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Mittwoch, 27. Oktober 2004
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BLM: Gesamterneuerung oder Betriebseinstellung ist die Frage

ds/pvr. Die Standseilbahn der Bergbahn Lauterbrunnen–Mürren (BLM) steht vor dem Entscheid einer Gesamterneuerung oder Betriebseinstellung in absehbarer Zeit. Bei einer Erneuerung der zum Teil stark beschädigten Anlage der Standseilbahn von Lauterbrunnen auf die Grütschalp kommt für die BLM aufgrund einer geologischen Studie nur die Variante einer Windenluftseilbahn für 20 Millionen Franken oder eine neue Standseilbahn mit bisheriger Linienführung für 29 Millionen Franken in Frage. Die Idealvariante, eine neue Standseilbahn in stabilem Gelände erachtet die BLM mit 47 Millionen Franken als «eindeutig zu teuer».

Mit einem Transportvolumen von jährlich 500'000 Passagieren und 5000 bis 13'000 Tonnen hat die BLM für die Güterversorgung von Mürren eine zentrale Stellung. (Bilder Herbert Steiner/zvg)

Die Standseilbahn von Lauterbrunnen auf die Grütschalp sei seit ihrem Bestehen einer dauernden Deformation infolge einer Hangrutschung unterworfen, wurde am Mittwochnachmittag an einer Medienorientierung der Jungfraubahnen erinnert. Diese Deformationen bedingten einen stetigen Unterhalt des Gleises. Eine Beschleunigung der Hangrutschung im Jahr 1999 – siehe auch Bergbahn Lauterbrunnen–Mürren wieder durchgehend in Betrieb vom Samstag, 31. Juli 1999 – habe zu starken Schäden am Unterbau und zu einem vorübergehenden Betriebsunterbruch geführt: «Die Zukunft der über 110jährigen bereits zum Teil stark beschädigten Bahnanlage muss wegen dieser Randbedingungen pessimistisch beurteilt werden; es muss in absehbarer Zeit mit einer Teilzerstörung wichtiger Kunstbauten – zum Beispiel Gryfenbachviadukt – gerechnet werden.»

Bei den ersten beiden Varianten könnten laut BLM die zusätzlichen Abschreibungskosten auf den Investitionen grösstenteils durch Reduktion der Betriebskosten aufgefangen werden. Dies sei bei der dritten Variante keinesfalls möglich: «Aus wirtschaftlichen Überlegungen würden wir die Variante Windenluftseilbahn bevorzugen, nicht zuletzt auch deshalb, weil die zukünftigen Unterhaltskosten unter denjenigen einer Standseilbahn liegen würden.» Die BLM könnte jedoch auch akzeptieren, «wenn aus Gründen der Kundenansprüche, die zumindest eine ‹bodenverbundene› Verbindung nach Mürren verlangen oder aus Gründen des Landschaftsschutzes (hohe Seilbahnmasten) von den Bestellern der öffentlichen Verkehrsleistung die Standseilbahnvariante bevorzugt würde.»

Die 113 Jahre alte Standseilbahn von Lauterbrunnen auf die Grütschalp.

In den Diskussionen am Rande wurde laut Walter Steuri, Vorsitzender der BLM-Geschäftsleitung auch immer wieder argumentiert, die Bahn könne auch in Zukunft mit jährlichen Kleinsanierungen wie in den vergangenen Jahrzehnten betriebsfähig erhalten werden: «Diese Wunschvorstellungen müssen gestützt auf die vorliegenden Studien des Geologen, der externen und internen Ingenieure sowie der Stellungnahme der Aufsichtsbehörde ein für alle Mal beerdigt werden.» Die Seilbahn der BLM stehe vor dem Entscheid Gesamterneuerung oder Betriebseinstellung in absehbarer Zeit. Um die Gesamterneuerung bis in sechs Jahren realisieren zu können, müssen laut Steuri bis in drei Jahren der Variantenentscheid gefällt und die Finanzierung abgeklärt sein.

