deshalb ein besonderes Augenmerk auf die Verbrennung von Wald-, Feld- und Gartenabfällen und reicht gegebenenfalls auch Strafanzeigen ein.

Merkblatt «Mottfeuer schaden der Umwelt». Das Merkblatt der kantonalen Umweltfachstellen und der Kantonspolizei Bern kann im Internet auf www.police.be.ch oder beim Amt für Gewässerschutz und Abfallwirtschaft auf www.bve.be.ch/site/gsa heruntergeladen werden.
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