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in Interlaken

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Montag 14. November 2005
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Max und Erika Schneider
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Camping Les Magnanarelles
Le Rey
F-30570 Pont d'Hérault
Informationen / Bestellungen
Hintergrundinformationen siehe auch Bericht Staneks Planetenlexikon 2005: Mit dem Computer auf den Mars vom Sonntag 14. November 2004
Netz gegen Kinderporno

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Uetendorf: Budget 2006 mit Ertragsüberschuss von 96 900 Franken

Der Gemeinderat von Uetendorf beantragt der Gemeindeversammlung vom Montag 28. November 2005, 20 Uhr, in der Mehrzweckhalle Bach das Budget 2006 der Einwohnergemeinde Uetendorf mit einem Ertragsüberschuss von 96 900 Franken zu genehmigen.

pd/bns. Der Gemeinderat schlägt im weiteren eine unveränderte Gemeindesteueranlage von 1,58  Einheiten vor, ferner eine Liegenschaftssteuer von 1,1  Promille des amtlichen Wertes, eine Hundetaxe 80 Franken (Hunde mit anerkanntem Ausweis gemäss Reglement kostenlos) sowie eine unveränderte Feuerwehr-Ersatzabgabe von fünf Prozent der Staatssteuer, maximal 400 Franken vor. An der Gemeindeversammlung vom Montag 28. November 2005 um 20 Uhr in der Mehrzweckhalle Bach sind folgende Geschäfte traktandiert:
1. Voranschlag 2006; Genehmigung
2. Revision Personalreglement; Genehmigung
3. Revision Organisationsreglement Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid; Genehmigung
4. Revision Wassergebührenreglement; Genehmigung
5.
Unterführung Moosweg / Neuanschluss Aegertenstrasse-Moosweg; Kreditbewilligung
6. Raumkonzept Gemeindeverwaltung; Kreditbewilligung
7. Verkauf Liegenschaft Dorfstrasse 1 (altes Konsum); Genehmigung
8. Orientierungen: Abrechnung Neubau Bachschulhaus, Abrechnung Sanierung Turnhalle Riedern, Abrechnung Fenstersanierung Riedern 2 und Hallenbad
9. Mitteilungen des Gemeinderates / Verschiedenes

Voranschlag 2006


Der Voranschlag 2005 basiert auf der per 1. Januar 2004 reduzierten Steueranlage von 1,58 Einheiten. Er schliesst bei Aufwendungen von 24 729 500 Franken mit einem Ertragsüberschuss von 96 900 Franken. Das Budget 2005 sieht einen Ertragsüberschuss von 69 700 Franken vor. Die nachfolgenden Geschäftsfälle führen massgeblich zu den Abweichungen gegenüber dem Budget 2005 beziehungsweise der Rechnung 2004:
Allgemeine Verwaltung: Eine Stellenschaffung auf der Finanzverwaltung führt zu jährlich wiederkehrenden Mehrkosten in der Höhe von zirka 70 000 Franken. Diese werden aber durch einen Minderaufwand bei den Anschaffungen und EDV-Kosten zumindest für das Jahr 2006 wieder neutralisiert.
Mehraufwand Lehrerbesoldung 89 700 Franken (236 960 Franken über 2004).
Zunahme Lastenverteiler AHV, IV und EL 108 900 Franken (259 123 Franken über 2004).
Per 1. Januar 2006 wird auch die Jugendarbeit regionalisiert, was eine Umsatzzunahme bedeutet. Der Nettoaufwand bleibt mit vier Franken pro Einwohner aber unter den bisherigen Budgets.
In der Sozialhilfe wird mit einer weiteren Zunahme von 15 Prozent auf den Hochrechnungen des Jahres 2005 gerechnet. Dies führt zu einem Mehraufwand von 1 351 000 Franken (846 195 Franken über 2004, welches ebenfalls massiv über dem damaligen Budget lag). Demgegenüber nimmt der Ertrag nur minimal zu. Das ergibt einen Netto-Mehraufwand von 1 245 000 Franken. Die Kosten können dem Lastenausgleich zugeführt werden.
Der Beitrag an den Lastenverteiler des Kantons nimmt aber als Folge der höheren Nettoaufwendungen in der Sozialhilfe ebenfalls um 213 000 Franken zu (389 648 Franken über 2004).
Weil der Wasserzins durch den Gemeindeverband Blattenheid per 1. Januar 2006 erhöht wird, werden auch die Grund- und Verbrauchsgebühren um 159 000 Franken (193 660 Franken über 2004) angehoben.
Seit gut einem Jahr hat die Zahl der Einwohner und damit auch der Steuerpflichtigen kontinuierlich zugenommen (aktuell liegen wir über 5900). Zusammen mit einem durchschnittlichen individuellen Steuerzuwachs von 2,5 Prozent nach den Empfehlungen des Kantons kann mit einem Mehrertrag von 808 700 Franken bei den obligatorischen periodischen Steuern gerechnet werden (794 650 Franken über 2004).
Der höhere Steuerertrag führt zu einem Rückgang der Beiträge aus dem Finanzausgleich von 181 000 Franken (216 099 Franken unter 2004).
Zunahme der harmonisierten Abschreibungen Verwaltungsvermögen um 122 000 Franken als Folge der Investitionstätigkeit (+0.5 Millionen Franken zusätzliche Abschreibungen wie 2005).
Aus dem Landverkauf des Spitals wird ein neutraler Buchgewinn von 383 900 Franken erwartet.

