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Vorwürfe gegen RUAG-Mitarbeiter «vollumfänglich entkräftet» bns. Das Strafverfahren gegen Mitarbeiter der RUAG Components wegen angeblicher unrechtmässiger Vermögenszuwendungen in Millionenhöhe im Zusammenhang mit der Liquidation von Armeematerial ist aufgehoben worden: Die Voruntersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung hat laut dem kantonalen Untersuchungsrichter 4 Jörg Rösler diese schweren Vorwürfe vollumfänglich entkräftet. Die Strafuntersuchung hat laut kantonalem Untersuchungsrichteramt gezeigt, «dass die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber (Armasuisse respektive der früheren Gruppe für Rüstung, Generalstab der Armee, Bundesamt für Betriebe des Heeres, Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe und so weiter) und der RUAG (Munition, Components) höchst komplex und für Aussenstehende nur schwer verständlich sind». Es erstaune deshalb nicht, wenn Aussenstehende mangels Einblick und Kenntnis in die verschiedenen Vertragswerke einzelne Markttransaktionen falsch interpretiert hätten: «Die sehr eingehenden, strafrechtlichen Ermittlungen des Kantonalen Untersuchungsrichteramtes 4 – insbesondere der Beizug entsprechender Firmenakten und die Einvernahmen von verschiedenen Personen – haben indessen die ursprünglich bestehenden Verdachtsmomente vollumfänglich ausgeräumt.» «Am Beispiel der Liquidation eines Geländepersonenwagens kann der erstaunliche Unterschied zwischen den in der Strafanzeige erhobenen Vermutungen und Verdächtigungen einerseits und dem nachgewiesenen Sachverhalt andererseits besonders klar dargestellt werden», wird dazu im einzelnen ausgeführt: «Gemäss Strafanzeiger sei der Geländepersonenwagen "Puch G 230 GE" durch die unbekannte Täterschaft absichtlich als Abbruchfahrzeug falsch deklariert worden, um es an einen privilegierten Händler zu Spezialkonditionen veräussern zu können. Der Erwerber habe der RUAG nur 250 Franken bezahlt und das Fahrzeug sogleich zu 13'200 Franken zum Weiterverkauf angeboten. Dieser Geländepersonenwagen sei damit offensichtlich unmittelbar vor der Auslieferung vermutlich durch den Armeemotorfahrzeugpark total revidiert und überholt worden.» Aufgrund der erhobenen Fahrzeug- und Unfallakten habe sich jedoch gezeigt, schreibt der Untersuchungsrichter, «dass die Reparaturkosten für dieses Fahrzeug den Zeitwert weit überstiegen, weshalb es zum Preis von effektiv 1000 Franken (und nicht wie in der Strafanzeige behauptet zu 250 Franken) durch die RUAG liquidiert wurde.» Beim Erwerber dieses Fahrzeuges hätten weiter die Reparaturbelege eingeholt werden können: «Diese beweisen, dass die entsprechenden Instandstellungsarbeiten durch den angeblich privilegierten Händler nach dem Kauf bei einer Privatgarage in Auftrag gegeben, ausgeführt und bezahlt wurden.»
Berichte und Meldungen im November 2004
Aktuelle Frontpage Berner Oberland News (www.beo-news.ch) Archiv vom 4. Mai 1996 bis Ende des vergangenen Monats Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzli, CH-3852 Ringgenberg |
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