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Donnerstag, 11. November 2004
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Vorwürfe gegen RUAG-Mitarbeiter «vollumfänglich entkräftet»

bns. Das Strafverfahren gegen Mitarbeiter der RUAG Components wegen angeblicher unrechtmässiger Vermögenszuwendungen in Millionenhöhe im Zusammenhang mit der Liquidation von Armeematerial ist aufgehoben worden: Die Voruntersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung hat laut dem kantonalen Untersuchungsrichter 4 Jörg Rösler diese schweren Vorwürfe vollumfänglich entkräftet.

Am 15. September 2003 hatte laut einer Medienmitteilung des kantonalen Untersuchungsrichteramtes ein Kunde der RUAG Components – das Unternehmen hat neben dem Hauptsitz Altdorf einen weiteren Produktionsstandort in Thun – eine Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft eingereicht, weil er angeblich durch Mitarbeiter des Rüstungskonzerns RUAG gegenüber Mitbewerbern ungerechtfertigt und willkürlich benachteiligt worden sei. In dieser Strafanzeige sei weiter behauptet worden, es hätten im Zusammenhang mit der Liquidation von Armeematerial unrechtmässige Vermögenszuwendungen in Millionenhöhe stattgefunden und wahrscheinlich seien sogar Schmiergelder geflossen: «Die daraufhin eingeleitete Voruntersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung hat diese schweren Vorwürfe vollumfänglich entkräftet. Das Strafverfahren wurde deshalb aufgehoben.»

Die RUAG Components entsorge als privatrechtlich organisierte Gesellschaft im Auftrag der Gruppe für Rüstung – heute Armasuisse – überzählige Waffensysteme, Geräte und Munitionsbestände der Armee, wird in der Medienmitteilung erinnert. Die RUAG werde dabei mit Provision auf dem Nettoerlös der veräusserten Armeegüter entschädigt. Der Übergang von der Armee 61 zu der um einen Drittel verkleinerten Armee 95 und weitere Optimierungsprogramme hätten in der Zeit von 1996 bis 2002 zu einem überdurchschnittlich hohen Liquidationsbedarf an Fahrzeugen und Material geführt. In letzter Zeit würden nunmehr aber zunehmend kleinere Bestände an verkäuflichen oder womöglich gesuchten Armeegütern liquidiert: «Damit die RUAG die Restbestände möglichst vollständig veräussern kann und dem Auftraggeber nur minimale Entsorgungsmengen verbleiben, strebt RUAG einen kombinierten Verkauf von gesuchten und weniger attraktiven Artikeln an.» Gerade im Fahrzeugbereich suche die RUAG deshalb vermehrt ganzjährige Zusammenarbeit mit solchen Händlern, die zum Kauf einer grossen Anzahl von Fahrzeugen bereit seien. Kleinere Händler, welche allein am Erwerb von besonders gesuchten Fahrzeugen interessiert seien, würden dagegen wie Einzelkäufer behandelt: «Solche Detailverkäufe verursachen einen grösseren Aufwand und bedingen aus betriebswirtschaftlicher Logik höhere Verkaufspreise.»

Die Strafuntersuchung hat laut kantonalem Untersuchungsrichteramt gezeigt, «dass die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber (Armasuisse respektive der früheren Gruppe für Rüstung, Generalstab der Armee, Bundesamt für Betriebe des Heeres, Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe und so weiter) und der RUAG (Munition, Components) höchst komplex und für Aussenstehende nur schwer verständlich sind». Es erstaune deshalb nicht, wenn Aussenstehende mangels Einblick und Kenntnis in die verschiedenen Vertragswerke einzelne Markttransaktionen falsch interpretiert hätten: «Die sehr eingehenden, strafrechtlichen Ermittlungen des Kantonalen Untersuchungsrichteramtes 4 – insbesondere der Beizug entsprechender Firmenakten und die Einvernahmen von verschiedenen Personen – haben indessen die ursprünglich bestehenden Verdachtsmomente vollumfänglich ausgeräumt.»

«Am Beispiel der Liquidation eines Geländepersonenwagens kann der erstaunliche Unterschied zwischen den in der Strafanzeige erhobenen Vermutungen und Verdächtigungen einerseits und dem nachgewiesenen Sachverhalt andererseits besonders klar dargestellt werden», wird dazu im einzelnen ausgeführt: «Gemäss Strafanzeiger sei der Geländepersonenwagen "Puch G 230 GE" durch die unbekannte Täterschaft absichtlich als Abbruchfahrzeug falsch deklariert worden, um es an einen privilegierten Händler zu Spezialkonditionen veräussern zu können. Der Erwerber habe der RUAG nur 250 Franken bezahlt und das Fahrzeug sogleich zu 13'200 Franken zum Weiterverkauf angeboten. Dieser Geländepersonenwagen sei damit offensichtlich unmittelbar vor der Auslieferung vermutlich durch den Armeemotorfahrzeugpark total revidiert und überholt worden.»

Aufgrund der erhobenen Fahrzeug- und Unfallakten habe sich jedoch gezeigt, schreibt der Untersuchungsrichter, «dass die Reparaturkosten für dieses Fahrzeug den Zeitwert weit überstiegen, weshalb es zum Preis von effektiv 1000 Franken (und nicht wie in der Strafanzeige behauptet zu 250 Franken) durch die RUAG liquidiert wurde.» Beim Erwerber dieses Fahrzeuges hätten weiter die Reparaturbelege eingeholt werden können: «Diese beweisen, dass die entsprechenden Instandstellungsarbeiten durch den angeblich privilegierten Händler nach dem Kauf bei einer Privatgarage in Auftrag gegeben, ausgeführt und bezahlt wurden.»
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