Investitionsrechnung: 2006 sind noch immer hohe Investitionen von brutto 3,132 Millionen Franken vorgesehen. Neben insgesamt 1,715 Millionen Franken für die spezialfinanzierten Bereiche Wasser und Abwasser fallen vor allem der Umbau des Gemeindehauses und die neue Unterführung Moosweg ins Gewicht. Bei den Einnahmen werden Einkaufsgebühren von 600 000 Franken sowie Mehrwertabschöpfungen von 309 000 Franken erwartet. Die Nettoinvestitionen betragen 2 223 000 Franken.


Finanzplan 2005 bis 2010:
Seit dem Jahr 2001 hat die Gemeinde Uetendorf sehr hohe Investitionen getätigt. Das verzinsliche Fremdkapital ist dabei von 5,65 auf 13,5 Millionen Franken angestiegen. Der laufende Finanzplan sieht immer noch Bruttoinvestition von 13,394 Millionen Franken vor. Dank Einkaufsgebühren und Mehrwertabschöpfungen liegen die Nettoinvestitionen mit 6,264 Millionen Franken aber deutlich unter dem Durchschnitt. Die Selbstfinanzierung von 12,071 Millionen Franken liegt genau im Bereich der gewünschten zwei Millionen Franken pro Jahr. Aufgrund der tiefen Nettoinvestitionen wird ab 2007 eine jährliche Entschuldung von zirka einer Millionen Franken pro Jahr stattfinden. Der Finanzplan 2005 bis 2010 ist vom Gemeinderat am 11. August 2005 genehmigt worden. Er ist mit der Steueranlage von 1,58 Steuereinheiten tragbar. – Der vollständige Voranschlag kann auf der Gemeindeverwaltung (Finanzabteilung) bezogen werden.

2. Revision Personalreglement; Genehmigung

Das kantonale Personalrecht wurde per 1. Juli 2005 einer umfassenden Revision unterzogen. Weil die gemeindeeigenen Personalbestimmungen weitgehend auf dem kantonalen Recht basieren, besteht ein Handlungsbedarf.
Die wesentlichsten Änderungen in der Übersicht:
Einheitliche Anstellungsverhältnisse: künftig sollen alle Mitarbeiter, mit Ausnahme der im Stundenlohn tätigen Aushilfspersonen, öffentlich-rechtlich angestellt werden.
Der bisherige automatische Erfahrungsaufstieg fällt weg.
Die Mitarbeitergespräche werden statt dessen lohnrelevant, das heisst die Beurteilung ergibt die Gehaltsstufeneinreihung (Leistungslohn).
Die Versicherungsbeiträge des Personals (Pensionskasse, NBU) werden analog den Ansätzen des Kantons festgelegt. Das gesamte Reglement kann auf der Gemeindeverwaltung (Gemeindeschreiberei) bezogen werden.
 
