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Donnerstag, 10. Februar 2005
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Jahresbericht der Thuner Lebensmittelkontrolle: Tödlich giftige Pilze beschlagnahmt
sth/bns. Im Jahresbericht der Lebensmittelkontrolle Thun für das Jahr 2004 sticht ins Auge, dass die Pilzkontrolleure in zwei Fällen tödlich giftige Pilze beschlagnahmen mussten.
Nicht alle Giftpilze sind so leicht zu erkennen wie der tödliche Fliegenpilz. – Unser Bild zeigt eine ganze Kollektion von Fliegenpilzen an der
grossen Pilzausstellung des Pilzvereins Interlaken und Umgebung im September 2004. (Archivbild Peter Schmid)
Insgesamt führten die Lebensmittelkontrolleure der Stadt Thun im Jahr 2004 laut einer Medienmitteilung 419 Pilzkontrollen durch: «Im Sammelgut von zwei Pilzsammlern wurden tödlich giftige Pilze festgestellt.» Die Fälle zeigten, «dass der auf eidgenössischer Ebene im Jahr 2002 gefällte Entscheid, die amtliche Pilzkontrolle abzuschaffen, schwerwiegende Folgen nach sich ziehen könnte». Die Stadt Thun führe das Angebot seither auf freiwilliger Basis weiter. Einzelne Gemeinden aus der Region beteiligten sich an den Kosten: «Eine Investition, die sich lohnt, wie die jüngsten Fälle zeigen.» Kontrolle in den Betrieben
Im Jahr 2004 inspizierten die Lebensmittelkontrolleure laut dem Bericht 607 Gastgewerbebetriebe. Die Kontrollen hätten zu 199 Beanstandungen geführt: «In drei Betrieben waren die hygienischen Zustände derart gravierend, dass ein Benützungsverbot für die Küche ausgesprochen werden musste.» Wegen schwerwiegenden Verstössen gegen die Lebensmittelgesetzgebung hätten vier Bewilligungsnehmer beim Richter verzeigt werden müssen. Die Beanstandungsquote liege 4,46 Prozent über dem Vorjahr: «Die Gründe dürften darin zu suchen sein, dass das Gastgewerbe unter zunehmendem Konkurrenzdruck steht.» Das korrekte Führen eines Gastgewerbebetriebes sei äusserst anspruchsvoll: «Gerade in schwierigen Zeiten ist es unabdingbar, dass die stete Aus- und Weiterbildung nicht vernachlässigt wird.» Die Hauptbeanstandungsgründe liegen laut Medienmitteilung in folgenden Bereichen:
• Prozesse: Warenannahme, Produktion, Temperaturen, Transport, Verwertung, Reinigung, Wartung, Personalschulung.
• Lebensmittel: Qualität, Lagerung, Verpackung, Angaben und Untersuchungen.
• Räumlich betriebliche Voraussetzungen: Trennung rein/unrein, Räume, Fahrzeuge, Einrichtungen, Geräte, Handwaschgelegenheiten und Schutzvorrichtungen.
• Fehlendes oder mangelhaftes Konzept zur Selbstkontrolle.
Festwirtschaften und Verkaufsständen
Wer gewerbsmässig wirten wolle, benötige eine Bewilligung, wird in der Medienmitteilung erinnert. Die lebensmittelpolizeilichen Vorschriften gälten auch für diesen Bereich. Veranstalter seien verpflichtet, sowohl ein Selbstkontroll- als auch ein Jugendschutzkonzept anzuwenden. Im vergangenen Jahr seien 116 Festwirtschaften und Verkaufsstände kontrolliert worden: «Im grossen und ganzen werden sie gut geführt; Mängel zeigen sich etwa bei der Umsetzung des Selbstkontrollkonzeptes und der Jugendschutzbestimmungen.» Ziel sei es, die Beratungen beziehungsweise Kontrollen im Jahr 2005 zu intensivieren beziehungsweise mindestens auf dem Vorjahresniveau zu halten.
«Wasserqualität sehr gut»
Im Rahmen der gesetzlich verankerten Selbstkontrolle beziehungsweise der Eigenverantwortung der jeweiligen Wasserversorgungen und Badeanstalten wurden laut Medienmitteilung im Berichtsjahr 1181 Trinkwasser- und 81 Badewasseruntersuchungen durchgeführt: «Die Wasserqualität ist sehr gut; in der Stadt Thun mussten keine Proben beanstandet werden.»
Regionale Zusammenarbeit
Die Lebensmittelkontrolle Thun ist laut Medienmitteilung für den Vollzug in folgenden Gemeinden zuständig: Amsoldingen, Heiligenschwendi, Höfen, Reutigen, Spiez, Thierachern, Uebeschi und Zwieselberg: «Die Zusammenarbeit bewährt sich sehr gut; die Kunden schätzen die kompetente Unterstützung und die Anwendung einer einheitlichen Praxis.»
| Berner Oberland News |
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