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Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie! |
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Ferienwohnung
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mit seinem idyllischen Burgseeli ein idealer Ferienort. |
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| Abstimmungsbeschwerde Thun-Süd: Gemeinderat zieht Entscheid nicht weiter |
Der Thuner Gemeinderat verzichtet auf einen Weiterzug des Statthalterentscheides zur Abstimmungsbeschwerde Thun-Süd. Der Ende 2005 an alle Haushalte verteilte Prospekt «Perspektiven schaffen» verletzte gemäss dem Urteil die Wahl- und Abstimmungsfreiheit.
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«Der Gemeinderat will das nun angelaufene neue Stadionprojekt nicht unnötig mit einem noch unerledigten Verfahren belasten und seine Kräfte auf die Realisierung des neuen Projektes konzentrieren», verlautet in einer Medienmitteilung.
Der Regierungsstatthalter von Thun habe am 11. September die Beschwerde von Privatpersonen, welche eine Verletzung der Abstimmungsfreiheit im Vorfeld der Gemeindeabstimmung zum Sportzentrum Thun Süd vom 12. Februar dieses Jahres geltend machten, gutgeheissen, wird in der Medienmitteilung erinnert. Die Beschwerde habe sich gegen den in der letzten Dezemberwoche an alle Haushalte verteilten Flyer «Perspektiven schaffen» gerichtet, in dem der Gemeinderat die Abstimmungsvorlage in vereinfachter Form habe darstellen und erläutern wollen.
Der Gemeinderat habe sich bisher zum Inhalt des Entscheides nicht geäussert, heisst es im weiteren: «Inzwischen hat er die Situation nochmals gründlich analisiert und entschieden, auf einen Weiterzug der Beschwerde zu verzichten. Der Gemeinderat akzeptiert damit, dass die Bundesgerichts-Rechtssprechung zur Informationspraxis von Behörden im Vorfeld von Abstimmungen zurzeit immer noch recht streng ist. An dieser Bundesgerichtspraxis hat sich der Regierungsstatthalter orientiert. Dieses Informationsverständnis erachtet der Gemeinderat allerdings als sehr defensiv.»
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