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Samstag, 8. Januar 2005
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Elf Automobilisten alkoholisiert – vier unter Drogeneinfluss

Koordinierte Alkohol- und Drogenkontrolle in Stadt und Kanton Bern

pkb/pid/S. Im Berner Oberland, in der Stadt Bern und im Seeland haben am Freitagabend und in der Nacht zum Samstag die Stadt- und die Kantonspolizei Bern eine koordinierte Verkehrskontrolle durchgeführt. Dabei wurden laut einer Medienmitteilung Fahrzeugführer auch auf ihre Fahrtüchtigkeit hin überprüft und dabei die neuen Vorschriften bezüglich 0,5-Promille-Grenze beziehungsweise Nulltoleranz für Drogen angewendet.

Im Bereich des Lachenstadions in Thun sowie auf der Bielstrasse in Lyss wurden nach Angaben der Kantonspolizei in der Zeit von 17.00 Uhr bis zirka 19.30 Uhr insgesamt 145 Personen und Fahrzeuge kontrolliert. In der Zeit zwischen 23.00 und 3.00 Uhr früh habe die Stadtpolizei Bern im Bereich Neufeld insgesamt 547 Fahrzeugführer kontrolliert.

Auf der Kontrollstelle in Thun wurden laut Medienmitteilung 106 Fahrzeugführer kontrolliert und einem Atemlufttest unterzogen. Bei einem Fahrzeugführer habe der Test einen Blutalkoholgehalt von 0,9 Gewichtspromille ergeben: «Bei ihm musste eine Blutprobe angeordnet werden; der Führerausweis wurde ihm an Ort und Stellen abgenommen.» In Lyss seien 39 Fahrzeugführer auf ihre Fahrtüchtigkeit hin kontrolliert worden. Bei zwei Fahrzeugführern habe der Atemlufttest einen Blutalkoholgehalt von über 0,5 beziehungsweise über 0,8 Gewichtspromille ergeben. Beide hätten ihren Führerausweis an Ort und Stelle abgeben müssen. In Lyss wurde laut Medienmitteilung ein Drogenschnelltest durchgeführt, welcher negativ ausfiel.

Während der Kontrolle auf dem Gebiet der Stadt Bern wurden nach Polizeiangaben 547 Personen überprüft und einem Atemlufttest unterzogen. Dabei seien acht Atem-Alkoholproben positiv ausgefallen: Bei fünf Fahrern habe der Atemlufttest eine Blutalkoholkonzentration von zwischen 0,5 und 0,79 Gewichtspromille und bei drei Fahrern eine solche von über 0,8 Gewichtspromille ergeben. Bei ihnen habe eine Blutprobe angeordnet und der Führerausweis an Ort und Stelle abgegeben werden müssen. Der höchste gemessene Atemlufttest habe ein Resultat von 1,2 Gewichtspromille ergeben. Im weiteren hätten sich bei vier Fahrern Drogenschnelltests aufgedrängt: «Gestützt auf die positiven Ergebnisse mussten sie den Führerausweis ebenfalls abgeben.» Die Stadtpolizei habe bei ihrer Kontrolltätigkeit zudem kleinere Mengen an Drogen sichergestellt.

Unterstützt wurde laut Medienmitteilung die Polizei bei ihrer Aktion durch das Institut für Rechtsmedizin, das für die Blutentnahmen besorgt war. Erstmals sei im Rahmen einer Grosskontrolle die am 1. Januar in Kraft getretene Gesetzgebung betreffend «0,5-Promille-Grenze beziehungsweise Nulltoleranz für Drogen» angewendet und von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, Fahrzeugführer einer Atem-Alkoholprobe zu unterziehen, ohne dass ein entsprechender Verdacht bestehe: «Die Stadt- und die Kantonspolizei Bern werden in der Anwendung der neuen Bestimmungen der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen.» Im Interesse der Verkehrssicherheit hätten die Fahrzeugführer jedoch mit vermehrten Kontrollen bezüglich Fahrfähigkeit – namentlich bei Festen und Grossanlässen – zu rechnen.

