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Sonntag, 2. Januar 2005
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Neues Meiringer Polizeireglement: Bussen bis zu 5000 Franken

pd/bns. Das neue Gemeindepolizeireglement der Gemeinde Meiringen enthält neu die Möglichkeit, Bussen bis zu 5000 Franken zu verfügen. Mit Hilfe dieses Reglements und mit Massnahmen wie den neuen einheitlichen Schliessungszeiten für Nachtlokale sollen Nachtlärm und Vandalismus reduziert werden.

Am runden Tisch hatten laut einer Medienmitteilung in diesem Jahr Nachtlärmbetroffene, Nachtlokalbetreiber Gemeinde- und Kantonspolizei sowie die Regierungsstatthalterin nach Möglichkeiten gesucht, Nachtlärm und Vandalismus einzudämmen: «Zu den gemeinsam erarbeiteten Lösungen gehören, dass die Lokale neu einheitlich um drei Uhr morgens schliessen, wobei eine konsequente Türkontrolle bei den Nachtlokalen ab 22 Uhr gilt; das Mitnehmen von Gläsern und das anschliessende Zerstören des Leergutes sollen so verhindert werden.» Zudem patrouillierten Gemeinde- und Kantonspolizei in besonderen Fällen unterstützt durch Hundepatrouillien eines privaten Sicherheitsdienstes am Freitag- und Samstagabend im Dorfzentrum: «Der Tatsache, dass Jugendliche zunehmend Flaschen mit Hochprozentigem ‹bunkern›, das heisst verstecken und während des Ausgangs trinken, soll einerseits dadurch begegnet werden, dass in Geschäften in und um Meiringen vermehrt Kontrollen durchgeführt werden.» Andrerseits seien Eltern und Schule aufgefordert, sich dieser Problematik anzunehmen.

Bussen bei Nachtlärm

«Ein Plakat mit Hinweisen zur Nachtruhe hängt in allen Lokalen», verlautet im weiteren. Es soll Einheimische und Touristen auf das Thema Nachtruhe sensibilisieren. Nachtlärm könne nach neuem Gemeindepolizeireglement neu mit einer Busse von bis zu 200 Franken bestraft werden. Diese Anordnungen stützten sich im Gemeindepolizeireglement auf die Artikel 34, 44 und 45.

Weitere Besonderheiten des neuen Reglements

Der Gemeinderat kann laut Medienmitteilung die Inhaber von Nachtlokalen verpflichten, auf eigene Kosten Ordnungshüter einzustellen (Art. 43). Der Betrieb von Himmelsscheinwerfern sei verboten (Art. 46). Bei Verstössen gegen die Bestimmungen des Reglements könnten Bussen bis zu 5000 Franken ausgesprochen werden (Art. 55).

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