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Montag, 16. August 2004
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Stadt Thun bewilligt knallendes Feuerwerk nur für 1. August und Silvester sth/pvr. Ein privates Feuerwerk zum 50. Geburtstag des aktuellen FC-Basel-Trainers Christian Gross vom vergangenen Samstagabend auf dem Thunersee hätte ursprünglich auf Thuner Boden stattfinden sollen, wurde aber von der Stadt Thun nicht bewilligt. Das Feuerwerk vom Samstag habe auf Hilterfinger Gemeindegebiet stattgefunden und war laut einer Medienmitteilung ohne Wissen der Stadt Thun durch die Gemeinde Hilterfingen und den Kanton bewilligt worden.
Die Stadt Thun bewillige ausserhalb des 1. August, des Silvesterabends sowie des alle zwei Jahre stattfindenden Seenachtfestes kein knallendes Feuerwerk – dies zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt, heisst es in einer Medienmitteilung: «Im Zusammenhang mit dem 25minütigen Feuerwerk anlässlich des Geburtstagsfests des Trainers des FC Basels von vergangenem Samstagabend, 21.30 Uhr auf dem Thunersee stellt die Stadt Thun richtig, dass ein entsprechendes Gesuch der Veranstalter vom Vorsteher der Direktion Sicherheit abschlägig beantwortet wurde.» Dies einerseits wegen der gesetzlichen Bestimmungen, die eine rechtsgleiche Behandlung aller Gesuchsteller erforderten, andererseits aber auch im Interesse der Thuner Seespiele, die ihre Freilichtaufführungen am Seeufer abhielten. Das private Feuerwerk vom Samstagabend sei jedoch rechtens gewesen, da es durch die Gemeinde Hilterfingen, auf deren Gebiet es stattfand sowie durch den Kanton bewilligt worden sei – wenngleich ohne Wissen der Thuner Behörden.
Artikel 21 des Ortspolizeireglements der Stadt Thun besage unter anderem, dass das Abbrennen von knallendem oder heulendem Feuerwerk nur am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr gestattet sei, wird in der Medienmitteilung erinnert. Ausnahmen könnten nur im Rahmen öffentlicher Veranstaltungen, wie sie das alle zwei Jahre stattfindende Thuner Seenachtfest darstelle bewilligt werden: «Die fast wöchentlich eingehenden Gesuche für Feuerwerke anlässlich von Geburtstagen oder Hochzeiten werden im Interesse der Öffentlichkeit und der Tierwelt samt und sonders abgelehnt.» Die Stadt Thun führe im Vorfeld des Nationalfeiertages aus dem gleichen Grund – siehe auch
Thun, Heimberg und Spiez: Kampagne gegen vorzeitige Feuerwerkknallerei vom
Sonntag, 18. Juli 2004
– seit zwei Jahren die Aktion «Die Erste am 1.» Durch: «Das Gewerbeinspektorat stellt fest, dass der Aufruf auch in diesem Jahr erfolgreich war; er stösst bei der Bevölkerung auf das nötige Verständnis.» Die zuständige Bewilligungsbehörde sehe sich in ihrem Handeln bestätigt und werde die restriktive Bewilligungspraxis beibehalten.
Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzli, CH-3852 Ringgenberg
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