Erschliessung des autofreien Kurortes Mürren

Die Bevölkerung von Mürren/Gimmelwald hat laut einer Stellungnahme der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen an einer von 140 Stimmbügern besuchten Ortsgemeinde praktisch einstimmig zum Ausdruck gebracht, dass die Erschliessung der Terrassenorte Mürrren und Gimmelwald auf der linken Talseite des Lauterbrunnentales durch die Bergbahn Lauterbrunnen–Mürren erhalten bleiben soll. Auch der Gemeinderat von Lauterbrunnen sei der Auffassung, dass für den autofreien Kurort Mürren die Doppelerschliessung mit der BLM (seit 1891) und der Luftseilbahn Mürren–Schilthorn (LSMS; 1964) bestehen bleiben müsse: «Die Ortsgemeinde brachte auch eindeutig zum Ausdruck, dass auf eine Erschliessung der linken Talseite mit einer Strasse für den motorisierten Verkehr verzichtet werden soll.» Mit der BLM würden praktisch alle Güter für die beiden Orte Mürren und Gimmelwald transportiert. Die Umladevorrichtungen der BLM für die Gütertransporte seien in den vergangenen Jahren mit grossem Aufwand und auch mit der finanziellen Unterstützung von Bund und Kanton ausgebaut und modernisiert worden: «Ebenso haben die privaten Transporteure, welche die Feinverteilung der Güter in Mürren und zum Teil auch für Gimmelwald übernehmen, auf dem Bahnhofareal in Mürren hohe eigene Investitionen für die Zwischenlagerung der Güter getätigt.» Das Gemeindestrassennetz in Mürren sei so angelegt, dass die Güterverteilung für Mürren und Gimmelwald ab dem Bahnhof der BLM in Mürren besser und rationeller erfolgen könne als von der Station der LSMS. Gemeinderat Andreas Goetschi nannte als Schwachpunkt einer Luftseilbahnlösung – siehe als Beispiel Föhnsturm brachte der BLM einen Grossandrang vom Mittwoch, 28. Februar 2001 – die Störanfälligkeit bei stürmischem Wetter. Im weiteren gebe es auch Leute, die in einer Luftseilbahnkabine einfach Angst hätten.

Auch nach der Wiederaufnahme des Betriebes nach den Sanierungsarbeiten im Sommer 1999 wurde die Standseilbahn laufend kontrolliert. (Archivbilder Peter Schmid)

Der Personen- und Gepäcktransport mit der BLM ab Lauterbrunnen (Bahnhof oder Parkhaus) nach Mürren mit Umsteigen für Personen und der Gepäckumlad auf Grütschalp wird in der Stellungnahme als gut bezeichnet: «Zu den Hauptsaisonzeiten im Winter und Sommer wäre die Transportkapazität nur einer Bahn (LSMS und Transsportbahn) nach Mürren erwiesenermassen zu klein.» Sollte die Verbindung auf dem Trassee der BLM nach Mürren nicht erhalten bleiben, so müssten alle Personen- Gepäck- und Gütertransporte ab Lauterbrunnen auf die Strasse verlagert und durch das schon heute sehr stark verkehrsbelastete Zentrum des Dorfes Lauterbrunnen geschleust werden. Weiter gelte es zu berücksichtigen, dass die BLM im Sommer das grosse Wandergebiet Saustal und die grossen Alpgebiete «Bletschen» und «Winteregg» und den weltbekannten Panoramawanderweg Grütschalp–Mürren erschliesse und im Winter dem Kurort Lauterbrunnen die Anbindung an das Skigebiet Winteregg–Mürren–Schilthorn sehr erleichtere: «Der Gemeinderat von Lauterbrunnen befürwortet aus diesen Gründen den Erhalt der Verbindung von Lauterbrunnen nach Mürren via Grütschalp; er vertritt auch die Auffassung, dass die Sanierung der Standseilbahn nach Grütschalp die bessere Lösung ist als der Neubau einer weiteren Luftseilbahn.»

In der Talstation der BLM in Lauterbrunnen wird das Gepäck von Passagieren verladen.

