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Dienstag, 9. November 2004
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Bönigen will Steueranlage auf 1,8 Einheiten senken

Der Voranschlag 2005 der Einwohnergemeinde Bönigen weist bei einem Aufwand von 6,9 Millionen Franken einen Ertragsüberschuss von 50'820 Franken auf. Aufgrund des aktuellen Finanzplanes und des erfreulichen Ergebnisses kann der Gemeinderat von Bönigen den Bürgern im Voranschlag für das Jahr 2005 eine Steuersenkung von 1,9 auf 1,8 Einheiten vorschlagen.

An der Gemeindeversammlung im Mai 2004 hat der Gemeinderat den Auftrag erhalten, zu prüfen, ob aufgrund der bisherigen Jahresergebnisse und der Finanzplanung eine Steuersenkung ins Auge gefasst werden kann. Ebenfalls wurde das Investitionsprogramm 2005 bis 2009 überarbeitet.
Gemeindeschreiber Ernst Röthlisberger, Bönigen
Die Liegenschaftssteuer, Hundetaxe, Gebühren für Wasser, Abwasser und Kehricht sowie die Wehrdienstersatzabgabe bleiben für 2005 unverändert. – Nähere Erläuterungen zum Voranschlag 2005 werden der Bevölkerung von Bönigen vor der Gemeindeversammlung zugestellt.

Finanzausgleich

Gemäss Verfügung des Kantons erhält die Gemeinde im Rahmen des Disparitätenabbaus für das Jahr 2004 einen Zuschuss von 493'438 Franken sowie einen Zuschuss im Rahmen der Mindestausstattung von 253'389 Franken aus dem Finanzausgleich.

Bären-Kreisel und Signalisation Oberlandstrasse

Auf der Interlakenstrasse anfangs des Dorfes ist das Hauptstrassenregime aufgehoben, was zur Folge hat, dass sich damit verschiedene Vortrittsregelungen ergeben. So treffen auf der Bärenkreuzung drei gleichberechtigte Strassen zusammen. Da in letzter Zeit immer mehr Kreisel entstanden sind, wissen die meisten Autofahrer nicht, wie auf der Bärenkreuzung gefahren werden soll. Ein Minikreisel stellte sich an der Besprechung mit Kantonsvertretern (die Strasse ist Kantonsstrasse) als die beste Lösung für die Kreuzung dar. Es soll ein Kreisel mit einer leicht erhöhten Mittelpartie entstehen, die überfahren werden kann. Der Kandelaber mit den Wegweisern soll auf das überbreite Trottoir vor den Gasthof Bären versetzt werden. Auf die Führung des Dorfbaches muss Rücksicht genommen und die Einfahrt «Im Eggen» soll mit «Vortritt aufgehoben» versehen werden. Die Gemeinde übernimmt die Kosten für das Versetzen des Kandelabers, das Kantonale Tiefbauamt wird den Kreisel anpassen und die Markierung erstellen. Die Massnahme ist eine Sofortlösung zwecks Entschärfung eines zunehmenden Unfallrisikos. Im Rahmen der späteren Planung der Bärenkreuzung soll der Kreisel beibehalten aber eventuell noch angepasst werden. – Der Antrag zur Änderung der Kreuzung wird zur Behandlung und Publikation der Verkehrsmassnahme an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet und soll im Frühling 2005 umgesetzt werden.

Die Fussgängerquerung der Oberlandstrasse im Bereich der Einmündung Leischenstrasse ist noch immer nicht befriedigend gelöst. Aus der Überbauung «Chäli» müssen täglich bis zehn Kinder die Oberlandstrasse queren. Da ein Fussgängerstreifen auf Grund der kurzen Distanz von der Abfahrt der A8 nicht bewilligt wird, soll zur Verkehrsberuhigung ein ungewöhnliches Signal «Achtung Fussgängerquerung» aufgestellt werden.

Um- und Anbau Turnhalle

Die bestehenden Räumlichkeiten der Turnhalle sollen optimiert und erweitert werden. Die Arbeitsgruppe Um- und Anbau Turnhalle liess durch Nils von Allmen entsprechende Pläne ausarbeiten. An der Gemeindeversammlung im Dezember 2004 soll die Bevölkerung über das Bauvorhaben und dessen Kosten informiert werden. Die aus der Arbeitsgruppe erweiterte Baukommission Um- und Anbau Turnhalle setzt sich wie folgt zusammen: Martin Grunder, Willi Knecht, Heidi Moser, Hans Nyffenegger und Oskar Seiler sowie Brigitte Märki als Sekretärin.

Genehmigungen

Das überarbeitete Campingreglement der Einwohnergemeinde Bönigen wurde vom Amt für Gemeinde- und Raumordnung (AGR) geprüft und mit den entsprechenden Änderungen durch den Gemeinderat einstimmig gutgeheissen. Das Campingreglement kann nun der nächsten Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. – Die Enteignungsschätzungskommission des Kantons Bern genehmigte den Vergleich zwischen Walter Mühlemann-Abplanalp, Muri und der Einwohnergemeinde Bönigen betreffend Grundstück Nr. 423 am Hauetenbach. Zum Preis von 45'000 Franken konnte die Einwohnergemeinde das Grundstück mit Gerätehaus übernehmen. – Kenntnis nehmen konnte der Gemeinderat auch von der Genehmigung der Änderung der Überbauungsordnung «Leischen» durch das AGR.

Arbeiten vergeben

Erschliessung Rossacher: Die Baumeisterarbeiten für die Erschliessung Rossacher wurden der Firma Gerber und Troxler, die Rohrlegearbeiten der Wasserleitung der Dickenmann AG vergeben. Es ist vorgesehen, die Strasse bis zu 40 Zentimeter anzuheben. Weiter soll auch das Terrain des Kantons (Nachbarparzelle) aufgeschüttet oder abgegraben werden. – Schneeräumung: Mit der Seto Werkstatt AG Bönigen wurde ein Schneeräumungsvertrag abgeschlossen.

Reinigung Brienzersee- und Lütschinenufer

Am Kantonalen Gewässerschutztag vom 11. September – siehe auch Mehr als 1000 Personen beim Gewässerputzen vom Samstag, 11. September 2004 – organisierte die Fischerei-Pachtvereinigung Amt Interlaken ein weiteres Mal eine Uferputzete am Brienzersee und der Lütschine auf dem Gebiet der Gemeinde Bönigen. An die Kosten für den Abtransport und die Entsorgung des anfallenden Unrats sowie die Verpflegung der Helfer bewilligte der Gemeinderat einen Beitrag von 1000 Franken.

Verkauf von Dauerleihgaben ans Dorfmuseum

Damit die Werke dem Dorfmuseum erhalten bleiben, sollen fünf Dauerleihgaben (Bilder) der Einwohnergemeinde Bönigen zum symbolischen Preis von 2000 Franken dem Heimatverein und Dorfmuseum Bönigen verkauft werden.

Ferner hat der Gemeinderat ...

... ein Testament eröffnet;

... Kenntnis genommen vom Untersuchungsbericht der Trinkwasserkontrolle, die den gesetzlichen Vorschriften entspricht;

... ein Einbürgerungsgesuch in zustimmendem Sinne an den Kanton weiter geleitet;

... ein Steuererlassgesuch und eine Busseneinsprache abgelehnt.
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Berichte und Meldungen im November 2004

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