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Freitag 4. November 2005
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Verwaltungsregion Oberland mit vier Verwaltungskreisen

Die Vorlagen über eine Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung und über die Justizreform sind vom Regierungsrat zuhanden des Grossen Rates verabschiedet worden. Die beiden Geschäfte sollen in der Januar- und in der Märzsession 2006 behandelt werden.

aid/bns. Im April 2004 habe sich der Grosse Rat für eine grosse Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung sowie für eine Justizreform ausgesprochen und die Eckwerte dafür festgelegt, wird in einer Medienmitteilung erinnert: «Der Regierungsrat hat diese Eckwerte soweit möglich umgesetzt und zu beiden Vorlagen vom 15. Juni bis 9. September 2005 eine Vernehmlassung durchgeführt; nach Auswertung der Vernehmlassung gehen die beiden Vorlagen nun an den Grossen Rat.»

Im April 2004 habe der Grosse Rat die Eckwerte für die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung und für die Justizreform mit Planungserklärungen definiert, heisst es im weiteren: «Die Konkretisierung dieser Eckwerte hat bei der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung zu einem Modell mit fünf Verwaltungsregionen und zehn Verwaltungskreisen geführt: Die Verwaltungsregionen Emmental-Oberaargau, Mittelland und Oberland sind deutschsprachig, die Verwaltungsregion Berner Jura ist französischsprachig und die Verwaltungsregion Seeland zweisprachig.» Die Verwaltungsregionen Berner Jura und Seeland sollen zugleich auch den Verwaltungskreisen entsprechen. Die Region Emmental-Oberaargau werde in die Verwaltungskreise Emmental und Oberaargau aufgeteilt, die Verwaltungsregion Mittelland in die Verwaltungskreise Mittelland-Nord und Mittelland-Süd: «In der Verwaltungsregion Oberland gibt es vier Verwaltungskreise: Thun, Obersimmental-Saanen, Frutigen-Niedersimmental und Oberland-Ost.»

Die Aufgaben der Verwaltungsregionen und –kreise
In den fünf Verwaltungsregionen werden laut Medienmitteilung im wesentlichen folgende Aufgaben erfüllt:

Grundbuchwesen (mit Aussenstellen)

Betreibungs- und Konkurswesen (mit Aussenstellen)

Zivilstandswesen (evtl. mit Aussenstellen und mit zusätzlichen Trauungslokalen)

Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung sowie Erziehungsberatung (mit Aussenstellen)

Schulinspektion

Steuerverwaltung / Staatskasse
Auch die Polizeiregionen sollen an die Verwaltungsregionen angepasst werden. In den zehn Verwaltungskreisen würden die wesentlichen der bisherigen Aufgaben der Regierungsstatthalterämter erfüllt:

Aufsicht und erstinstanzliche Verwaltungsjustiz gegenüber den Gemeinden

Koordination bei Katastrophen

Aufsicht im Vormundschaftsbereich, fürsorgerischer Freiheitsentzug

Baubewilligung und Baupolizei

Ombudsfunktion

Straffung beim Handelsregister
Das Handelsregisterwesen soll laut Medienmitteilung zentralisiert werden: «Die vier Handelsregisterämter und die französischsprachige Zweigstelle werden zusammengelegt.»

Änderung der Kantonsverfassung und der Gesetzgebung
Die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung erfordere eine Teiländerung der Kantonsverfassung, eine Totalrevision des Gesetzes über die Regierungsstatthalter sowie die Anpassung zahlreicher weiterer Gesetze, verlautet im weiteren: Über diese Änderungen sei das Vernehmlassungsverfahren durchgeführt worden. Zudem seien auch zahlreiche Dekrete zu ändern.

Die Standorte der dezentralen Verwaltung
«Die Standorte der Aufgabenerfüllung in den Verwaltungsregionen und Verwaltungskreisen werden auf Verfassungs-, Gesetzes- und Dekretsstufe nicht verbindlich festgelegt», ist der Medienmitteilung im weiteren zu entnehmen. In der Vernehmlassungsvorlage seien sie aber dargestellt: «Die Planungserklärung des Grossen Rates, auf Neubauten zu verzichten, kann nicht vollständig realisiert werden.» Der Regierungsrat sichere dem Grossen Rat zu, dass er sich im Falle einer Zustimmung des Grossen Rates und der Stimmberechtigten zur Reform noch einmal mit den künftigen Standorten befassen könne.

Einsparungen von sieben Millionen Franken im Jahr erhofft
«Aufgrund der heute vorliegenden Grundlagen und Schätzungen erhofft sich der Regierungsrat von der Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung jährlich wiederkehrende Einsparungen von rund sieben Millionen Franken» verlautet im weiteren. Dieses Sparziel sei jedoch mit Unsicherheiten behaftet: «Die Kosten für zusätzliche Flächen wurden in die jährlich wiederkehrenden Ausgaben eingerechnet und entsprechen Investitionen von rund 50 Millionen Franken; zusätzlich sind einmalige Investitionen von rund 5,4 Millionen Franken erforderlich.»

Bilanz der Vernehmlassung zur Verwaltungsreform
Die Beteiligung am Vernehmlassungsverfahren wird in der Medienmitteilung als gross bezeichnet. Insgesamt stiessen die Grundzüge der Reformvorlage auf breite Akzeptanz. Die Aufteilung in fünf Verwaltungsregionen werde im allgemeinen begrüsst, während bei der Bildung der zehn Verwaltungskreise eher Bedenken angemeldet worden seien. Verschiedene Regionen forderten die Schaffung zusätzlicher Kreise: «Grosse und sehr verbreitete Skepsis besteht hinsichtlich des Einsparungspotentials, das mit der Reform verbunden sein soll.» Am meisten Vorbehalte seien hinsichtlich der in der Vernehmlassungsvorlage ausgewiesenen künftigen Standorte der Aufgabenerfüllung angebracht worden, wobei stark auch lokale beziehungsweise regionale Interessen zum Ausdruck gekommen und zusätzliche Aussenstellen gefordert worden seien.

Vernehmlassung zur Justizreform
Die Justizreform sieht laut Medienmitteilung vor, die heutigen 13 Gerichtskreise in vier Kreisen – mit einer separaten Dienststelle im Berner Jura zusammenzufassen. Bei der Justizreform stehe zurzeit nur die Änderung der Kantonsverfassung zur Debatte: «Die Anpassungen der Gesetzgebung werden erst vorgelegt, wenn auf Bundesebene verbindliche Entwürfe für die eidgenössischen Zivil- und Strafprozessordnungen vorliegen.» Die Änderung der Kantonsverfassung für die Justizreform sei in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen: «Dabei hat sich gezeigt, dass sich eine deutliche Mehrheit für die Beibehaltung der Laien an Kriminalgericht ausspricht.» Der Regierungsrat gehe deshalb bei der gesetzgeberischen Ausgestaltung weiterhin von Laien aus. Bei den Wahlen der Richter habe sich in der Vernehmlassung eine deutliche Mehrheit zugunsten der Wahlvorbereitung durch die Justizkommission und die Wahl durch den Grossen Rat ausgesprochen – die bisherige Zuständigkeitsordnung soll also beibehalten werden.

Grossratsdebatte in der Januar- und Märzsession 2006. Es ist vorgesehen, die Reform der dezentralen kantonalen Verwaltung und die Justizreform im Grossen Rat in der Januarsession 2006 in erster Lesung und in der Märzsession 2006 in zweiter Lesung zu behandeln. Die vollständigen Unterlagen an den Grossen Rat sind unter www.jgk.be.ch / Rubrik «Aktuelles» zu finden.


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