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Freitag, 1. Oktober 2004
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Lärmschutzwand: Thun will «grüne Stadtmauer des 21. Jahrhunderts»

Lärmsanierung der Bahnstrecken: Einsprache des Thuner Gemeinderates

pvr. Gegen die im Thuner Amtsanzeiger vom 2. September 2004 publizierte Planauflage betreffend Lärmsanierung der Bahnstrecken auf dem Gemeindegebiet von Thun hat der Gemeinderat Einsprache erhoben: Bei einer Einsprachefrist bis 5. Oktober 2004 stellt er laut einem vom 24. September 2004 datierten Schreiben an die Sektion Lärmsanierung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) das Rechtsbegehren, die Konzeption und Konstruktion der Lärmschutzwände sei so nicht zu genehmigen und entsprechend einer Reihe von im Detail formulierten Anträgen anzupassen.


Drohen durch Lärmschutzwände «wichtige stadträumliche Sichtbezüge und Fernsichten auf Berge, Schloss und Kirche» verlorenzugehen? (Archivbild Dora Schmid-Zürcher)

Zur Begründung weist der Thuner Gemeinderat ganz allgemein daraufhin, dass das Bahntrassee seit 140 Jahren ein massiver Eingriff ins Stadtbild von Thun sei. Eine 6,5 Kilometer lange Schneise trenne heute schon optisch und funktionell die Quartiere in zwei Teile: «Jetzt wird neu eine zwei bis dreieinhalb Meter hohe Wand auf 5,1 Kilometer Länge diese optische Trennwirkung massiv erhöhen.» Die Wand wird vom Gemeinderat als ein «aus städtebaulicher Sicht – akustisch notwendiges – optisches Übel» bezeichnet: «Wichtige stadträumliche Sichtbezüge und Fernsichten auf Berge, Schloss und Kirche drohen verlorenzugehen.»

Der Bau der Lärmschutzwände sei ein politischer Auftrag der Schweizer Bevölkerung heisst es in der Begründung der Einsprache. Thun sei insofern besonders betroffen als durch die beschlossene Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene die Lärmbelastung entlang des Bahntrassees in Thun nachts massiv steigen werde: «Trotz besserem Rollmaterial wird für 2015 mit einer Lärmemissionszunahme von 8 dBA* gerechnet (bei 10 dBA mehr spricht man von einer Verdoppelung des Lärms).» Einen Kampf gegen die Lärmschutzwände aus städtebaulichen Gründen könne sich die Stadt deshalb nicht leisten: «Die Behörden legen daher einerseits besonderen Wert auf wichtige Sichtbezüge, das heisst bei alten Unter- und Überführungen sowie bei den wichtigen zerschnittenen Strassenachsen Glaswände zu verwenden und damit eine optische Transparenz zu erreichen. Anderseits wollen sie aus der Not eine Tugend machen und aus der Lärmschutzwand eine grüne Stadtmauer des 21. Jahrhunderts gestalten. Die Thuner, seit der keltischen Namensgebung im 12. Jahrhundert als urbane ‹Ümzäuner» bekannt, können 900 Jahre später eine begrünte Mauer quer durch die Stadt errichten.» – Als Gründe dafür werden in der Einsprache angeführt:

• In den privaten Gärten ist die Begrünung der Wände die sinnvollste Massnahme.
• Die Begrünung schafft auch für den öffentlichen Raum nachhaltige Lebensqualitäten: sie wird zur «Natur-Hecke», zum Lebhag, zum Naturspiel im Wechsel der Jahreszeiten (vorgesehen ist eine Bepflanzung mit dreiblättrigem wildem Wein).
• Die durchgehende Begrünung bringt eine optische Einheitlichkeit des Eingriffs, dadurch zurückhaltend und dennoch prägend: das mal grüne, mal rote Band wird zum ortstypischen und raumbildenden Element.
• Die Begrünung ist der wirkungsvollste Sprayschutz – sie ist ein Lebhag und keine nackte Wandfläche, die zum Bemalen provoziert.
• Insgesamt entsteht ein einheitliches und optisch ruhiges Bild, welches die Aggressivität
des Eingriffs mildert.

