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Freitag, 7. Januar 2005
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Eriz: Senkung der Steueranlage und Moorlandschaftsplanung
gez/bns. Die Gemeindeversammlung von Eriz hat dem Antrag, die Steueranlage von 2,14 auf 1,95 zu senken ebenso wie der Moorlandschaftsplanung Rotmoos–Eriz bestehend aus Teilzonenplan und Baurgelementsergänzung zugestimmt.
Der Erizer Gemeindepräsident Fritz Kropf konnte laut einer im Internet veröffentlichten Gemeindenachricht 61 Stimmbürger zur Dezembergemeindeversammlung begrüssen: «Die sieben Ratsmitglieder gaben zu Beginn einen interessanten Rückblick über die Geschäfte, die sie in ihren Ressorts im vergangenen Jahr beschäftigt haben.»
Defizitärer Voranschlag
Das Budget für das Jahr 2005 rechnet laut dem Bericht bei Einnahmen von 1'758'250 Franken mit einem Ausgabenüberschuss von 159'000 Franken. Das grosse Defizit sei vor allem auf den hohen Abschreibungsbedarf und die Zinsbelastung zurückzuführen. Die Reduktion der Steueranlage habe zur Folge, dass mit rund 40'000 Franken weniger Steuereinnahmen gerechnet werden könne.
Moorlandschaft Rotmoos–Eriz
Zusammen mit den Gemeinden Schangnau, Horrenbach-Buchen und Sigriswil sei die Moorlandschaftsplanung durchgeführt worden, heisst es in dem Gemeindeversammlungsbericht: «Die Arbeitsgruppe sowie die Planer haben sich bemüht, die Schutz- und Nutzungsvorschriften so zu gestalten, dass einerseits eine sinnvolle und zukunftsgerechte Bewirtschaftung auch weiterhin möglich ist und andererseits auch die Natur, die Fauna und Flora den ihnen zustehenden Schutz behalten.» In der Zeit vom 9. September bis 11. Oktober 2004 hätten die ausgearbeiteten Unterlagen zur öffentlichen Einsichtnahme in allen vier Gemeinden aufgelegen. Während dieser Zeit seien in Eriz zwei Einsprachen eingegangen, darunter diejenige der Pro Natura: «Weil die Gemeinden die umfangreichen Forderungen von Pro Natura – insbesondere aufwendige Aufnahmen und Bezeichnungen von lokalen Biotopen, Erlass von grundeigentümerverbindlichen Plänen, Abstriche bei den Wintersportzonen, der Beschneiung sowie den Parkplätzen – nicht erfüllen können, erklärte sich die Pro Natura leider auch nicht bereit, die Einsprache zurückzuziehen.» Der Gemeinderat habe daher der Versammlung beantragt, die Moorlandschaftsplanung in der vorliegenden Form, bestehend aus Teilzonenplan und Baurgelementsergänzung, unter nachstehendem Vorbehalt zu genehmigen: «Sollten bei der Genehmigung durch den Kanton oder Bund an den durch die Arbeitsgruppe und das Planungsteam ausgearbeiteten Unterlagen materielle Änderungen vorgenommen werden, verliert die Zustimmung der Gemeindeversammlung ihre Gültigkeit beziehungsweise sie gilt als nicht zustande gekommen; der Souverän hat diesem Antrag zugestimmt.»
Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzli, CH-3852 Ringgenberg
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