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Dienstag, 14. Dezember 2004 |
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Thun: Vollzug im Arbeits- und Unfallversicherungsbereich zurück an Kanton
sth/bns. Die im Jahr 1985 der Stadt Thun übertragenen Vollzugsaufgaben beim Arbeitsgesetz und über die Unfallversicherung (UVG) gehen per Ende 2004 vom Gewerbeinspektorat wieder an den Kanton zurück. Die Stelle des zuständigen Sachbearbeiters bei der Stadt Thun, der in Pension geht, wird deshalb aufgehoben.
Seit 1985 haben sich laut einer Medienmitteilung die Vollzugsaufgaben des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel sowie des Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzes in Folge zahlreicher Anpassungen stark verändert. Auf Grund dieser Situation und der Pensionierung des Sachbearbeiters beim Gewerbeinspektorat, Hansueli Hunziker habe sich die Stadt Thun – in Absprache mit dem kantonalen Amt «Berner Wirtschaft» – entschlossen, die Delegationsvereinbarung vom 3. Oktober 1985 zu kündigen und die Aufgaben wieder an den Kanton zurückzugeben. Die Stelle bei der Stadt Thun werde damit aufgehoben: «Betriebsbesuche zur Kontrolle der Sicherheit am Arbeitsplatz und ähnliche Aufgaben werden künftig durch Fachbeamte des Kantons durchgeführt; ebenso ist der Kanton Bern ab 1. Januar 2005 für die Arbeitszeitbewilligungen in der Stadt Thun zuständig.»
Bewilligungsgesuche künftig an Kanton. Entsprechende Gesuche um Sonntags- und Nachtarbeitszeit sind deshalb ab 2005 beim kantonalen Amt «Berner Wirtschaft», Laupenstrasse 22, 3011 Bern, Telefon 031 633'58'10 / info.arbeit@vol.be.ch einzureichen. Das Gewerbeinspektorat Thun 033 225'84'94) bleibt weiterhin zuständig für Vollzugsaufgaben in Teilbereichen von Luft, Lärm, pyrotechnischen Artikeln und allgemeinem Umweltschutz.
Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzli, CH-3852 Ringgenberg
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