Gestützt auf diese Überlegungen beantragt der Gemeinderat der Stadt Thun folgende Änderungen vorzusehen:

Begrünung der Lärmschutzwände: Das Auflageprojekt ist so anzupassen, dass die Begrünungen der Wände anwohner- und anstösserseits auch tatsächlich sichergestellt wird, wie dies zwischen der Stadt und den Bahnen am 30. April 2004 besprochen und beschlossen sowie im technischen Bericht festgehalten wurde.

Konzeptions- und Konstruktionsanpassungen: Für die Gebietsentwicklung in der ZPP 0 «Bahnhof West» laut Zonenplan und Baureglement der Stadt Thun von 2002 liess der Gemeinderat einen Richtplan ausarbeiten. Dieser Richtplan lag bereits zur öffentlichen Mitwirkung auf und wurde vom Gemeinderat zur Genehmigung durch den Kanton verabschiedet. Hierfür relevante Richtplaninhalte sind die geschlossene Bebauung entlang der Kasemenstrasse und die durchgehende Langsamverkehrsachse westlich und entlang der Geleiseanlagen von der Mönchstrasse bis in die Kasemenstrasse. – Die Lärmschutzwand Nr. 6 ist daher so zu konstruieren, dass sie später, nach der Realisierung einer bauseitigen Lärmschutzlösung entlang der Kasernenstrasse/Bleichestrasse (geschlossene Bebauung), allenfalls wieder entfernt werden kann. – Die Lärmschutzwände Nr. 6 und 7 sind im Bereiche der Unterführungen Mittlere Strasse und Frutigenstrasse nicht seitlich an die Unterführungen, sondern anstelle des Geländers auf die Unterführungen zu stellen, damit hier später seitlich Stege für den Langsamverkehr angebracht werden können. – Südöstlich der Unterführung Frutigenstrasse ist die Lärmschutzwand Nr. 7 so anzuordnen (Verschiebung gegen Geleise), dass ausreichend Platz für die Realisierung einer Langsamverkehrsverbindung vorhanden bleibt. – Für das Parkhaus City Süd (Bahnhof) an der Mönchstrasse existiert eine rechtskräftige Überbauungsordnung. Zurzeit läuft für dieses Parkhaus das Baubewilligungsverfahren. Im Bereich dieses Parkhauses ist wegen der engen Platzverhältnisse (Veloabstellplätze/Fussgängerbereiche) und wegen des schlechten Kosten/Nutzenverhältnisses auf eine Lärmschutzwand zu verzichten.

Ausgestaltung: Weiter wird beantragt, die Lärmschutzwände an weiteren, städtebaulich heiklen Stellen transparent auszugestalten, also auch an anderen als im Auflageprojekt vorgesehenen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Unterführung Frutigenstrasse, Bereich Bahnunterführung Mönchstrasse/Schadaustrasse, Bereich Parkhaus City Süd bis zur Unterführung Frutigenstrasse, falls kein Verzicht auf eine Lärmschutzwand möglich ist und Unterführung Mittlere Strasse.

Für die weitere fachliche Zusammenarbeit stehe das Planungsamt der Stadt gerne zur Verfügung, heisst es abschliessend in der von Stadtpräsident Hans-Ueli von Allmen und Stadtschreiber Manuel Bietenhard unterzeichneten Einsprache an das Bundesamt für Verkehr. – Weitere Informationen zum Thema Lärmsanierung sind im Internet auf der BAV-Seite www.bav.admin.ch/ls zu finden.

* Dezibel A (dBA) ist der heute durch das A-Filter-Verfahren verringert gemessene Wert.
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