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Thun, Heimberg und Spiez: Kampagne gegen vorzeitige Feuerwerkknallerei sth/pvr. Massiven Störungen für Mensch und Tier durch vorzeitig abgebranntes Feuerwerk wollen die Gemeinden Thun, Heimberg und Spiez zusammen mit dem Schweizer Tierschutz zum zweiten Mal mit der Kampagne «Die Erste am 1.» einen Riegel schieben. Mit einer Medieninformation, einer Plakatkampagne und Hinweisen in Publikationen wie der Thuner «Stadtzytig» soll erreicht, werden, dass sich das Zünden von Feuerwerk künftig auf den Nationalfeiertag (und auf Silvester) beschränkt. Insbesondere ältere und kranke Menschen wie auch Haus- und Wildtiere litten unter stets Tage zum voraus abgebrannte Knallkörper, heisst es in einer Medienmitteilung: «Zudem besteht das Risiko von Gehörschäden.» Mit einer Plakatkampagne und Medieninformation will die Stadt Thun Abhilfe schaffen – nach dem Motto «Die Erste am 1.». An der Aktion nähmen neben der Stadt Thun auch die Gemeinden Spiez und Heimberg teil. Unterstützung finde die Kampagne bei Grossfirmen, den Geschäftsleuten der Innenstadtgenossenschaft Thun (IGT) und bei den Kirchgemeinden. – Feuerwerk und Knallkörper hätten am 1. August Tradition, verlautet im weiteren: «Kinder und Jugendliche können es oft kaum erwarten, sparen ihr Sackgeld zusammen und kaufen so viel Knallmaterial wie möglich, sobald es in den Ladenregalen liegt.» Obschon es noch Wochen dauere bis zum 1. August werde jeweils bereits tage- und nächtelang geknallt: «Dass bereits lange zuvor Feuerwerk und Knallkörper abgeschossen werden, ist in dichtbewohnten Gegenden zu einem Problem geworden – die langandauernden Knall- und Heuleffekte sind für viele nicht nur ein grosses Ärgernis, sondern gefährden auch das Gehör, wenn sie unerwartet in der Nähe losgehen.» Panik unter Haus- und Wildtieren Besonders stark betroffen ist laut Medienmitteilung die Tierwelt: «Bei den Tierärzten häufen sich Meldungen über Hunde, Katzen und Vögel, die in ihrer Panik gesundheitliche und besonders auch verhaltensmässige Schäden erleiden.» Besonders tragisch seien die Auswirkungen der Knallereien für Wildtiere – etwa dann, wenn Vögel ihre Brut verliessen: «Es wird dringend davon abgeraten, in unmittelbarer Nähe von Wohnhäusern, in Wäldern oder am See Feuerwerk zu entzünden.» Das Gehör der Tiere sei noch feiner und lärmempfindlicher als jenes der Menschen. Brandrisiko für Altstadt und Schlossberg Das Abbrennen von Feuerwerk in der Thuner Innenstadt und auf dem Schlossberg sei aus Sicherheitsgründen generell unerwünscht: «Ein Dachstockbrand in der Thuner Altstadt könnte verheerende Auswirkungen haben und auch Menschen in grösste Gefahr bringen, mahnt Gemeinderat Heinz Leuenberger, Vorsteher der Direktion Sicherheit. In diesem Sinne appelliere er an die Vernunft der Bevölkerung, auf das Abbrennen von Feuerwerk in diesem Gebiet vollumfänglich zu verzichten. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Thema Feuerwerk Das Abbrennen von Feuerwerk ist laut Medienmitteilung in der Gemeinde Thun nur am 1. August und an Silvester gestattet. Die einschlägigen Bestimmungen: Art. 21 des Ortspolizeireglements der Stadt Thun (OPR) bestimmt, dass das Abbrennen von knallendem oder heulendem Feuerwerk nur am 1. August und am 31. Dezember gestattet ist. Art. 2 des Tierschutzgesetzes hält fest: «Niemand darf einem Tier ungerechtfertigt Schmerz, Leiden oder Schäden zufügen oder es in Angst versetzen. Art. 21 Abs. 21 des Ortspolizeireglements ergänzt: «Feuerwerk darf nur so abgebrannt werden, dass für Menschen, Tiere und Sachen keine Gefährdung besteht. Art. 15 des Bernischen Einführungsgesetzes zum Strafgesetz wie auch Art. 18 des Ortspolizeireglements besagen, dass Störungen der Nachtruhe (von 22.00 bis 06.00 Uhr) durch Lärm oder Geschrei verboten sind.
Berichte und Meldungen im Juli 2004
Aktuelle Frontpage Berner Oberland News (www.beo-news.ch) Archiv vom 4. Mai 1996 bis Ende des vergangenen Monats Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzli, CH-3852 Ringgenberg |
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