0,5 Promille, Nulltoleranz und Unfälle im Strassenverkehr

Vor den Verkehrskontrollen orientierten an einer Medienkonferenz Peter Sieber, Chef Verkehr, und Kommandantenstellvertreter Stefan Blättler über «0,5 Promille und Nulltoleranz – Umsetzung im Kanton Bern» beziehungsweise «Unfälle im Strassenverkehr». Nachstehend die Ausführungen im Wortlaut.

Peter Sieber, Chef Verkehr. (Bilder zvg)

Vor dem Inkrafttreten am 1. Januar 2005 ist viel über 0,5 Promille und Nulltoleranz für Drogen im Strassenverkehr diskutiert und geschrieben worden. Ich bin überzeugt, dass die neuen Vorschriften bei vielen Fahrzeugführern eine Verhaltensänderung bezüglich Alkoholgenuss und Drogenkonsum zur Folge haben wird. Für die Polizei sind die geänderten Vorschriften insofern von Bedeutung, weil damit die Kontrollstrategie und auch die Abläufe der Kontrollen angepasst werden müssen.

Alkohol: Neu ist, dass Fahrzeugführer sowie an Unfällen beteiligte Strassenbenützer für die Feststellung einer allfälligen Angetrunkenheit einer Atem-Alkoholprobe unterzogen werden können, ohne dass ein Anlass oder ein entsprechender Verdacht vorliegt. Wenn beim Fahrzeugführer oder der Fahrzeugführerin eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 oder mehr Gewichtspromillen festgestellt wird, gilt die Fahrunfähigkeit wegen Alkoholeinwirkung als erwiesen. Wird bei der Atem-Alkoholkontrolle ein Messwert von 0,5 bis 0,79 Gewichtspromille festgestellt und dieser von der kontrollierten Person anerkannt, wird auf eine Blutprobe verzichtet. In solchen Fällen spricht man von einer leichten Widerhandlung, welche mit Haft oder mit Busse bestraft wird. Wenn in den vorangegangenen zwei Jahren kein Ausweisentzug oder keine andere Administrativmassnahme verfügt wurde, wird eine Verwarnung ausgesprochen.

Anders sieht es aus, wenn gleichzeitig zu diesen Messwerten eine leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften begangen wurde. In Kombination wird dann von einer mittelschweren Widerhandlung gesprochen. In solchen Fällen wird als administrative Massnahme ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat verfügt.

Eine Blutprobe muss dann angeordnet werden, wenn der Atem-Alkoholtest ein Resultat von 0,8 Promille oder mehr ergibt. Dieser Wert gilt als qualifizierte Blutalkoholkonzentration. Der Gesetzgeber spricht hier von einer schweren Widerhandlung, welche mit Gefängnis oder mit Busse bestraft wird. Zudem wird ein Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten verfügt.

Eine Blutuntersuchung ist auch dann anzuordnen, wenn der Atem-Alkoholtest einem Wert von 0,3 Promille und mehr entspricht und der Verdacht besteht, dass die betroffene Person zwei Stunden oder mehr vor der Kontrolle ein Fahrzeug in angetrunkenem Zustand geführt hat.

Drogen: Fahrunfähigkeit gilt als erwiesen, wenn im Blut des Fahrzeugführers Cannabis (Tetrahydrocannabinol), Heroin / Morphin (Freies Morphin), Kokain, Amphetamin, Metamphetamin, Methylendioxyethylamphetamin (MDEA) und Methylendioxymethamphetamin (MEMA) nachgewiesen wird. Weist die betroffene Person Anzeichen von Fahrunfähigkeit auf und sind diese nicht oder nicht allein auf Alkoholeinfluss zurückzuführen, so kann der Fahrzeugführer weiteren Voruntersuchungen, namentlich Urin- und Speichelproben unterzogen werden.

