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Donnerstag, 23. Dezember 2004
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Der ausgezäunte zentrale Hochmoorbereich mit den typischen Hochmoorpflanzen im Gebiet «Höhe» in der Gemeinde Hofstetten bei Brienz (Juni 2003) – Bild rechts: Der aufgewertete Teil im Bereich der neuen Transitgasleitung, zwei Jahre nach den Renaturierungsarbeiten (Juni 2002). (Bilder: Naturschutzinspektorat/zvg)

Neue Gebiete unter Naturschutz gestellt

aid/bns. In den Gemeinden Beatenberg, Reutigen, Spiez, Wimmis und Hofstetten hat der Regierungsrat des Kantons Bern eine Anzahl Gebiete neu unter Naturschutz gestellt.

Hochmoor UnterholzDas Zentrum des Hochmoors «Unterholz» in Beatenberg mit typischer Vegetation. Dieser Bereich bleibt wegen der starken Vernässung natürlicherweise baumfrei.

Bei den Gebieten «Flöschseeli», «Burgfeldflüe», «Oberberg» und «Unterholz» in der Gemeinde Beatenberg, handelt es sich laut einer Medienmitteilung um Objekte von nationaler Bedeutung. Die drei ersten Gebiete seien an der Südostflanke des Niederhorns auf rund 1700 Meter Höhe, das vierte liege auf 1150 Meter über Normalnull: «Die vier Flächen von insgesamt sechs Hektaren sind Reste von Mooren, die sich in terrassenförmigen Mulden über Jahrtausende gebildet haben.» Die trittempfindliche Hochmoorvegetation soll durch Zäune, Verlegung oder Verbesserung von Wanderwegabschnitten vor Menschen und Vieh geschützt werden. – Im Gebiet «Höhe» in der Gemeinde Hofstetten bei Brienz ist laut Medienmitteilung eine Fläche von 900 Aaren auf der Gummenalp eines der Hochmoore, die im Bundesinventar der Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung aufgeführt sind: «Als ökologische Ersatzmassnahme für den Bau einer neuen Transitgasleitung wurde ein Teil des Moores renaturiert; weiter soll eine Zufahrtsstrasse zurückgebaut und ein Moorpfad angelegt werden.»

Auch beim Auengebiet «Augand» am Zusammenfluss von Kander und Simme in den Gemeinden Reutigen, Spiez und Wimmis handelt es sich laut Medienmitteilung um ein Objekt von nationaler Bedeutung. Es umfasse eine Fläche von 74 Hektaren am Flusslauf der Simme vom Brodhüsi flussabwärts bis zur Einmündung in die Kander sowie die Kander vom Zusammenfluss bis zum Hani mit den angrenzenden Wäldern.

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