3.  Organisationsreglement Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid; Genehmigung
 
Das bisherige Organisationsreglement der Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid (WGB) vom 19. Januar 1980 erfordert einige Anpassungen an die neue Rechtsprechung, aber auch materieller Art. Die Strukturen der Führung wurden vereinfacht und sind heute schlanker. Die Kompetenzen wurden neu geregelt, um operativ effizienter handeln zu können.    Das neue Reglement wurde in den einzelnen Gemeinden behandelt, danach wurde es vorgeprüft und von der Delegiertenversammlung genehmigt. Da es sich um ein Verbandsreglement für mehrere Gemeinden handelt, bedarf es der Zustimmung durch die Gemeindeversammlungen der 20 einzelnen Verbandsgemeinden. Das gesamte Organisationsreglement kann auf der Gemeindeverwaltung (Gemeindeschreiberei) bezogen werden.

4.  Revision Wassergebührenreglement; Genehmigung
Der Wasserversorgung Gemeindeverband Blattenheid (WGB) erhöht den Arbeitspreis pro Kubikmeter geliefertes Wasser um 30 auf 80 Rappen auf 1. Januar 2006. Diese massive Erhöhung wird grösstenteils erforderlich, weil der WGB auf der Basis des Wiederbeschaffungswertes seiner ganzen Anlagen ebenfalls entsprechende jährliche Einlagen für den Werterhalt oder Wertverzehr tätigen muss. In der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung unserer Gemeinde werden die Einlagen für den Werterhalt über die Grundgebühren eingezogen. Das bedeutet, dass das Wassergebührenreglement erneut angepasst werden muss.Es ist vorgesehen, die Erhöhung des WGB gesplittet aufzufangen. Einerseits durch eine Erhöhung der Grundgebühr um 50 Prozent, was zusätzliche Einnahmen von 102 500 Franken ausmacht. Andererseits über eine Anpassung unserer eigenen Verbrauchsgebühr von 80 Rappen auf einen Franken/Kubikmeter, was einer Mehreinnahme von 85 000 Franken entspricht. Die jährlichen Gebühren nach Artikel 3 und 4 des Wassergebührenreglements basieren auf dem Wassertarif 1999 und betragen heute 10 Franken pro Kubikmeter Nennleistung des Wasserzählers. Neu wird der Wert auf 15 Franken pro Kubikmeter Nennleistung festgelegt.