Vortests: Wenn Hinweise dafür bestehen, dass die kontrollierte Person wegen einer anderen Substanz als Alkohol fahrunfähig ist und in diesem Zustand ein Fahrzeug geführt hat, kann die Polizei zum Nachweis von Betäubungs- oder Arzneimitteln im Urin, Speichel oder Schweiss Vortests durchführen. Das heisst, Vortests können – anders als bei der Atem-Alkoholkontrolle – nur auf Grund eines Verdachts durchgeführt werden. Die Kantons- und Stadtpolizei Bern verwenden dazu den bewährten Urinschnelltest. Fällt der Drogenschnelltest positiv aus, wird eine Blut- und Urinuntersuchung im Institut für Rechtsmedizin (IRM) angeordnet. Das Resultat der Analyse sowie die Feststellungen der Polizei zusammen mit dem ärztlichen Untersuchungsbefund werden der zuständigen Straf- und Entzugsbehörde mitgeteilt. Fahrunfähigkeit wegen Betäubungs- oder Arzneimitteleinfluss gilt als schwere Widerhandlung und hat den Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises von mindestens drei Monaten zur Folge. Die Strafandrohung lautet gemäss Art. 91 SVG Gefängnis oder Busse.

Kontrollen: Die Fahrzeugführer werden künftig vermehrt damit rechnen müssen, auf ihre Fahrfähigkeit hin kontrolliert zu werden. Ich bin überzeugt, dass sich diese Massnahmen positiv auf die Verkehrssicherheit auswirken werden.

Verdachtsfreie Kontrollen: Wie kurz erwähnt, sind Atem-Alkoholkontrollen auch dann möglich, wenn keine Anzeichen für eine Fahrunfähigkeit vorhanden sind. Die Polizei im Kanton Bern wird diese neuen Bestimmungen nicht dazu benützen, um Fahrzeugführer bei jeder Gelegenheit zu schikanieren. Es gilt auch hier das Gebot der Verhältnismässigkeit. Dass im Interesse der Verkehrssicherheit jedoch mit vermehrten Kontrollen und Schwerpunktaktionen – beispielsweise rund um Feste oder sonstige Grossanlässe – gerechnet werden muss, liegt auf der Hand. Die vom Gesetzgeber angestrebte Wirkung wird nur dann erreicht, wenn die Einhaltung der neuen Bestimmungen auch entsprechend kontrolliert wird. Wir sind überzeugt, mit unserer Praxis möglichst viele Verkehrsteilnehmer vom Alkohol- und/oder Drogenkonsum abzuhalten und nach dem Motto «Kein Alkohol und keine Drogen hinter dem Steuer» zur Eigenverantwortung zu führen.

Kommandantenstellvertreter Stefan Blättler.

Unfälle im Strassenverkehr:
Es vergeht kaum ein Tag, an dem wir nicht von einem oder mehreren Unfällen im Strassenverkehr hören oder lesen. Im Jahr 2003 beispielsweise, sind im Kanton Bern jeden Tag 20 Unfälle polizeilich registriert worden. Das hat zur unrühmlichen Bilanz von rund 7300 Verkehrsunfällen geführt. Die Folge davon: 4250 Verletzte und 69 Tote.

Ein Blick in die jüngste Statistik hat mir gezeigt, dass daraus kaum Lehren gezogen wurden. Jedem privaten oder staatlichen Transportunternehmen, welches in der gleichen Zeitspanne in derart viele Unfälle verwickelt ist wie der Privatverkehr, wäre die Betriebsbewilligung längst entzogen worden. Unsere Gesellschaft hat gelernt damit umzugehen, dass auf unseren Strassen alljährlich viele (meiner Ansicht nach zu viele) Menschen verletzt werden oder gar ihr Leben lassen müssen. Im Strassenverkehr sprechen wir beispielsweise von Unfällen mit Todesfolge oder Schwerstverletzten. In den jährlichen Bilanzen stellen sie lediglich eine statistische Grösse dar – nicht mehr und nicht weniger. Ich will hier keine Moralpredigt halten. Mir scheint jedoch, dass uns wieder vermehrt bewusst werden muss, dass Verkehrsunfälle, bei denen Personen verletzt oder getötet werden, von direkt- oder indirekt Betroffenen nachvollziehbar als Katastrophe erlebt werden. Hier geht es nicht mehr um statistische Werte, hier geht es um menschliche Tragödien.

