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Dienstag, 4. Januar 2005
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Thun: Richtplan «Bahnhof-West» auch vom Kanton genehmigt

sth/bns. Nach der Genehmigung durch das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung tritt der Richtplan «Bahnhof-West» in Thun als behördenverbindliche Planungsgrundlage in Kraft.

Das Gebiet «Bahnhof-West» zwischen Bahnlinie und Waisenhausstrasse wird in einer Medienmitteilung als ein Schlüsselgebiet der Thuner Stadtentwicklung bezeichnet: «Der Kanton hat kürzlich den Richtplan Gebietsentwicklung genehmigt; der Richtplan als behördenverbindliche Grundlage ist eine wichtige Rahmenbedingung für die bauliche Entwicklung des Areals.» Die kantonale Vorprüfung zum Entwurf des Richtplans Gebietsentwicklung «Bahnhof-West» sei weitgehend positiv ausgefallen: «So mussten in der Folge lediglich kleinere Änderungen und Präzisierungen vorgenommen werden.» Der Gemeinderat habe das Instrument am 28. Oktober 2004 beschlossen und nun habe auch das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung den Richtplan genehmigt: «Damit tritt er als behördenverbindliche Planungsgrundlage in Kraft.»

Der Richtplan bilde eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung des Areals Bahnhof-West, heisst es im weiteren: «Als Ergänzung zum Zonenplan garantiert er die sorgfältige Umsetzung der für das Areal prägenden Elemente und ermöglicht gleichzeitig eine sinnvolle Etappierung der Entwicklung; er bildet die notwendige Grundlage für Planungen und Baugesuche privater Grundeigentümer und enthält konkrete Massnahmen, mit welchen die Umsetzung gezielt gesteuert und gefördert werden soll.» Sehr konkret sei diese Umsetzung derzeit im Teilgebiet Schlossmattstrasse-Hopfenweg: «Dort wird nach der erfolgreichen Durchführung eines Studienauftrages – siehe auch Thun: Planung Bahnhof West: Grünes Licht für die Weiterbearbeitung vom Dienstag, 13. Juli 2004 – an der Ausarbeitung einer Überbauungsordnung gearbeitet.» Diese wiederum bilde Voraussetzung für die Einreichung eines Baugesuches für die geplante drei- und viergeschossige Wohnüberbauung.

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