aid/bns. Fünf Anwohner hätten im Juni 2006 bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (POM) gegen die von der Stadt Thun verfügten Auflagen für die Spielsaison 2006 der Thuner Seespiele Beschwerde erhoben, wird in einer Medienmitteilung erinnert. Umstritten seien vor allem die Anzahl der Aufführungen sowie die maximal zulässige Schallpegelgrenze gewesen: «Unter der Leitung von Polizeidirektor Hans-Jürg Käser konnte zwischen den Streitbeteiligten nun eine Lösung gefunden werden, die für die kommenden Spielsaisons Geltung haben soll; Vertreter der Stadt Thun, die ebenfalls an der Einigungsverhandlung teilgenommen hatten, stimmten dem Vergleich ebenfalls zu.»
Weniger Aufführungen als 2006
Die Anzahl der Abendveranstaltungen wurde laut der Medienmitteilung auf insgesamt 29 festgelegt, wobei Echtzeitproben bereits in diesem Kontingent enthalten seien. Zusätzlich fänden jeweils zwei Samstagsmatinées statt. Die Sonntage blieben generell spielfrei. Der Montag diene den Seespielen als Reservetag: «In der vergangen Spielsaison fanden 31 Abendvorstellungen und 2 Sonntagsmatinées statt; dazu kamen vier Abendproben.»
Bezüglich des Endes der Aufführungen habe eine gestaffelte Lösung gefunden werden können, verlautet im weiteren: Bis jeweils am 10. August müsse das Musical spätestens um 22.30 Uhr über die Bühne sein. Danach sei bereits um 22.00 Uhr Ende der Aufführung. Im Falle von Schlechtwetterverzögerungen gelte eine zahlenmässig nicht begrenzte Spielzeittoleranz um eine halbe Stunde. In maximal vier Fällen dürfe diese Toleranz um weitere 30 Minuten überschritten werden. In diesem Jahr hätten die Aufführungen jeweils um 22.00 Uhr, bei schlechtem Wetter um 22.30 Uhr beendet sein müssen.
Beschwerdeverfahren vom Tisch «Beide Seiten zeigten letztlich Kompromissbereitschaft und waren bemüht, die Zukunft der über die Kantonsgrenzen hinaus geschätzten Thuner Seespiele zu sichern», heisst es in der Medienmitteilung: «Der getroffene Kompromiss bewog die beschwerdeführenden Anwohner schliesslich auch dazu, ihre vor der Polizei- und Militärdirektion sowie vor der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern hängigen Beschwerden zurückzuziehen. Die Vorbereitungen für das im Jahre 2007 geplante Musical «Les Misérables» können somit frei von jeglichen Rechtsstreitigkeiten in Angriff genommen werden.»
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