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Asylpolitik: Vorarbeiten für Minimalzentrum Gantrisch werden eingestellt

Weil die Abgeltungen des Bundes auch künftig als zu tief und keinesfalls kostendeckend erachtet werden, stellt die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern die Vorbereitungsarbeiten für ein Minimalzentrum als Notunterkunft für abgewiesene Asylbewerber in der Unteren Gantrischhütte ein.

aid/bns. Die Polizei- und Militärdirektion (POM) sei momentan daran, als Nachfolgelösung zum Minimalzentrum auf der Stafelalp eine neue Nothilfeunterkunft in der Unteren Gantrischhütte einzurichten, heisst es in einer Medienmitteilung. Diese Notunterkunft – siehe auch Minimalzentrum: Von der Stafelalp in die Untere Gantrischhütte vom Donnerstag, 22. September 2005 – hätte ab 1. Februar 2006 den Betrieb aufnehmen sollen. Dabei sei die Polizei- und Militärdirektorin Dora Andres von einer markanten Erhöhung der Nothilfepauschale zur Deckung auch der Strukturkosten ausgegangen: «Da diese Erhöhung nun ausbleiben wird, hat die Polizei- und Militärdirektorin beschlossen, die Vorbereitungsarbeiten einzustellen und keine festen Strukturen mehr an einem zentralen Ort zu betreiben.» Sie begründet laut Medienmitteilung ihren Entscheid mit folgenden Überlegungen:
Die dem Kanton anfallenden Strukturkosten von rund 600 000 Franken müssten von den bernischen Steuerzahlern getragen werden, da der Bund nicht bereit sei, diese zu übernehmen. Dies könne angesichts der finanziellen Situation des Kantons Bern nicht angehen.
Die durchschnittliche Bezugsdauer auf der Stafelalp von 52 Tagen sei zu hoch. Es bestünden zwar Erwartungen, aber keine Garantie, dass diese Dauer mit dem Standortwechsel markant sinken würde.
Die Betriebskosten am neuen Standort wären aufgrund der abgelegenen Lage aller Voraussicht nach höher als bisher auf der Stafelalp (vergleichbar mit dem Projekt auf dem Jaunpass).
Ein Gedankenaustausch mit den zuständigen Regierungsmitgliedern anderer Kantone zeige, dass durch eine zentrale Unterbringung die soziale Vernetzung unter der Ausreisepflichtigen steige und ein gemeinsames Festhalten am Verbleib in der Schweiz gestärkt werde.

Neues Konzept
Die Polizei- und Militärdirektion werde nun unter Berücksichtigung dieser neuen Ausgangssituation ein neues Konzept zur Ausgestaltung der Nothilfe ausarbeiten, verlautet im weiteren. Vorgabe sei, mit den vom Bund zur Verfügung gestellten Abgeltungen auszukommen: «Sollte aufgrund der knappen Vorbereitungszeit bis zur Schliessung des Minimalzentrums Stafelalp bis Ende Januar das neue Konzept nicht rechtzeitig vorliegen, wird der Kanton die Nothilfebezüger vorläufig auf leere Plätze in den heutigen Durchgangszentren verteilen.»

