| sth/bns. Nach der grossen Opposition gegen eine generelle Leinenpflicht für Hunde in Thun haben der KVT und das städtische Gewerbeinspektorat diesen Herbst entschieden, am Aarequai in der Innenstadt sowie am Strandweg im Bonstettenpark im Gwatt Aufklärungsaktionen durchzuführen, verlautet dazu im weiteren. An vier Samstagen zwischen Ende August und Anfang November hätten je ein Vertreter des KVT, des Deutschen und Belgischen Schäferhundeklubs und des Gewerbeinspektorates das Gespräch mit Hundehaltern und Passanten gesucht. «Diese Kontakte – etwa 10 bis 15 pro Tag und Person – sind sehr gut verlaufen», bilanziert Gewerbeinspektor Reto Keller, der selbst auch an drei Samstagen vor Ort unterwegs war. Die Leute seien für Verhaltenstips und Informationen sehr offen gewesen und hätten auch die abgegebenen Flyer des Bundes mit Interesse entgegengenommen: «Reto Keller und sein Chef, Gemeinderat Heinz Leuenberger, Vorsteher der Direktion Sicherheit, sind überzeugt davon, dass die Ziele der Aktionen weitgehend erreicht wurden; klar ist aber auch, dass diese auch 2007 durchgeführt werden sollen.» Die Ziele sollen dieselben sein: Vermeidung von Provokationen zwischen Hundehaltern und Spaziergängern; Motivation zum Besuch von Hundeerziehungskursen; korrekte Hundebegegnungen, insbesondere mit Kindern; freiwillige Leinenpflicht im Stadtgebiet; korrekte Entsorgung des Hundekots in Robidog-Kästen.
18 Einzelmassnahmen gegen Hundehalter
Freundliches Informieren oder Ermahnen habe jedoch nicht bei allen ausgereicht – auch repressive Massnahmen hätten immer wieder verfügt werden müssen, heisst es in der Medienmitteilung: «Gestützt auf Meldungen aus der Bevölkerung und Polizeiberichte musste das Gewerbeinspektorat im Jahr 2006 bisher in rund 18 Fällen Einzelmassnahmen verfügen: Zwei Mal Leinenzwang,, zwei Mal Maulkorbtragpflicht, zwei Mal Leinenpflicht und Maulkorbtragpflicht, zwei Mal Verhaltensabklärung beim Hund, sechs Mal wurde ein Gespräch geführt und dabei eine Verwarnung ausgesprochen, vier Mal musste das Gewerbeinspektorat bei anderen Vorfällen einschreiten (unter anderem Hunde an neue Besitzer vermitteln, das Einschliessen von Hunden in der Nacht verfügen).»
Meldepflicht
Sämtliche Vorfälle wurden und werden laut der Medienmitteilung dem Kantonstierarzt gemeldet: «Seit dem Inkrafttreten der neuen eidgenössischen Tierschutzverordnung am 2. Mai 2006 sind Tierärzte, Ärzte, Zollorgane und Hundeausbildner ebenfalls verpflichtet, jene Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt hat oder andere Anzeichen eines übermässigen Aggressionsverhaltens zeigt.» Zusammenarbeit weiterführen
Damit fünf «goldene Regeln» für Hundehalter – jeder Hundehalter hat seinen Hund immer unter Kontrolle, der Hundehalter nimmt Rücksicht auf seine Mitmenschen und die Umwelt, ein guter Hundehalter ermöglicht seinem Hund ein richtiges soziales Verhalten, einem verantwortungsbewussten Hundehalter liegen die Gesundheit, die Pflege und die Fütterung des Hundes am Herzen, der Kot jedes Hundes wird in einem «Robidog» entsorgt – auch weiterhin eingehalten würden, wolle das Gewerbeinspektorat die Zusammenarbeit mit den Vereinen im nächsten Jahr weiterführen. Im weiteren befürworte das Gewerbeinspektorat die Einführung von obligatorischen Hundeerziehungskursen.
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