pd. Unter dem Vorsitz von Grossrat Emil von Allmen befassten sich die Sozialdemokraten Lauterbrunnen mit den drei eidgenössischen Abstimmungsvorlagen vom 24. September 2006.
Nationalbankgewinne für die AHV
Die sogenannte KOSA-Initiative wurde mit 116 000 Unterschriften eingereicht. Die Sorge um die Finanzierung unseres grössten Sozialwerkes ist im Volke gross. Die ältere Generation wünscht sich eine existenzsichernde Rente und die jüngere Generation hofft, dass auch sie einmal von diesem Sozialwerk profitieren kann. Wenn wir die Initiative annehmen, so fliessen jährlich die Nationalbankgewinne, ausgenommen einer Milliarde Franken, welche den Kantonen vorbehalten bleibt, in die AHV. Auch wenn dieser Beitrag alleine die AHV nicht rettet, signalisieren wir doch gegenüber dem Bundesrat und dem Parlament die Wichtigkeit dieses bürgernahen Sozialwerkes. Die Anwesenden unterstützen diese Initiative.
Änderung des Asylgesetzes
Es ist ein Gesetz, welches als einziges Ziel die Abschreckung von Asylsuchenden hat. Gegenüber Flüchtlingen wirkt es menschenverachtend. Kein Hauch mehr von humanitärer Schweiz, so die Meinung des Referenten. Viele abgewiesene Flüchtlinge könnten gar nicht mehr zurück in ihr Heimatland. Solche Flüchtlinge werden wie Kriminelle behandelt und bis zu zwei Jahren ins Gefängnis gesteckt. Das Nichteintreten bei fehlenden Identitätspapieren innert 48 Stunden lässt aufhorchen. Wer abgewiesen wird, sucht den Weg in die Schweiz über die grüne Grenze und verschwindet in der Illegalität. Asylsuchende, die keinen triftigen Aufnahmegrund vorweisen können und die Schweiz nicht freiwillig verlassen, kommen ins Gefängnis. Die Haft kostet unser Land pro Jahr über 100 000 Franken pro Häftling. Die Gesetzesvorlage kann auch in Zukunft Missbrauch nicht verhindern und bietet keine Lösungen für die eigentlichen Probleme. Sie wird darum von den Versammlungsteilnehmern klar abgelehnt.
Bundesgesetz über die Ausländer
Diese Gesetzesvorlage berücksichtigt einzig die Bedürfnisse der Wirtschaft. Wenn sie nach Arbeitskräften ruft und diese in der Schweiz und im EU- und Efta-Raum nicht zu finden sind, dann können diese von ausserhalb dieses Raumes rekrutiert werden. Die Zulassung beschränkt sich auf besonders qualifizierte Arbeitskräfte, die weniger Qualifizierten haben keine Chance mehr, eine Beschäftigung in der Schweiz zu finden, aus Sicht der Versammlungsteilnehmer eine Diskriminierung. Auch dieses Gesetz löst keine Probleme, bringt nur Ungleichbehandlung und wird darum abgelehnt.
Abstimmungen vom 24. September 2006
– Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung (Verfassungsänderung)
– Justizreform (Verfassungsänderung)
– Abstimmungsbotschaft des Grossen Rates (PDF, 659 KB)
– Drei eidgenössische Abstimmungsvorlagen
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