Blocher will nicht zahlen
Der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD), Bundesrat Christoph Blocher, habe an der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) klar gemacht, dass er den Kantonen die tatsächlich anfallenden Kosten für asylrechtliche Notmassnahmen nicht ersetzen wolle, wird in der Medienmitteilung erinnert. An der Herbstversammlung in Luzern seien unter anderem die Diskussion mit Bundesrat Blocher zur Asylpolitik und insbesondere die Höhe der vom Bund an die Kantone pro Nichteintretensentscheid ausbezahlten Nothilfepauschale auf der Traktandenliste gestanden: «Der entsprechende Monitoring-Bericht des Bundes zeigt auf, dass zwar nicht alle betroffenen Personen bei den Kantonen um Nothilfe ersuchen; wer Nothilfe bezieht, tut dies aber über einen längeren Zeitraum.» Blocher sei der Ansicht, dass keine Unterbringungsstrukturen für die Nothilfe bereitgestellt werden dürften, weil die Betroffenen sonst nicht selbständig ausreisten. Die Nothilfe sei lediglich als Notfallüberbrückung für wenige Tage auszugestalten, um die anschliessende Ausreise zu ermöglichen. Die Vernehmlassung über die Höhe der neuen Nothilfepauschale dauere zwar noch bis am 13. Dezember 2005 – Blocher habe aber klar gemacht, dass er nicht bereit sei, den Kantonen die tatsächlich anfallenden Kosten zu ersetzen: «Dies obwohl die Mitglieder der KKJPD in einer Konsultativabstimmung mit lediglich zwei Gegenstimmen zum Ausdruck gebracht haben, dass die vom Bund vorgeschlagene neue Pauschale von 1800 Franken zur Deckung der tatsächlichen Kosten nicht ausreicht.» Eine genaue Berechnung aller Kosten (inklusive Unterbringung, minimale Betreuung, Verpflegung und Gesundheitskosten) ergebe für die Kantone einen Bedarf von rund 4400 Franken pro zugewiesene Person mit Nichteintretensentscheid.

Der Bund geht davon aus, dass für die Gewährung der Nothilfe keine speziellen Strukturen aufgebaut werden sollen und will deshalb die daraus entstehenden Kosten den Kantonen weiterhin nicht abgelten», heisst es in der Medienmitteilung. Der Kanton Bern habe sich von Anfang an für minimale Strukturen entschieden: «Andernfalls erwarten die Fachleute, dass sich die Betroffenen – da obdachlos und auf die regelmässige Auszahlung der Nothilfeunterstützung angewiesen – zentral in den Städten und Agglomerationen aufhalten.» Dies habe der Kanton Bern immer vermeiden wollen. Die Nothilfe sei diesen Personen im Kanton Bern deshalb bisher im Minimalzentrum Stafelalp gewährt worden: «Der Kanton hatte diesen dezentralen Standort gewählt, um sicherzustellen, dass nur wirklich bedürftige Personen die Nothilfe in Anspruch nehmen.» Ziel sei es gewesen, die freiwillige Ausreise durch eine wenig komfortable Ausgestaltung der Hilfe zu fördern. Im Vergleich zum vorherigen Standort des Minimalzentrums auf dem Jaunpass sei dieses Ziel nicht erreicht worden: «Während die durchschnittliche Bezugsdauer auf dem Jaunpass bei 25 Tagen lag, betrug sie auf der Stafelalp 52 Tage.» Der Anstieg der Aufenthaltsdauer sei aber wohl auch auf den Entscheid des bernischen Verwaltungsgerichts beziehungsweise des Bundesgerichts zurückzuführen, wonach die Nothilfe selbst bei Nichtkooperation der Ausreispflichtigen nicht entzogen werden könne. Damit habe der Kanton keine Mittel, zusätzlichen Druck auf die Ausreisepflichtigen auszuüben: «Neben den Personen mit Nichteintretensentscheid nach dem Inkrafttreten des Sozialhilfestopps am 1. April 2004, befinden sich im Kanton Bern noch 43 sogenannt altrechtliche Fälle, die schon vor der Änderung anwesend waren; diese lassen die durchschnittliche Bezugsdauer ebenfalls ansteigen, ohne dass der Kanton etwas dagegen unternehmen könnte, weil weder Vollzug noch Regelung momentan möglich sind.» In beiden Fällen könne nur der Bund eine Lösung erwirken, wogegen der Kanton die Kosten zu tragen habe.
Herausgegeben von Peter Schmid, Freier Journalist, Kreuzlistrasse 244, CH-3852 Ringgenberg / Redaktionsstube Ringgenberg Telefon +41 33 821 10 61 und Fax +41 33 82110 64 / Mobile +41 79 427 45 78 / Postcheckkonto 40-71882-7
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