5. Unterführung Moosweg und neue landwirtschaftliche Erschliessung ab der Aegertenstrasse; Projekt- und Kreditgenehmigung
.
Der Gemeinderat beantragt, das Projekt für die Unterführung Moosweg und die neue landwirtschaftliche Zufahrt ab der Aegertenstrasse zum Moosweg zu genehmigen und dafür einen Verpflichtungskredit von 860 800 Franken zu bewilligen. – Der Bahnübergang Moosweg ist nicht ungefährlich. Er wird durch die Landwirtschaft im oberen Teil des Mooses, durch Schüler aus Noflen die bei uns die Oberstufe besuchen, aber auch durch Wanderer und Spaziergänger rege benutzt. Bis jetzt sind noch keine Unfälle geschehen. Nach der Einzonung der Grundstücke rechts vor dem Bahnübergang in die Bauzone W2 E wurden diese veräussert. Im Frühjahr 2006 soll mit der Überbauung begonnen werden.  Die Gelegenheit ist jetzt günstig, den Übergang durch eine Unterführung zu ersetzen. Einerseits könnten die baulichen Aktivitäten für die Unterführung auf dem späteren Baugelände der Überbauung ohne Behinderung abgewickelt werden. Die Überbauung selber kann danach ihre Umgebungsgestaltung auf die ausgeführte Unterführung abstimmen, sodass die beiden Bauarbeiten hintereinander ablaufen. Zuerst wurde versucht die Verbesserung der Sicherung des Übergangs mittels optisch akustischen Signalen oder einer Barriere zu erreichen. Diese Kosten würden sich aber, gestützt auf Schätzungen der BLS, auf 350 000 Franken für die Signallösung bis 600 000 Franken für eine Barrierenanlage belaufen. Zudem hätten diese Lösungen den Nachteil, dass sich der Impuls für die Schliessung des Übergangs im Dorf noch verlängern würde, was bei jeder Zugsdurchfahrt zu einem noch grösseren Rückstau führen würde. Der Gemeinderat ist deshalb der Meinung, für dieses Geld eine echte Sicherung für alle zu realisieren. Das Projekt sieht vor, zuerst die landwirtschaftliche Erschliessung ab der Aegertenstrasse zum Moosweg zu bauen um die Bewirtschaftung nicht unterbrechen zu müssen. Danach würden die Vorarbeiten für die eigentliche Unterführung mit einem Wellstahlprofilrohr wie bei der Verbindungsunterführung Mehrzweckhalle-Selveareal beginnen. Der Einbau dieses Wellstahlprofils wird in einer Nacht stattfinden und den Zugbetrieb nur zirka für sechs bis acht Stunden unterbrechen. Am andern Morgen verkehren die Züge wieder normal. Im Anschluss daran werden der Strassenbau erstellt und die nötigen Geländeanpassungen vorgenommen. – Finanzierung: Aus der Einzonung der Grundstücke am Moosweg resultierte eine Mehrwertabschöpfung von 240 000 Franken. Davon wird ein Betrag von 230 000 Franken dem vorliegenden Projekt gutgeschrieben. An die Gesamtkosten der Eliminierung des Bahnüberganges sind Beiträge des Amtes für Verkehr zu erwarten. Diese betragen voraussichtlich 15 bis 25 Prozent der Gesamtkosten, zirka 160 000 Franken. Die BLS hat ebenfalls Beiträge in Aussicht gestellt. Die Höhe kann im jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht beziffert werden. Die Restfinanzierung erfolgt auf dem Darlehensweg.

