pd/bns. Der Grosse Rat des Kantons Bern wird laut einem Argumentarium der «Task Force Standort Interlaken» für den Gerichtsstandort Interlaken den Bericht des Regierungsrats zu den Standorten im Rahmen der Justizreform und Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung in der Novembersession vom 20. bis 30. November 2006 diskutieren. Er könne jedoch keine Beschlüsse fassen, da die Zuständigkeit für die Festlegung der Standorte beim Regierungsrat liege. Bereits vor der Behandlung des Berichts habe der Regierungsrat entschieden, Thun als Standort des Regionalgerichts Oberland vorzusehen: «Ein starker Widerstand im Grossen Rat gegen den Standort Thun beziehungsweise ein deutlich Signal für den Standort Interlaken würden den Regierungsrat zwingen, seinen Entscheid zu überdenken.» – Die weiteren Ausführungen im Argumentarium der «Task Force Standort Interlaken» im Wortlaut:
Zuhanden des Grossen Rats hat der Regierungsrat am 20. September 2006 einen Bericht verfasst, den er mit Datum vom 25. Oktober 2006 überarbeitet hat. Insbesondere bezüglich der Standorte Interlaken und Thun bleibt der Bericht ungenau oder unvollständig, auch wenn die in der ersten Fassung fehlerhafte und schlecht lesbare Tabelle auf Seite 11 des Berichts ersetzt worden ist:
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Die für Interlaken erwähnten Umbaukosten von 1,1 Millionen Franken (Seite 11 des Berichts) sind nicht nachvollziehbar. |
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Kostet ein Neubau in Thun auch nur so viel? |
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Die Ablehnung der Trennung von Zivil- und Strafgericht ist nicht nachvollziehbar (die Task Force Standort Interlaken strebt diese Trennung allerdings nicht mehr an, da Interlaken viele Vorteile für das Gericht bietet und über genügend Platz für das gesamte Regionalgericht verfügt). |
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Der Bericht enthält keine Aussagen zur staatspolitischen und regionalwirtschaftlichen Bedeutung. |
Gerichtlich
Unbestritten ist, dass die Staatsanwaltschaft und das Untersuchungsrichteramt in der Nähe des Regionalgefängnisses angesiedelt werden, das sich in Thun befindet. Wir sind aber klar der Auffassung, dass Regionalgericht und Untersuchungsrichteramt ohne Schaden örtlich getrennt sein können, weshalb der Standort des Regionalgerichts in Interlaken möglich ist.
Task Force Standort Interlaken, c/o Gemeindeschreiberei Interlaken
Gefängniszellen für die Unterbringung von angeschuldigten Personen während Prozessen in Interlaken können im ehemaligen Bezirksgefängnis reaktiviert werden (da diese Personen häufig bereits im vorzeitigen Strafvollzug stehen und die Transporte aus den Anstalten Thorberg, Witzwil oder St. Johannsen erfolgen, ist die Zahl der nötigen Transporte nicht wesentlich grösser als bei einem Gerichtsstandort Thun). Und auch die in Thun untergebrachten Untersuchungshäftlinge müssten bei einem Gerichtsstandort Thun mit grösster Wahrscheinlichkeit transportiert werden, da das Regionalgericht wohl nicht direkt an das Regionalgefängnis «angebaut» werden könnte. Sind dann aber Häftlinge in jedem Fall unterwegs, spielt die Aufgebotszeit für das Transportpersonal beziehungsweise das Transportfahrzeug eine untergeordnetet Rolle
Die Gerichtsräumlichkeiten im Schloss Interlaken wurden kürzlich total renoviert. Diese Räume brachliegen zu lassen, wäre nicht nur unökonomisch, sondern auch unverständlich. Diese könnten unter anderem unter Einbezug des früheren Gefängnisgebäudes und der beiden Wohnungen im Gerichtsflügel von je 237 Quadratmeter (in einer der Wohnungen ist heute die Zinnfigurenausstellung untergebracht) ohne weiteres erweitert werden, so dass der nötige Raum für das Regionalgericht zur Verfügung steht. Notwendige Parkierungsmöglichkeiten sind vorhanden oder könnten bei Bedarf erweitert werden. Die Gebäulichkeiten in Interlaken sind sowohl mit den öffentlichen wie privaten Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar, liegt Interlaken doch deutlich zentraler in der Region Berner Oberland als die peripher gelegene Stadt Thun.
