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September 2006
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Mysterypark: Verkauf geplatzt  Schliessung spätestens Ende November

Der Betrieb des Mysteryparks bei Interlaken soll spätestens Ende November 2006 eingestellt werden. In letzter Minute hat der Zürcher Unternehmer Jakob Dietiker ein Angebot für den Auskauf der Aktiven aus der Mystery Park AG wieder zurückgezogen.

Der kaum gleichermassen langlebige Mysterypark von der 113 Jahre alten Zahnradbahn auf die Schynige Platte aus gesehen ... (Archivbild Peter Schmid)

pd/bns. Dietiker zog sich laut Medieninformationen in letzter Minute vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages zurück. Er soll ursprünglich angegeben haben, den Park für 16 Millionen Franken kaufen zu wollen. Die Vertragsunterzeichnung sei für Freitagmorgen vorgesehen gewesen. Als Hauptgrund gab Dietiker laut einer Medienmitteilung der Transliq AG «den stetig wachsenden Druck seitens der Medien und des Mysterypark-Umfeldes an, die kurze, zur Verfügung stehende Zeit sowie die Ungewissheit, ob all die verschiedenen Bedingungen für einen erfolgreichen Auskauf eintreten werden». Für die bisher entstandenen Aufwendungen und Kosten sowie zweckgebunden für allfällig ausstehende Löhne der Mitarbeiter und die Dividende für die Gläubiger habe er dem Sachwalter eine Million Franken zur Verfügung gestellt.

Das Bietverfahren für den Auskauf der Aktiven aus der Mystery Park AG dauerte laut der Medienmitteilung bis zum letzten Mittwoch 6. September 2006: «Es ist kein höheres Angebot eingegangen.» Eingegangen sei lediglich ein neuer, den Medien bereits bekannter Sanierungsvorschlag des Mysterypark-Grossobligationärs Franz Gyger.

«Der Verwaltungsrat hat nun in Absprache mit der Transliq AG beschlossen, den Winterbetrieb spätestens Ende November 2006 einzustellen», verlautet in der Medienmitteilung: «Das Nachlassverfahren wird weitergeführt, das heisst den Gläubigern wird im gegebenen Zeitpunkt ein Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung unterbreitet werden. Bei Annahme desselben wird der Park in der anschliessenden Nachlassliquidation verkauft, eventuell versteigert.» Gleichzeitig soll der Verwaltungsrat Zeit erhalten, für die Sanierungsvariante Gyger die notwendigen Absichtserklärungen von Gläubigern beizubringen: «Das Nachlassverfahren wird aber weder unterbrochen noch verzögert.»
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