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Zentrum für abgewiesene Asylbewerber auf dem Jaunpass eröffnet ds/pvr. Für abgewiesene Asylbewerber, welche nicht sofort in ihr Herkunftsland zurückreisen können, hat der Kanton Bern in einer unterirdischen Armeeanlage auf dem Jaunpass an der Grenze zum Kanton Fribourg auf dem Gebiet der Gemeinde Boltigen im Simmental ein sogenanntes Minimalzentrum eröffnet. Regierungsrätin Dora Andres, Polizei- und Militärdirektorin des Kantons Bern, hat am Montag die Medien an Ort und Stelle über die Unterkunft und den Betrieb des Zentrums informiert. Der Kanton Bern betreibe die Gemeinschaftsunterkunft auf dem Jaunpass (1508 Meter über Normalnull) im Rahmen der Nothilfe für Asylsuchende, auf deren Gesuch das Bundesamt für Flüchtlinge nicht eingetreten sei und die keine Asylfürsorge mehr erhielten. Mit der unterirdischen Anlage – siehe auch Jaunpass: Nothilfe-Unterkunft für abgewiesene Asylsuchende vom Mittwoch, 12. Mai 2004 – war laut einer damals verbreiteten Medienmitteilung eine Unterkunft gewählt worden, die abgelegen sei und von den betroffenen Personen als unattraktiv empfunden werde.
In aller Munde und letztlich auch Auslöser für das Asylzentrum auf dem Jaunpass sind laut Dora Andres die sogenannten Entlastungsmassnahmen des Bundes im Asylbereich, die seit dem 1. April in Kraft seien. Sie zitierte dazu ein Kreisschreiben des Bundesamtes für Flüchtlinge an die zuständigen Stellen (Migrations-, Sozialhilfe- und Polizeibehörden sowie Rückkehrberatungsstellen): «Diese Massnahmen sollen neben dem Sparziel das Einreichen von Asylgesuchen für diejenigen Personen unattraktiv machen, die offensichtlich keine Asylgründe haben. Personen mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid werden aus dem Sozialhilfesystem ausgeschlossen. Sie werden weggewiesen und müssen die Schweiz verlassen. Sie gelten ab Rechtskraft des Nichteintretensentscheides als ausländische Personen mit unbefugtem Aufenthalt und sind für sich und ihren Aufenthalt bis zur Ausreise aus der Schweiz selbst verantwortlich.»
– Die Nothilfe soll grundsätzlich nur in Form von Sachleistungen erfolgen, weil sie ja keinen Anreiz zum weiteren Verbleib in der Schweiz schaffen soll. – Die Leistungen sollen grundsätzlich unter jenen für Asylsuchende im ordentlichen Verfahren liegen. – Inhaltlich soll die Nothilfe Nahrung, Bekleidung, Unterkunft und medizinische Notversorgung gewährleisten. – Die Nothilfe sei nur so lange auszurichten, wie die Notlage bestehe. Sie sei auf eine kurze Dauer zu gewähren, die fünf Tage nicht überschreiten sollte. Bereits die Leistungen für Asylsuchende bezeichnete Dora Andres «entgegen von Gerüchten, die in der Bevölkerungen regelmässig die Runde machen» als äusserst bescheiden. Dies werde sofort klar, wenn man ein Durchgangszentrum für Asylsuchende besuche. Die Strukturen der Nothilfe bewegten sich also wenn sie darunter liegen sollen am untersten Rahmen des Vorstellbaren: «Mit dem Zentrum hier auf dem Jaunpass gewährleisten wir diese Nothilfestruktur für den Kanton Bern.» Bei all den Diskussionen um die Umsetzung des Entlastungsprogramms im Kanton Bern sei untergegangen, dass der Kanton Bern seit vielen Jahren eine differenzierte Haltung und Praxis im Asylbereich habe. «Wir wollen negative Entscheide vollziehen und Missbräuche verhindern», führte Dora Andres im weiteren aus: «Das bedeutet auch, dass wir uns dafür einsetzen, dass Personen, die sich an unsere Regeln halten und ihre Pflichten im Asylverfahren wahrnehmen – ich denke dabei insbesondere an die Abgabe von Papieren und die Offenlegung der Identität – faktisch nicht schlechter gestellt werden, als jene Personen, die unser System ausnutzen wollen.» Statt nur mit