Im Gegensatz zum Standort Thun erfordert der Standort Interlaken keine Neubauten und erfüllt damit den vom Grossen Rat klar geäusserten Willen, «bestehende räumliche Infrastrukturen an gut erschlossenen Standorten soweit möglich weiter zu nutzen» und ohne Not keine Neubauten zu erstellen. Diese Vorgabe kann der Standort Thun nicht erfüllen.
Für den Entscheid über die Standortfrage ist kein Zeitdruck vorhanden (bevorstehende Umsetzung einer Bundesstrafprozessordnung und einer Bundeszivilprozessordnung). Es ist eine optimierte, kostengünstige, tragfähige und akzeptable Lösung anzustreben.
Staatspolitisch
Die kantonale Abstimmung vom 24 September 2006 zur Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung hat folgende Ergebnisse gebracht: Die Vorlage ist mit 58 Prozent Ja gegen 42 Prozent Nein angenommen worden, aber: 12 der 26 Amtsbezirke haben die Vorlage abgelehnt, 208 Gemeinden haben Nein gesagt, alle Berner Oberländer Amtsbezirke haben die Vorlage abgelehnt, mit Ausnahme des Amtsbezirks Thun, der Amtsbezirk Obersimmental hatte einen Anteil von 86,1 Prozent Nein-Stimmen, im Amtsbezirk Oberhasli ergaben sich 81,7 Prozent Nein-Stimmen. Der Regierungsrat muss diese ablehnende Haltung in der Umsetzung berücksichtigen und Zeichen zugunsten der Randregionen setzen!
Regionalpolitisch
Die Bezirks- und die Justizreform haben eminent wichtige regionalpolitische Bedeutung, im Sinne der Unterstützung der ländlichen Regionen mit dem Ziel, eine weitere Abwanderung zu verhindern. Es ist klar und wird vom Regierungsrat auch bestätigt, dass als unausweichliche Folge der örtlichen Konzentration in den Gemeinden Arbeitsplätze verschwinden. Dass dadurch Standortattrakivität und Steuerpotential sowie dringend benötigte Lehrstellen verloren gehen, ist offensichtlich; volkswirtschaftliche Nachteile sind die logische Folge.
Die Schliessung des Gerichts in Interlaken (und die Verlegung der Leitung des Betreibungs- und Konkursamtes Oberland von Interlaken nach Thun) hätte nicht nur den Verlust der direkt betroffenen kantonalen Stellen zur Folge. Vielmehr müsste auch mit einem Verlust von privaten Arbeitsplätzen gerechnet werden, indem insbesondere Anwälte ihre Büros (und allenfalls ihren Wohnsitz) aus dem heutigen Gerichtsstandort Interlaken in die Nähe eines neuen Gerichtsstandorts verlegen würden.
Eine staatspolitisch und regionalpolitisch sich aufdrängende und tragbare Lösung darf nicht ohne Not umgangen werden.
Wirtschaftspolitisch
Die Region Oberland Ost hat in den letzten Jahren infolge Zentralisierungen, Restrukturierungen und Betriebsschliessungen eine ausserordentlich hohe Zahl an Arbeitsplätzen verloren. Es betrifft, ohne Vollständigkeit zu beanspruchen, folgende Betriebe und Stellen: Zeughaus, Flugplatz und Sektionschefs, Zivilstandsämter, Poststellen, SBB und BLS, Grossbanken (UBS und CS), BEKB, Versicherungen, Wollspinnerei Interlaken, Bauunternehmungen, Untersuchungsrichterämter.
Verschiedene kantonale Behörden erstellten in den letzten Jahren Berichte zur wirtschaftlichen Lage und zu den Auswirkungen in den Regionen. Es wurden Lageberichte verfasst, Richtpläne erstellt, regionale Entwicklungskonzepte verabschiedet, Planungserklärungen zum ländlichen Raum beschlossen und zur regionalen Stärkung sind Regionalkonferenzen in Vorbereitung.
