Luftaufnahme von Burg und Kirche Ringgenberg aus dem Jahr 2001. (Bild zvg)
Bereits jetzt kann in Aussicht gestellt werden, dass das «Wahrzeichen» der Gemeinde Ringgenberg nach Abschluss der Arbeiten voraussichtlich im nächsten Jahr – siehe unter anderem auch Burgruine Ringgenberg: Touristische Aufwertung mit Besuchersteg? vom Mittwoch 31. Mai 2006 – weit über die Gemeindegrenzen hinaus an Ausstrahlung und Bedeutung gewinnen wird. Gutes Zeugnis auch für die Gemeindeverwaltung
In seinem gut 40seitigem Inspektionsbericht – die periodische Inspektion ist im Gemeindegesetz vorgeschrieben – attestiert der Regierungsstatthalter von Interlaken der Gemeindeverwaltung Ringgenberg ein «sehr gut».
Gemeindeschreiber Peter Riesen, Ringgenberg
In seinem Bericht hebt er auch die ausgezeichnete Zusammenarbeit zwischen den Behörden, der Gemeinde- und der Bezirksverwaltung hervor.
Feuerwehrmagazin Anhöhi
Auch das Feuerwehrmagazin Anhöhi wurde einer Inspektion unterzogen und mit wenigen Details als in Ordnung befunden.
Verlängerung des Zusammenarbeitsvertrags mit der EWR Energie AG
Der bestehende Zusammenarbeitsvertrag mit der EWR Energie AG Meiringen, einer Tochter der BKW-Gruppe, soll um weitere fünf Jahre verlängert werden. Die Bedingungen, insbesondere die Höhe des Pachtzinses für die Nutzung des gemeindeeigenen Stromnetzes, bleiben im wesentlichen unverändert. Die Vertragsverlängerung bedarf noch der Genehmigung durch die Gemeindeversammlung vom 14. Dezember 2006.
Unbedenkliches Turnhallendach
Die verschiedentlich etwa auffindbaren Splitter vom Eternit-Turnhallendach, das Moos und anderes «Grünzeug» sind nach Konsultation der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (Empa) absolut ungefährlich. Das Welleternitdach wird übrigens im Rahmen der vierten Sanierungsetappe 2009 ersetzt.
Gehweg bei der Grossen Eisenbahnbrücke: allgemeines Fahrverbot
Nach Rücksprache mit den Behördevertretern aus Interlaken soll der Gehweg über die Grosse Eisenbahnbrücke, Verbindungsweg zwischen Goldswil und Interlaken, aus Sicherheitsgründen mit einem allgemeinen Fahrverbot belegt werden. Das Genehmigungsverfahren (Publikation, Genehmigung) erfolgt durch das Polizeiinspektorat Interlaken.
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