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Donnerstag, 24. Februar 2005

Interlaken: Deckungsgrad der Pensionskasse soll verbessert werden

Der Gemeinderat von Interlaken hat eine erste Massnahme beschlossen, um den Deckungsgrad der Pensionskasse zu verbessern. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen höhere Beitragsprozente.

Die Pensionskasse des Personals der Gemeinde Interlaken ist kein Sanierungsfall. Massnahmen zur Verbesserung des Deckungsgrads sind jedoch nötig, um die Leistungen der Pensionskasse auch für die Zukunft zu sichern. Als erste Massnahme hat der Gemeinderat beschlossen, die ordentlichen Beiträge des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer auf der Basis des versicherten Lohns zu erhöhen.
Gemeindeschreiber Philipp Goetschi, Interlaken
Während der Arbeitgeber bisher 10,5 Beitragsprozente bezahlt hat, sind es neu 12,0 Prozent. Die Beitragsprozente des Personals steigen noch stärker, von bisher 8,0 auf neu 10,5 Prozent. Das Personal trägt damit drei Fünftel der gesamten Erhöhung. Diese Änderung der Pensionskassenstatuten tritt in Kraft, so bald sie vom zuständigen kantonale Amt genehmigt ist.

Weitere Massnahmen geplant

Im Verlauf dieses Jahres wird ein Paket mit weiteren Massnahmen geschnürt werden, das erlauben soll, in einigen Jahren eine volle Deckung zu erreichen, erstmals seit der Gründung der Pensionskasse im Jahr 1928. Neben der Erhöhung der Einlagen bei Lohnerhöhungen, der Erhöhung der nötigen Versicherungsjahre für eine volle Pensionskassenrente und dem Einfrieren der Renten der Pensionierten wird auch ein Zuschuss der Gemeinde und der Industriellen Betriebe ans versicherungstechnische Defizit der Pensionskasse diskutiert.

Zusammensetzung von Kommissionen

Heute bestehen in der Gemeinde Interlaken elf politisch zusammengesetzte ständige Kommissionen mit 75 Kommissionssitzen. Nach der gültigen Sitzverteilung gehen dabei die beiden kleinen Parteien EVP und EDU, die zusammen einen Zehntel der Sitze im Grossen Gemeinderat stellen, leer aus. Der Gemeinderat möchte die Sitzverteilung der Kommissionen so ändern, dass auch kleine Parteien ein Anrecht auf Kommissionssitze und damit ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht erhalten. Er hat deshalb vier Varianten ausgearbeitet, die er bei den Parteien in die Vernehmlassung gegeben hat. Auch die Bevölkerung kann bis Ende Juni 2005 Stellung nehmen. Da die Sitzverteilung im Organisationsreglement der Gemeinde festgelegt ist, braucht es für eine Neuregelung eine Volksabstimmung.

Reform der kantonalen Verwaltung

Der Kanton plant eine Reorganisation der Verwaltung. Interlaken soll der Verwaltungsregion Oberland und dem Verwaltungskreis Oberland Ost mit den heutigen Amtsbezirken Interlaken und Oberhasli zugewiesen werden. Der Gemeinderat erachtet diese Zuteilung als sinnvoll. Er hält jedoch fest, dass die Reorganisation der Verwaltung nicht dazu führen darf, dass alle kantonalen Verwaltungsstellen aus dem östlichen Oberland abgezogen werden. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass Interlaken ideale Voraussetzungen bietet, um hier neben dem Regierungsstatthalteramt das zukünftige Zivilgericht Oberland anzusiedeln.

IBI neu für Hydranten zuständig

Das Hydrantennetz gehört zur Wasserversorgung, die von Gesetzes wegen kostendeckend sein muss. Der Regierungsstatthalter und das Rechnungsprüfungsorgan haben bemängelt, dass in der Gemeinderechnung jeweils nicht über die Wasserrechnung gedeckte Kosten für das Hydrantennetz enthalten waren. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Hydrantennetz auf den 1. April 2005 kostenlos an die Industriellen Betriebe Interlaken (IBI) abzutreten, die auch für die übrige Wasserversorgung zuständig sind. Die Gemeinden Matten und Unterseen haben gleichlautende Beschlüsse gefasst. Ab April sind damit die Industriellen Betriebe für den Unterhalt und den Betrieb sämtlicher Hydranten in den drei Bödeligemeinden zuständig.