Ergebnisse der Studie

Der Geologe Hans-Rudolf Keusen (Geotest AG) wies an der Medienorientierung in Lauterbrunnen darauf hin, die Grütschalpbahn sei seit ihrem Bestehen einer dauernden Deformation infolge einer Hangrutschung unterworfen. Diese Deformationen bedingten einen stetigen Unterhalt des Gleises. Eine Beschleunigung der Hangrutschung im Jahr 1999 habe zu starken Schäden am Unterbau und zu einem vorübergehenden Betriebsunterbruch führte: «Die Zukunft der über 110jährigen, bereits zum Teil stark beschädigten Bahnanlage muss wegen dieser Randbedingungen pessimistisch beurteilt werden; es muss in absehbarer Zeit mit einer Teilzerstörung wichtiger Kunstbauten gerechnet werden. Die bestehende Standseilbahn sei praktisch auf ihrer ganzen Länge von einer schiefwinklig einwirkenden Hangbewegung betroffen. Die Hangbewegungen würden auch in Zukunft anhalten. Sie könnten sich sogar intensivieren durch ein gehäufteres Auftreten von Extremjahren: «Eine Stabilisierung der Hangbewegung ist technisch sehr schwierig, die Aussichten auf die Nachhaltigkeit solcher Massnahmen sind ungewiss.» Diese Hangbewegung führe zu Verschiebungen in den nächsten 40 Jahren von bis zu zweieinhalb Meter. Sie wirke unregelmässig auf die Konstruktion ein. Es müsse befürchtet werden, dass diese Bewegung in absehbarer Zeit Teile wichtiger Bauwerke – zum Beispiel den Gryfenbachviadukt – zerstöre. Dies würde praktisch einen Neubau der Anlage bedingen: «Dieses ungünstige bauliche Umfeld führt zu den hier aufgestellten grundsätzlichen Betrachtungen bezüglich eines Erhalts respektive Ersatzes der bestehenden Grütschalpbahn.»

Walter Steuri, Vorsitzender der Geschäftsleitung der Bergbahn Lauterbrunnen–Mürren AG führte hinsichtlich der Bedeutung der BLM aus, die Bahn erbringe im öffentlichen Auftrag wertvolle Leistungen:

* Sie sei das wichtigste Glied in der öV-Kette bei der Erschliessung von Mürren.

* Sie transportiere rund 500'000 Gäste pro Jahr.

* Sie sei zusammen mit der Schilthornbahn ein valabler Strassenersatz.

* Die Attraktivität der Strecke (insbesondere Grütschalp–Mürren) sei von hohem touristischem Wert.

* Sie habe in der Güterversorgung von Mürren eine zentrale Stellung (Transportvolumen 5000 bis 13'000 Tonnen jährlich)

* Sie bietet 38 Mitarbeitern eine Arbeitsstelle.

Der Geologe Hans-Rudolf Keusen (links) und Hans Schlunegger (rechts), Geschäftsleitungsmitglied der BLM. (Bild Dora Schmid-Zürcher)

«Es ist deshalb unsere Aufgabe, uns mit aller Kraft für den Ersatz der heutigen Standseilbahn einzusetzen», führte Steuri aus: «Wir sehen uns in unseren Bestrebungen bestärkt durch das grundsätzliche Bekenntnis der Bevölkerung von Mürren für die BLM und auch durch die Stellungnahme der Schilthornbahn, die in ihrem Schreiben vom 30. Oktober 2001 an den Gemeinderat von Lauterbrunnen festgehalten hat, dass die BLM für die Erschliessung des Ortes Mürren eine grosse Bedeutung habe und dass sie hoffe, die Finanzierung einer Ersatzanlage werde möglich sein.» Zur Finanzierung und zum weiteren Vorgehen wies Steuri darauf hin, die BLM erbringe ihre Leistungen im öffentlichen Auftrag und erhalte hierfür von Bund und Kanton Abgeltungen. Ohne diese Abgeltungen wäre der Betrieb der Bahn nicht möglich. Die Finanzierung der Ersatzinvestition liege weit über der Finanzkraft der BLM. In dieser Situation seien die meisten Bahnen des allgemeinen öffentlichen Verkehrs. Aus diesem Grunde habe der Gesetzgeber mit Art. 56 Eisenbahngesetz (EBG) ein Instrument vorgesehen, um die Finanzierung von Erneuerungen solcher Transportanlagen trotzdem zu ermöglichen. Obschon die BLM eine 77-Prozent-Tochter der Jungfraubahn Holding AG sei, dürften nicht Mittel der Holding-Gesellschaft zur Subventionierung dieser öffentlichen Aufgabe eingesetzt werden. Aktienrechtliche Prinzipien würden dies nicht zulassen. «Anderseits müssen wir akzeptieren, dass auch hier der Grundsatz «wer bezahlt befiehlt» gelten wird.» Es werde also in erster Linie an Bund und Kanton liegen, über das weitere Schicksal der öffentlichen Verkehrsverbindung Lauterbrunnen–Grütschalp–Mürren zu entscheiden: «Nachdem nun die wesentlichen Entscheidgrundlagen auf dem Tisch liegen, werden wir zusammen mit der Gemeinde Lauterbrunnen den erneuten Kontakt zum Kanton aufnehmen, um gemeinsam die weiteren Schritte, insbesondere auch den Einbezug des Bundes, zu besprechen.»
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