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Berner Oberland News – 11. Jahrgang
Donnerstag 14. September 2006
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Chäsmärt in Habkern
Samstag 23. September 2006
ab 10 bis 18 Uhr
(bei jeder Witterung) auf dem Dorfplatz in Habkern (bei der Bushaltestelle):
Verkauf von Alpkäse und Hobelkäse
von verschiedenen Habker Alpen
Rahmenprogramm:
Festwirtschaft (Festzelt)
Volkstümliche Unterhaltung mit dem Duo Matter-Steiner
Jodlerklub Habkern
Jungfahnenschwinger Habkern
Kindertanzgruppe Habkern
Gratiswettbewerb: zu gewinnen
ein Alpkäse
Freundlich lädt ein:
IG Chäsmärt Habkern
Spitexstand mit Blutdruckmessen
Eine wundervolle Mischung
von Ferien und Mykologie!
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Ringgenberg-Goldswil am Brienzersee
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September 2006
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Bundesrat empfiehlt Kampfjetlärm-Initiative zur Ablehnung

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten» ab, weil sie die Übungsmöglichkeiten mit Kampfjets in der Schweiz so stark einschränken würde, dass die Einsatzbereitschaft der Armee zum Schutz des Schweizer Luftraums gefährdet wäre. Damit wäre die Souveränität und Neutralität der Schweiz nicht mehr gewährleistet. Er beantragt deshalb dem Parlament, die Initiative Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag und mit der Empfehlung auf Ablehnung zur Abstimmung zu unterbreiten.

Am 3. November 2005 hat laut Botschaft des Bundesrates ein Komitee die Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten» mit 113 049 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative sei aus den Diskussionen um den Lärm der Kampfjets vom Typ F/A-18 in der Region des Militärflugplatzes Meiringen heraus entstanden und habe folgenden Wortlaut: «In touristisch genutzten Erholungsgebieten dürfen in Friedenszeiten keine militärischen Übungen mit Kampfjets durchgeführt werden.» Der Initiativtext verlange für die heutige Friedenszeit ein Verbot sämtlicher militärischer Übungsflüge mit Kampfjets der Typen F/A-18 (Hornet) und F-5 (Tiger) in den touristisch genutzten Erholungsgebieten der ganzen Schweiz.

Der Begriff der touristisch genutzten Erholungsgebiete ist nach Auffassung des Bundesrates zu wenig klar, um den räumlichen Geltungsbereich der Initiative eindeutig zu bestimmen. Im Falle der Annahme der Initiative müsste dieser im Nachgang exakt festgelegt werden: «Aufgrund der heutigen raumplanerischen Festlegungen lässt sich jedoch sagen, dass Gebiete insbesondere in den Alpen, aber auch im Jura und im Mittelland betroffen wären.»

Verfassungsmässiger Auftrag zur Wahrung der Lufthoheit
Die Armee erfülle mit ihren Kampfjets den verfassungsmässigen Auftrag zur Wahrung der Lufthoheit, wird in bezug auf die Auswirkungen der Initiative erinnert. Dazu gehöre in Friedenszeiten insbesondere der Luftpolizeidienst, mit dem die Sicherheit im Luftraum auch zugunsten des Zivilluftverkehrs gewährleistet werde. Die Armee verfüge als einzige über die dazu notwendigen Mittel und Fähigkeiten und leiste dadurch einen zentralen und unabdingbaren Beitrag zur Wahrung der Souveränität und Neutralität der Schweiz. Damit die Armee ihre Aufgabe zur Wahrung der Lufthoheit in allen Lagen wahrnehmen könne, müsse sie die Einsatzbereitschaft sicherstellen, was nur durch Übungsflüge mit Kampfjets in der Schweiz mit ihren spezifischen topografischen und meteorologischen Gegebenheiten möglich sei.

Der Armee stehen laut Abstimmungsbotschaft des Bundesrates heute zwei Haupttrainingsräume für Kampfjets über den Alpen zur Verfügung. Diese lägen über typischen Tourismusregionen der Schweiz und würden bei Annahme der Initiative stark eingeschränkt. Dadurch könnte die Armee keine glaubwürdigen Übungen mit Kampfjets in der Schweiz mehr durchführen: «Wegen der Verkehrsströme der Zivilluftfahrt und der geografischen Lage der Landesflughäfen können die Trainingsräume praktisch nicht verschoben werden.» Das gänzliche Auslagern der Übungsflüge ins Ausland als Alternative erachtet der Bundesrat als ungenügend und unrealistisch, weil die Piloten mit den topografischen und meteorologischen Besonderheiten der Schweiz vertraut sein müssten und die Partnerstaaten ohne entsprechende Gegenleistungen kaum zur Übernahme des Schweizer Fluglärms bereit wären: «Die Annahme der Initiative würde deshalb die Übungstätigkeit und damit die Einsatzbereitschaft der Kampfjets erheblich beeinträchtigen; sie würde deshalb unweigerlich dazu führen, dass die Schweiz ihre Lufthoheit und damit ihre Souveränität und Neutralität nicht mehr glaubwürdig wahren könnte.»

Die Haltung des Bundesrates:
«Die Initiative hätte im Falle der Annahme schwerwiegende Auswirkungen auf die Fähigkeit der Schweiz zum Schutz ihres Luftraums und damit ihrer Souveränität und Neutralität. Der Bundesrat lehnt die Initiative deshalb ab. Der Bundesrat ist sich der Auswirkungen des militärischen Fluglärms jedoch bewusst. Die Armee nimmt bereits heute soweit als möglich Rücksicht auf die Ruhebedürfnisse der Bevölkerung. Die Armee hat in der Vergangenheit zahlreiche Massnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung getroffen. Dazu zählen namentlich das Verlagern besonders lärmintensiver Nacht- und Tiefflugübungen ins Ausland und im Vergleich zur Zivilluftfahrt sehr restriktive Jetflug-Betriebszeiten auf den Flugplätzen (8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis17.00 Uhr, kein Jet-Flugbetrieb am Wochenende). Zudem sind die militärischen Jetflüge im Zuge des Abbaus der Kampfjetflotte von rund 300 Flugzeugen im Jahre 1994 auf heute noch 87 massiv zurückgegangen. Für den Bundesrat besteht deshalb kein genereller Handlungsbedarf im Sinne eines Gegenvorschlags.»

Weiteres Vorgehen
Das Parlament werde die Beratungen zur Initiative voraussichtlich in der Wintersession aufnehmen verlautet im weiteren. Bis spätestens Anfang Mai 2008 müsse das Parlament einen Beschluss zur Initiative fassen. Im Anschluss daran habe der Bundesrat die Initiative bis spätestens im März 2009 dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.
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