Aufbahrungshalle im Spital Interlaken

Der Gemeinderat hat bereits im Herbst 2002 einen Beitrag von rund 95’000 Franken an eine neue Aufbahrungshalle im Spital Interlaken bewilligt. Weil verschiedene Gemeinden damals eine günstigere Ausführung verlangt hatten, wurde das Projekt überarbeitet. Die Gesamtkosten konnten um rund 70’000 Franken auf 590’000 Franken gesenkt werden. Eine Aufbahrungshalle gehört nicht zum Spitalwesen, sondern zum Beerdigungswesen, das von den Gemeinden zu finanzieren ist. Trotzdem beteiligen sich das Spital Interlaken und der Kanton zur Hälfte an den Kosten. Der Interlakner Anteil an der andern Hälfte der Kosten, welche die Gemeinden aufzubringen haben, beträgt nun noch 85'800 Franken und ist vom Gemeinderat bewilligt worden.

Schulhausvorlage Alpenstrasse Süd

Nach Rechtskraft der Abstimmung vom 28. November 2004 über die Schulhausvorlage Alpenstrasse Süd ist der Baurechtsvertrag mit dem Kanton Bern über das Primarschulhaus Mittengraben verurkundet worden. Der jährliche, vom Kanton zu bezahlende Baurechtszins beträgt 14’400 Franken. Die Baukommission hat ein Projektteam unter Leitung von Gemeinderätin und Bauvorsteherin Johanna Stähli für die Begleitung des Umbaus und der Sanierung des Schulhauses Alpenstrasse Süd eingesetzt.

Delegationen im Vormundschafts- und Sozialbereich

Seit anfangs Jahr führen die Gemeinden Interlaken und Unterseen eine gemeinsame Vormundschaftsorganisation und eine gemeinsame Sozialkommission. Diese Zusammenarbeit soll auch genutzt werden, um die Delegationen der beiden Gemeinden in vielen Institutionen im Sozial- und Vormundschaftsbereich zusammenzulegen. Der Gemeinderat hat die Delegationen für den Rest der Legislatur neu bestimmt. Bei verschiedenen Organisationen delegieren nun Interlaken und Unterseen dieselbe Person mit allen Stimmen der beiden Gemeinden.

Jugendförderungsbeiträge

Die Finanzkommission konnte auch schon zu Beginn des neuen Jahres wieder verschiedenen Vereinen Beiträge an ihre Jugendförderung ausrichten: 8750 Franken an den Fussballklub Interlaken, 120 Franken an den Veloklub Interlaken und 40 Franken an den Squash Racket Club Bödeli. Die grossen Unterschiede bei den Beiträgen sind auf die Anzahl Jugendlicher aus Interlaken in den entsprechenden Vereinen und auf ihre eigenen Mitgliederbeiträge zurückzuführen.

Verschiedenes

– Mangels beschlussreifen Geschäften ist die für den 1. März 2005 geplante Sitzung des Grossen Gemeinderates gestrichen worden. Die nächste Parlamentssitzung wird am 26. April 2005 im Vortragssaal des Gymnasiums stattfinden.
– Die Freiestrasse und die Schlossstrasse sollen saniert werden. Zur Vorbereitung des Projekts hat der Gemeinderat einen Planungskredit von 30'000 Franken gesprochen.
– Die Gemeinde Interlaken beteiligt sich mit 35'000 Franken an der Defizitgarantie der drei Bödeligemeinden von insgesamt 100'000 Franken zugunsten des Unspunnenfests 2005.
– Die Baukommission hat 10'000 Franken an die denkmalpflegerischen Mehrkosten bei der Sanierung der Fassade Rosenstrasse 5 zugesichert.
– Die Gemeinde Interlaken weist einen Schutzplatzdeckungsgrad von 117 Prozent aus. Damit kann bei Neubauten von Wohnungen auf den Bau eines Schutzraums verzichtet werden.
– Durch den Kauf einer Parzelle im Mittleren Moos an der Unteren Bönigstrasse, angrenzend an eine Gemeindeparzelle, verfügt die Gemeinde nun über eine grössere zusammenhängende Fläche in der Industrie- und Gewerbezone.
– Der Merag ist ein Baurecht angrenzend an ihre Parzelle an der Kammistrasse gewährt worden.
– Die Einbürgerungsgesuche von Mark Daka, 1953, von Josef Daka, 1982, von Mikel Daka, 1987, alle Staatsangehörige der Republik Serbien und Montenegro, werden in zustimmendem Sinne an den Grossen Gemeinderat weitergeleitet.

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Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzlistrasse 244, CH-3852 Ringgenberg / Redaktionsstube Ringgenberg Telefon +41 33 821 10 61 und Fax +41 33 82110 64 / Mobile +41 79 427 45 78 / Postcheckkonto 40-71882-7

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Hintergrundinformationen siehe auch Bericht Staneks Planetenlexikon 2005: Mit dem Computer auf den Mars vom Sonntag, 14. November 2004





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