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Mittwoch, 17. November 2004
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Lawinenschutztunnel Mitholz: Kanton lässt Gerichtsgutachten erstellen

aid/pvr. Um die Ursachen für die Schäden am Lawinenschutztunnel Mitholz zu klären verlangt der Kanton Bern ein Gerichtsgutachten. Dies soll ihm laut einer Medienmitteilung erlauben, «in der laufenden Ursachenklärung der Schäden am Mitholztunnel sehr rasch vorwärts zu kommen.»

Iim Bereich des beschädigten Tunnels waren insgesamt sechs Bohrungen von 40, 55 und 70 Meter Tiefe vorgesehen. (Archivbild Dora Schmid-Zürcher)

Der Kanton hat laut Medienmitteilung Anfang August im Einvernehmen mit den am Bau beteiligten Unternehmen zwei Experten der der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne mit den Sondierbohrungen im Ablagerungshügel – siehe auch Abschnitt «Sonderborhrungen» im Bericht Sofortmassnahmen im Lawinenschutztunnel Mitholz sind angelaufen vom Donnerstag, 2. September 2004 – beauftragt. Die Resultate würden zurzeit ausgewertet, parallel dazu würden die Bewegungen im Hang gemessen. Gleichzeitig habe er mit den an der Planung und am Bau des Tunnels beteiligten Unternehmen Verhandlungen über den Abschluss einer Schiedsvereinbarung aufgenommen: «Er schlug vor, gemeinsam ein Expertengremium zu bezeichnen, das mit Verbindlichkeit für alle Beteiligten die Schadensursachen feststellt; eine entsprechende Vereinbarung ist nun leider nicht zustandegekommen.» Deshalb habe der Kanton beim zuständigen Gericht ein Gesuch um vorsorgliche Beweisführung gestellt. Das Gericht soll mit einem Gutachten die Ursachen für die Schäden am Mitholztunnel klären. Danach werde der Kanton prüfen, wer für die Ursachen und die damit zusammenhängenden Schäden verantwortlich ist: «Das polizeiliche Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft ist immer noch im Gange und läuft unabhängig von der Ursachenabklärung.»
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