Fahrzeugführer im Strassenverkehr tragen Eigenverantwortung. Eigenverantwortung gegenüber sich selber und gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmenden. Unmittelbar damit verbunden ist auch die Frage nach der Fahrtüchtigkeit. Bin ich fähig, ein Fahrzeug zu lenken ohne andere zu gefährden? Ist jemand, der unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, fähig, ein Motorfahrzeug zu lenken?

Aus Polizeisicht fällt auf, dass das Lenken von Motorfahrzeugen in angetrunkenem Zustand immer häufiger Ursache von Verkehrsunfällen ist. Bis Ende November 2004 sind im Kanton Bern (inklusive Stadt Bern) 634 Unfälle polizeilich erfasst worden. Bei diesen Unfällen wurden 284 Menschen verletzt und zehn getötet. Im Zehnjahresvergleich wird ersichtlich, dass Alkohol am Steuer als Unfallursache tendenziell gleichmässig hoch zu Buche steht. In nackten Zahlen und über die letzten zehn Jahre betrachtet, ergibt sich für den Kanton Bern ein schockierendes Bild: 6683 Unfälle haben 3238 Verletzte und 100 Tote gefordert. Einen tragischen Spitzenwert stellt das Jahr 1999 mit 700 Unfällen, 365 Verletzten und 21 Toten dar.

Einen kontinuierlichen und beängstigenden Anstieg stellen wir bei den Unfällen fest, die auf «Fahren unter Drogeneinfluss» (FuD) zurück zu führen sind. Aus dem Rekordjahr 2003 sind uns beispielsweise 152 derartige Unfälle bekannt. Dabei wurden 103 Personen verletzt und acht getötet. Auch wenn die Kurve im vergangenen Jahr tendenziell wieder leicht nach unten zeigen wird, so lässt das nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass die Zahl dieser Unfälle in den vergangenen zehn Jahren massiv angestiegen ist. Wurden 1995 noch knapp 40 derartige Unfallursachen registriert, ereigneten sich im vergangenen Jahr rund 120 Unfälle, die auf das Lenken von Fahrzeugen unter Drogeneinfluss zurück zu führen sind. Dabei sind 63 Menschen verletzt und sieben getötet worden.

Die Einführung der 0,5-Promille-Grenze und Nulltoleranz für bestimmte Drogen hat ganz klar zum Ziel, die Verkehrssicherheit im Strassenverkehr zu erhöhen. Die Fahrfähigkeit der Fahrzeugführer ist Voraussetzung für sicheres und korrektes Verhalten im Verkehr. Es ist deshalb von grosser Bedeutung, dass die neuen Vorschriften bzw. Neuregelungen bezüglich Alkoholgrenzwert und Nulltoleranz bei den Drogen die Fahrzeugführer anvisiert. Wir sind davon überzeugt, dass diese Massnahmen dazu beitragen werden, die Zahl der Verletzten und der Toten zu senken.

Im Wissen um die hauptsächlichsten Unfallursachen, wird die Polizei im Kanton Bern folgende Schwerpunkte setzen:

– Kontrolle der Fahrtauglichkeit: Alkohol, Drogen, Medikamente
– Geschwindigkeitskontrollen: Innerorts zum Schutz der schwachen Verkehrsteilnehmer, ausserorts gegen Raser.
– Sicherheitskontrollen von Fahrzeugen vornehmen. Insbesondere die elementaren Sicherheitselemente wie Licht, Bremsen und Pneus.

Diese Massnahmen werden nicht nur im Kanton Bern, sondern auch in den Konkordatskantonen der Nordwestschweiz, das heisst in den Kantonen Aargau, Basel-Stadt, Baselland und Solothurn koordiniert und umgesetzt. Dabei wird auch dieselbe Praxis angewendet.

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Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzli, CH-3852 Ringgenberg
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Hintergrundinformationen siehe auch Bericht Staneks Planetenlexikon 2005: Mit dem Computer auf den Mars vom Sonntag, 14. November 2004


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