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| Fotomontage von Süden her gesehen. (Bild zvg) |
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Thun: Öffentliche Auflage zur Planung für das Selveareal |
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Um das geplante neue Stadtquartier auf dem Selveareal in Thun realisieren zu können, muss der Zonenplan angepasst werden. Zudem wurde eine Überbaungsordnung erarbeitet. Ab 16. November werden diese Pläne öffentlich aufgelegt. Entstehen sollen vor allem Wohnungen, Büros und Dienstleistungsbetriebe.
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sth/bns. Ein zwölf- und ein achtstöckiges «Hochhaus» sollen laut einer Medienmitteilung ein Zeichen für den Nutzungswandel und den neuen Stadtteil setzen. Das Ergebnis eines Studienauftrages sehe auf dem Selveareal in Thun zwei Hochhäuser und einen höheren Anteil an Wohnungen vor. Deshalb müsse der Zonenplan für das ehemalige Industrieareal angepasst werden. Der Zonenplan von 2002 erlaube in dieser «Zone mit Planungspflicht» nur fünfgeschossige Häuser und begrenze den Wohnanteil auf maximal 75 Prozent: «Die Details der neuen Bebauung werden in einer Überbauungsordnung festgelegt: zur Zonenplanänderung und zur Überbauungsordnung wird gemäss Beschluss des Gemeinderates ab 16. November bis 18. Dezember die öffentliche Planauflage durchgeführt.»
Die künftige Überbauung
Auf dem westlichen Teil des Areals ist laut der Medienmitteilung eine Wohnüberbauung mit etwa 270 Wohnungen vorgesehen. Ein zwölf- und ein achtstöckiges Haus, jeweils mit zusätzlichem Attikageschoss, sollen die Akzente setzen. Dazu gebe es sieben weitere Wohnhäuser mit vier bis fünf Geschossen plus Attikageschoss. Entlang der Aare werde die Stadt zwischen der Halle 6 und dem Kraftwerk einen grünen Park gestalten: «Die Scheibenstrasse wird in diesem Bereich unterbrochen und für den motorisierten Individualverkehr gesperrt – so entsteht ein ruhiger und sicherer Übergang von den Wohnhäusern hin zum Park und zur Aare.» Die Zufahrt für Autos erfolge über eine neue Detailerschliessung entlang der Bahngeleise.
«Verkaufsnutzungen auf einer begrenzten Fläche»
Gegenüber der Halle 6 sei auf dem Ostteil des Areals ein Bürogebäude geplant, geht aus der Medienmitteilung im weiteren: hervor: «Auf einer begrenzten Fläche sind auch Verkaufsnutzungen möglich – Einkaufszentren und sogenannte verkehrsintensive Nutzungen sind jedoch nicht zugelassen.» Das denkmalpflegerisch als «erhaltenswert» eingestufte ehemalige Verwaltungsgebäude der Energie- und Verkehrsbetriebe bleibe bestehen.
Baubeginn frühestens im Sommer 2007
Die Bevölkerung habe sich im Juni und Juli am öffentlichen Mitwirkungsverfahren zur Zonenplanänderung äussern können, wird in der Medienmitteilung erinnert: «Die geplante Entwicklung des Areals wurde von den Mitwirkenden begrüsst, auch die vorgesehenen Hochhäuser fanden mehrheitlich Zustimmung.» Die Pläne seien nach der Mitwirkung durch den Kanton geprüft worden: «Gegenüber der Mitwirkungsauflage wurde nun die Höhe des Bürogebäudes gegenüber der Halle 6 reduziert, zudem wurde das Baufeld für das zwölfgeschossige Wohnhaus weiter von der Scheibenstrasse entfernt plaziert.» Nach der öffentlichen Auflage werde der Stadtrat über die Zonenplanänderung beschliessen. Danach folge das Genehmigungsverfahren durch den Kanton: «Die erste Etappe der Überbauung kann so frühestens ab Sommer 2007 ausgeführt werden.» Öffentliche Planauflage. Die Zonenplanänderung sowie die Überbauungsordnung «Zone mit Planungspflicht Areal Scheibenstrasse» werden 30 Tage, von Donnerstag 16. November 2006 bis Montag 18. Dezember 2006 öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können im Erdgeschoss der Stadtverwaltung, Industriestrasse 2, 3602 Thun, von Montag bis Freitag von 7.45 bis 11.45 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr (Freitag bis 16.00 Uhr) eingesehen werden. Planunterlagen, Modellfotos und Visualisierungen können im Internet unter Areal Scheibenstrasse (ehem. Selve) abgerufen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist bis spätestens Montag 18. Dezember 2006 schriftlich und begründet an den Gemeinderat der Stadt Thun, Stadtkanzlei, Rathaus, 3600 Thun zu richten.
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