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September 2006
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Entlastungsstollen in Thun: Begleitgruppe diskutiert Regulierungsvarianten

Soll der Thunersee bei Hochwassergefahr kurzfristig abgesenkt oder soll er konstant auf einem leicht tieferen Niveau gehalten werden? Die Grundlagen, um sich mit dieser Frage vertieft auseinanderzusetzen, sind der Begleitgruppe an ihrer zweiten Sitzung präsentiert worden. Beide Varianten werden nun auf ihre Auswirkungen auf verschiedene Bereiche und Interessen überprüft.

aid/bns. Das Hauptproblem für den Hochwasserschutz am Thunersee ist laut einer Medienmitteilung die geringe Abflusskapazität der Aare in Thun. Mit der Inbetriebnahme eines Entlastungsstollens in Thun werde dieses Problem weitgehend entschärft. Weil damit die Voraussetzungen für die Regulierung des Sees änderten, brauche es ein Betriebsreglement für die Steuerung des Stollens. Für die Erarbeitung dieses Betriebsreglements habe die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion eine Behördendelegation und eine Begleitgruppe eingesetzt: «In der Begleitgruppe sind Betroffene, Amtsstellen und verschiedene Interessengruppen vertreten.» Beide Gremien werden laut der Medienmitteilung von Regierungsrätin Barbara Egger-Jenzer, Vorsteherin der bernischen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion geleitet.

«Damit der Entlastungsstollen seine volle Wirkung entfalten kann, muss er frühzeitig bei noch tiefem Seestand eingesetzt werden», verlautet im weiteren. Dies bedinge, dass eine drohende Hochwassergefahr früh erkannt werde: «Es wurde ein System mit drei Gefahrenstufen (grün, orange, rot) konzipiert; je nach Gefahrenstufe wird der See anders reguliert.» Um den angestrebten tiefen Seestand zu erreichen, gebe es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Entweder durch eine kurzfristige Absenkung vor einem drohenden Hochwasser oder durch ein konstantes Halten des Seespiegels auf einem tieferen Niveau.»

Mit beiden Varianten lässt sich laut der Medienmitteilung ein deutlich besserer Schutz vor Hochwasser erreichen. Beide Varianten hätten aber auch Auswirkungen auf andere Bereiche und Interessen. Die Begleitgruppe sei deshalb eingeladen worden, zu den Varianten schriftlich Stellung zu nehmen. Parallel dazu lasse der Kanton auch die Auswirkungen beider Varianten auf die Umwelt abklären (Umweltverträglichkeitsprüfung UVP): «Die Ergebnisse der Befragung und der UVP bilden die Basis für den Variantenentscheid.» Ziel sei die Genehmigung des Betriebsreglements durch den Regierungsrat im Jahr 2007.

hochwasserschutzthunersee.ch – Zusammenfassung Hochwasserschutz am Thunersee, Entwurf Betriebsreglement, Erläuterungsbericht zum Betriebsreglement, Vergleich der Varianten «Reglement 1998» und «Reglement minus 10», Fragebogen zur Mitwirkung.
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