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Donnerstag, 16. Dezember 2004
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Spiez: Anzeigen wegen Rassendiskriminierung und anderen Delikten

pkb/S. Im Zusammenhang mit Vorkommnissen in Spiez im Frühling und Sommer 2004 haben sich drei Männer wegen Verdachts auf Rassendiskriminierung und anderen Delikten zu verantworten. Die drei Männer, die sich nach Angaben der Untersuchungsbehörden zur rechten Szene bekennen, sind teilweise geständig: «Sie wurden nach der polizeilichen Befragung entlassen.»

Am 21. Juni 2004 war laut Medienmitteilung beim Untersuchungsrichteramt IV Berner Oberland eine Anzeige eingegangen, in welcher unbekannter Täterschaft aus der rechten Szene verschiedene Straftatbestände zur Last gelegt würden: «In der Anzeige, welche auch Medien zugestellt wurde, wurden unter anderem die Autonummern von mutmasslichen Tatverdächtigen aufgeführt.» Nach Abschluss der aufwendigen polizeilichen Ermittlungen müssen sich nach Angaben der Untersuchungsbehörden drei Personen wegen Rassendiskriminierung, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Körperverletzung und Sachbeschädigung in einem Fall verantworten: «Zwei der Männer werden zudem wegen Erpressung und Tätlichkeiten in einem Fall sowie Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz angezeigt; dem mutmasslichen Haupttäter werden ausserdem ein Taschendiebstahl und unanständiges Benehmen vorgeworfen.» Die Delikte sollen zwischen Frühling und Anfang August 2004 vor allem in Spiez und Umgebung verübt worden sein. Bei den Angeschuldigten handle es sich um Schweizer aus dem Kanton Basel-Stadt im Alter zwischen 19 und 23 Jahren, welche vorübergehend im Berner Oberland wohnhaft gewesen seien. Bei einer untersuchungsrichterlich angeordneten Hausdurchsuchung an ihrem damaligen Domizil wurden laut Medienmitteilung diverse Gegenstände – darunter zwei Fahnen mit nationalsozialistischen Symbolen, aber keine Waffen – sichergestellt: «Die drei Männer, die sich zur rechten Szene bekennen, sind teilweise geständig; sie wurden nach der polizeilichen Befragung entlassen.»

Die in der Anzeige aufgeführten Tatbestände konnten nach Angaben der Untersuchungsbehörden nur teilweise überprüft werden, da sich keine Geschädigten oder Zeugen bei der Kantonspolizei gemeldet hätten: «Eine Person, deren Kontrollschild mit der Anzeige veröffentlicht worden ist, hat gegen die Verfasser der Anzeige eine Strafanzeige wegen übler Nachrede eingereicht; diese Person macht geltend, nichts mit den Vorfällen zu tun zu haben.»

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