Sanktionen (Nichteintretensentscheid, Ausschluss aus der Asylfürsorge) dieser letzten Gruppe entgegenzutreten, müsste nach Meinung der bernischen Polizei- und Militärdirektorin auf Bundesebene bewusst versucht werden, mittels Anreizen die Asylsuchenden zu bewegen, ihre Pflichten ernst- und wahrzunehmen. Bisher sei in der Asylgesetzrevision dazu nichts zu finden. «Gleichzeitig setzen wir uns auch für offensichtliche Härtefälle ein.» Dies zeige sich auch in der Statistik der Härtefallgesuche an den Bund, worin der Kanton Bern bei den Deutschschweizer Kantonen eine Spitzenstellung einnehme. Der Kanton Bern habe insgesamt 52 Anträge, umfassend total 114 Personen, gestellt. Davon seien 32 Anträge gutgeheissen und 20 Anträge abgelehnt worden, verlautete dazu im weiteren. Dieser Einsatz für Härtefälle entspreche einer langjährigen Praxis: «Wir haben uns bereits bei der sogenannten Humanitären Aktion Bosnien für zahlreiche Personen eingesetzt; gestützt auf Anträge des Kantons wurden im Rahmen der Humanitären Aktion 2000 insgesamt 2334 Menschen vorläufig aufgenommen. Kosten von 93 Franken pro Tag auf dem Jaunpass Die Unterbringung von abgewiesenen Asylbewerbern oder solchen, die ihre Identität verheimlichten, soll dem Kanton Bern wesentlich günstiger zu stehen kommen als ein Aufenthalt im Gefängnis. Wie Gisela Basler, Vorsteherin des Kantonalen Amtes für Migration und Personenstand an der Medienorientierung vorrechnete, koste ein Asylbewerber in der Nothilfeunterkunft auf dem Jaunpass 93 Franken pro Tag, während in der Strafanstalt Witzwil Kosten von 207 Franken anfallen würden. Die Einrichtungskosten für das Zentrum Jaunpass bezifferte Basler auf rund 160'000 Franken. Davon seien zirka 120'000 Franken widerverwendbares Inventar. Dazu gehörten, wie bei einer Besichtigung der Anlage zu erfahren war, unter anderem Waschmaschinen, Tumbler und elektrische Kochherde. Für den Betrieb während sechs Monaten sehe das Budget der mit der Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden betrauten Organisation für Regie- und Spezialaufträge ORS Service AG rund 580'000 Franken für Miete, Betreuung und so weiter vor. Dazu kämen die effektiven Unterstützungskosten für die im Zentrum untergebrachten Personen, die von der Belegung des Zentrums abhingen. Für das Budget sei mit einer durchschnittlichen Belegung von 40 Personen pro Tag gerechnet worden, was Kosten von 93 Franken pro Tag und Person ergebe: «Ein Tag Ausschaffungshaft kostet uns im Vergleich im Ausschaffungstrakt in Witzwil 207 Franken und im Regionalgefängnis Bern 145 Franken; eine Hochrechnung analog der Belegung des Zentrums ergäbe somit Kosten von gut einer Million Franken im Regionalgefängnis beziehungsweise knapp 1,5 Millionen Franken in Witzwil.» Der tägliche Verpflegungsatz für selber zubereitete Mahlzeiten wird mit acht Franken pro Person angegeben. Davon müssten auch Hygieneartikel bezahlt werden. Die Nothilfe wurde bisher einzelfallweise mit den vorhandenen Strukturen gewährt: «Wir stellen fest, dass die Zahl der Personen, die sich bei uns melden, im Steigen ist, nachdem im April kaum Personen zu verzeichnen waren. Die Nothilfe soll deshalb ab heute im Zentrum auf dem Jaunpass gewährleistet werden. Davon ausgenommen seien die sogenannten verletzlichen Personen. Darunter fielen insbesondere schwangere Frauen oder kranke beziehungsweise gebrechliche Personen: «Hier werden auch künftig dem Einzelfall angepasste Lösungen nötig sein.» Der Entscheid für den Standort Jaunpass erfolgte laut Basler aus verschiedenen Gründen: «Die Unterkunft war kurzfristig verfügbar, bietet genügend Raum für die Nutzung für verschiedene Personengruppen und stellt keinen Anreiz zum längeren Verbleib in der Schweiz dar.» Unterkünfte, auch