Als Ausgangslage diente der Lagebericht der Volkswirtschaftsdirektion, in dem festgestellt wurde, dass das Berner Oberland in den letzten Jahren im Kanton Bern am meisten Arbeitsplätze verloren hat, nämlich zirka 4000 (Armee, Post, Banken, Versicherungen, Polizei, Justizreform 1997, BLS AG, BKW AG etc). Wird diese Zahl mit einem Lohn pro Arbeitsplatz von monatlich 5000 Franken multipliziert, ergibt dies eine Summe von 20 Millionen Franken pro Monat oder 240 Millionen Franken pro Jahr, ganz abgesehen von den Lehrstellen, die zusätzlich verloren gingen und die für die wirtschaftliche und demografische Entwicklung der Region bedeutungsvoll sind.
Folgerichtig führte der Regierungsrat im «Lagebericht 2000» zur Abwanderung im Berner Oberland folgendes aus: «Für das Berner Oberland wirkt sich diese Entwicklung (gemeint ist der Stellenabbau) überdurchschnittlich und somit um so gravierender aus, als in dieser von der Landwirtschaft und vom Tourismus geprägten Region ausserhalb des öffentlichen Sektors wenig alternative Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.» Als Schwerpunkte für das Jahr 2006 nannte der Regierungsrat unter anderem: «Zusammenhalt im Kanton Bern verstärken.»
Im Bericht zur Standortfrage der zukünftigen Gerichte und Verwaltungsstellen fehlt eine Auseinandersetzung mit den Ergebnissen dieser Berichte und ihren Schlussfolgerungen. Nicht mit einem einzigen Wort wird darauf Bezug genommen. Die Frage drängt sich auf, welche praktische Bedeutung solchen Berichten zukommen soll, wenn diese nicht einmal in dieser regionalwirtschaftlich zentralen und staatspolitisch wichtigen Frage herangezogen werden, bei welchen der Kanton selbst in der Lage wäre, der oben festgestellten Abwanderung entgegen zu wirken.
Eine weitere Zentralisierung ist mit der Verlegung des Betreibungs- und Konkursamtes Oberland nach Thun geplant. Auch in diesem Zusammenhang würden zahlreiche Mitarbeitende nach Thun versetzt und in Interlaken erneut Arbeitsraum frei, während in Thun ein weiterer zusätzlicher Raumbedarf entstünde.
Standortwettbewerb
Spricht sich der Grosse Rat für den Standort Interlaken aus, besteht für den Regierungsrat auch die Möglichkeit, zum Gerichtsstandort einen Wettbewerb durchzuführen, an dem sich die interesserten Standorte beteiligen könnten. Der Grosse Rat ist aber auch eingeladen, diese für das Berner Oberland zentrale Frage ohne vorherige Festlegung auf einen Standort einem Wettbewerb unterziehen zu lassen. Dabei sind neben den fair und transparent aufgezeigten Kosten mindestens auch die Erreichbarkeit mit dem öffentlichen und privaten Verkehr, die potentiellen Ausbaumöglichkeiten und staats- und regionalpolitische Überlegungen einzubeziehen.
Zusammenfassung der Vorteile des Standorts Interlaken
Aus staatspolitischen, regionalpolitischen und wirtschaftspolitischen Überlegungen sollten am Standort Interlaken angesiedelt werden: Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Betreibungs- und Konkursamt (Leitung Oberland und Dienststelle Interlaken-Oberhasli), Grundbuchamt Interlaken-Oberhasli, Regionalgericht Oberland (Zivil- und Strafgericht). – Die Vorteile des Standorts Interlaken:
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Im Schloss Interlaken, das dem Kanton Bern gehört, besteht Platz für über 100 Arbeitsplätze. |
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Umbauarbeiten genügen; es braucht keinen Neubau wie in Thun. |
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Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist ausgezeichnet (5 Minuten zu Fuss vom Bahnhof Interlaken Ost mit Halbstundentakt Richtung Thun-Bern). |
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Es sind genügend Parkplätze vorhanden. |
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Es besteht eine kantonseigene Landreserve unmittelbar beim Schloss Interlaken, von der 13 000 Quadratmeter nach einer Zonenplanänderung überbaut werden könnten. |
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Gefängniszellen für die Unterbringung von angeschuldigten Personen während Prozessen in Interlaken können im ehemaligen Bezirksgefängnis reaktiviert werden. |
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Mit dem Amtshaus Meiringen steht eine Alternative zum Beispiel für das kantonale Amt für Wald oder die Abteilung Naturgefahren zur Verfügung. |
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