6.  Umbau Gemeindeverwaltung; Kreditgenehmigung
Der Gemeinderat beantragt, für den Umbau der Gemeindeverwaltung einen Verpflichtungskredit von 414 500 Franken zu genehmigen. – Ausgangslage: Vor fast 20 Jahren wurde die neue Gemeindeverwaltung in Betrieb genommen. Der Neubau galt damals (und zum Teil noch heute) als beispielhaft für eine moderne Verwaltung. Inzwischen haben sich einige Veränderungen ergeben. Die Gemeindeverwaltung hat sich vom Verwaltungs- zum Dienstleistungsbetrieb gewandelt. Uetendorf wurde zur Zentrumsgemeinde des Thuner Westamts und erfüllt heute zahlreiche zusätzliche Aufgaben (regionaler Sozialdienst, regionale Jugendarbeit, regionale Zivilschutzorganisation und so weiter) zugunsten anderer Gemeinden. Dies führte in den letzten Jahren zwangsläufig zu einer massiven Erhöhung des Stellenetats und dementsprechend zu einem Mehrbedarf an Büroräumlichkeiten. Und nicht zuletzt hat die Wohnbevölkerung in diesem Zeitraum um gut 1000 Personen zugenommen.
Damit die Verwaltung auch in Zukunft den Bedürfnissen der Bevölkerung optimal gerecht werden kann, hat der Gemeinderat unter Beizug eines Architekten sowie eines Büroplaners eine Arbeitsgruppe beauftragt, ein Raumkonzept auszuarbeiten.Damit soll sichergestellt werden, dass die Verwaltung auch in Zukunft zu den führenden Dienstleistungszentren der öffentlichen Hand in unserer Region zählt. Zugleich sollen Nutzen und Komfort für die Kunden erhöht werden. – Zielsetzungen· Raumkonzept für die kurz- und mittelfristige Entwicklung planen / sicherstellen, Optimierung der Arbeitsabläuf und Optimierung der Öffnungszeiten (Eliminierung der beiden geschlossenen Halbtage) – Vorgehen: Die Arbeitgruppe hat unter Einbezug der Abteilungsleiter die Bedürfnisse erhoben. Das Architekturbüro wurde mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Ebenfalls hat der Büroplaner die Machbarkeit bezüglich Möblierung /Aktenablage /Arbeitsabläufe geprüft. Es hat sich herausgestellt, dass die Realisierung eines zentralen Schalterbereichs (Gemeindeschreiberei / Ausgleichskasse / Steuern / Bauwesen) im Erdgeschoss bezüglich der internen Arbeitsabläufe ein grosses Verbesserungspotential aufweist. Die Kunden profitieren dahingehend, dass sie für alle Dienstleistungen (mit Ausnahme des sozialen Bereichs) künftig nur noch eine Anlaufstelle haben werden. Der Fachbereich Sicherheit bezog im Mai 2005 die ehemaligen Büroräume der Kantonspolizei. Mit diesem Umzug wurde der Spielraum geschaffen, damit das Sekretariat des regionalen Sozialdienstes in den heutigen Schalterbereich der Finanzverwaltung verlegt werden kann. Im 1. Stock ist die Erstellung eines kleinen Warteraums für den Sozialdienst vorgesehen. Ansonsten sind vorerst keine baulichen Massnahmen geplant. Sobald die Entwicklung aber absehbar ist, soll in einem zweiten Schritt auch der erste Stock optimiert werden. – Kosten: Projektierungskredit (GRB 31. März 2005) 20 000 Franken, Kostenvoranschlag Architekt für Baumeisterarbeiten 248 500 Franken, Büroeinrichtungen 86 000 Franken und Ablageorganisation 60 000 Franken. Total Verpflichtungskredit 414 500 Franken.

7. Verkauf Liegenschaft Dorfstrasse 1 (Altes Konsum); Genehmigung

Die Liegenschaft «Altes Konsum» an der Bahnhofstrasse 1 wurde durch Gemeindeversammlungsbeschluss vom 16. Juni 2003 von der Wohnbaugenossenschaft Uetendorf übernommen. Bereits damals wurde darauf hingewiesen, dass diese Liegenschaft so rasch als möglich wieder verkauft werden soll.Nun bietet sich die Gelegenheit, diese an die Stiftung Uetendorfberg in Uetendorf zu verkaufen. Mittel- bis längerfristig möchte die Stiftung den bestehenden Wohnraum IV-Rentnern zur Verfügung stellen. Im Moment bleiben die Mietverhältnisse bestehen. Es ist beabsichtigt, erst bei natürlichen Mieterwechseln oder nach Absprache freiwerdende Wohnungen durch die Klienten der Stiftung Uetendorfberg zu besetzen. Die Verkaufssumme wurde auf 1 300 000 Franken bewertet, inklusive Land, das mit einem Preis von 400 Franken/Quadratmeter eingesetzt wird. Antrag: Der Gemeinderat beantragt Zustimmung zu folgendem Beschluss:Die Liegenschaft an der Bahnhofstrasse 1 «Altes Konsum» wird inklusive Land zum Preis von
1 300 000 Franken an die Stiftung Uetendorfberg verkauft.

8. Orientierungen
a) Abrechnung Neubau Bachschulhaus: Kreditunterschreitung 325 119 Franken. b) Abrechnung Sanierung Turnhalle Riedern: Kreditunterschreitung 9387 Franken. c) Abrechnung Fenstersanierung Riedern 2 und Hallenbad: Kreditunterschreitung 89 435 Franken.

9. Mitteilungen des Gemeinderats / Verschiedenes

Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzlistrasse 244, CH-3852 Ringgenberg / Redaktionsstube Ringgenberg Telefon +41 33 821 10 61 und Fax +41 33 82110 64 / Mobile +41 79 427 45 78 / Postcheckkonto 40-71882-7
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