Zuweisungen an Gemeinden fernab von Agglomerationen würden von den Asylsuchenden nicht geschätzt: «Wir stellen dies tagtäglich bei der Zuweisung auch von neu dem Kanton Bern zugewiesenen Asylsuchenden oder bei der Verteilung in die Gemeinden fest.» Die Unterkunft erfülle alle betrieblichen Anforderungen und es seien keine grösseren Investitionen notwendig. Nach dem Entscheid für den Standort Jaunpass seien mit dem Gemeinderat von Boltigen verschiedene Rahmenbedingungen vereinbart worden, unter anderem sei der Betrieb des Zentrums bis Ende November 2004 befristet und rund um die die Uhr sollen zwei Personen zur Betreuung anwesend sein. Im weiteren sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, in welcher sowohl die Gemeinde als auch die direkten Anwohner auf dem Jaunpass vertreten seien. Diese Arbeitsgruppe sei zuständig für alle operativen Belange im Zusammenhang mit dem Betrieb des Zentrums. «Gesamtpolitisch völlig widersprüchlich» In einer am Montag auf dem Jaunpass den Medienvertretern abgegebenen vom Dienstag 25. Mai 2004 datierten Stellungnahme wehrt sich eine «Interessengemeinschaft Jaunpass» dagegen, dass inmitten einer attraktiven, wunderschönen Berglandschaft in einem Militärbunker ein Migrationszentrum eröffnet werden soll. Der gewählte Standort entspreche «in keinster Weise» den von Regierungsrätin Dora Andres aufgestellten Hauptkriterien «unattraktiv» und «abgelegen». Das gewählte Vorgehen, «die Migranten verschiedener Kategorien von notleidend bis renitent zusammenzufassen und am selben Ort zusammenzupferchen, um sie zur Ausreise zu zwingen, ist ein Beitrag mehr, die betroffenen Menschen pauschal zu kriminalisieren und schürt auf der anderen Seite Angst und Hass ihnen gegenüber.» Die Reaktionen sowohl aus der einheimischen Bevölkerung als auch der Campeure und der Besitzer von Ferienwohnungen bestätigten dies. Unter anderem wird das Projekt auch als «gesamtpolitisch völlig widersprüchlich» kritisiert: «Dieselbe Kantonsregierung, welche Berg- und Randgebiete und deren touristische Entwicklung fördert, richtet mit einem fragwürdigen Projekt und mit äusserst ungeschickter Informationspolitik einen Schaden für ein touristisches Entwicklungsgebiet an, der kaum zu beziffern ist.» Attraktives Erholungs- und Feriengebiet Auch Gemeindepräsident Niklaus Meinen präsentierte an der Medienorientierung auf dem Jaunpass die 7701 Hektaren grosse Gemeinde Boltigen – 1460 Einwohner und 550 Haushaltungen – als ein dem sanften Tourismus verpflichtetes attraktives Erholungs- und Feriengebiet sowohl für Wanderer und Berggänger als auch für Wintersportler. Der Jaunpass als Übergang vom Simmental ins Greyerzerland sei mit dem öffentlichen Verkehrsmittel das ganze Jahr erreichbar. Die Passhöhe liege auf 1509 Meter über Normalnull. Boltigen selber – immerhin zehn Kilometer vom Jaunpass entfernt – liege im Obersimmental auf 823 Meter über Normalnull. Auf der anderen Seite liege die zirka sieben Kilometer von der Passhöhe entfernte Gemeinde Jaun im Kanton Fribourg: «Der Jaunpass bildet nicht nur einen Übergang zwischen dem Simmental und dem Greyerzerland – er bildet im weiteren auch die Grenze zwischen dem Kanton Bern und Freiburg, auch wenn diese zur Passhöhe verschoben ist.» Des weiteren finde ab der Gemeinde Jaun ein sanfter Wechsel der Sprache statt: «Während Jaun noch vom Schweizerdeutsch geprägt ist, dominiert in Charmey schon das Französische; der Jaunpass gehört zur Gemischten Gemeinde Boltigen.» Aktuelle Frontpage Berner Oberland News (www.beo-news.ch) Archiv vom 4. Mai 1996 bis Ende des vergangenen Monats Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzli, CH-3852 Ringgenberg |
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