Lauterbrunnen: Verlegung eines Wanderweges wegen Seilbahnneubau
Das Gesuch der Jungfaubahnen um eine Dienstbarkeit für den Bau eines Mastenfundamentes für die neue Windenseilbahn Lauterbrunnen–Grütschalp und Verlegung des Wanderweges Birrmättli–Alpweg zeigt, dass die Realisierung des Ersatzes der bestehenden Standseilbahn näherrückt und konkret wird.
Die Realisierung der Ersatzbahn für die, vom Bundesamt für Verkehr noch bis Juli 2006 zugelassene Standseilbahn Lauterbrunnen–Grütschalp rückt näher und wird konkret. Gemeinderat Arthur W. Von Allmen, Lauterbrunnen Da der zweitunterste Mast für die neue Windenseilbahn im Bereich Birrmättli zu stehen kommt, muss einerseits der bestehende Wanderweg Birrmättli–Alpweg verlegt und andererseits ein Teilstück der gemeindeeigenen Parzelle Gbbl. Nr. 1296.02 beansprucht werden. Der Gemeinderat hat der entsprechenden Regelung zugestimmt. Das gültige Hundereglement wird nicht abgeändert
Dem Gemeinderat wurden Anpassungen am gültigen Hundereglement beantragt. Einerseits sei die Regelung für den Leinenzwang zu wenig genau definiert und andererseits seien die Vorschriften des Reglementes, im Speziellen den Gästen, zu wenig bekannt. Das Reglement wurde von der Gemeindeversammlung am 1. Dezember 2003 mit Wirkung auf den 1. Januar 2004 beschlossen. In Anbetracht dieser erst kurzen Wirkungszeit verzichtet der Gemeinderat auf eine Anpassung zum heutigen Zeitpunkt. Allerdings wird veranlasst, dass das Reglement in der Bevölkerung bekannt wird. Die Beherbergungsbetriebe, die Touristinformationen und die Hundebesitzer werden mit Auszügen des Reglements bedient. Andererseits wird bei den Robidogstationen auf die Leinenpflicht hingewiesen.
Sanierung der Dachrinnenheizung am Gemeindehaus Adler
Der Gemeinderat genehmigte einen Kredit zur Sanierung der bestehenden Dachrinnenheizung am Verwaltungsgebäude Adler. Weiter sollen grundsätzliche Überlegungen betreffend der Zukunft und der Sanierungsart des ehemaligen Hotel Adler gemacht werden. Bevor weitere grössere Investitionen getätigt werden, ist zu untersuchen, ob die Bausubstanz noch intakt ist und ob das Gebäude den Raumanforderungen einer zeitgemässen Verwaltung genügt. Falls diese zwei Fragen positiv beantwortet werden, kann dann ein Umbaukonzept erstellt werden, das je nach vorhandenen finanziellen Mitteln etappenweise realisiert werden kann.
Transformatorenstation Gruebi Mürren
Der Gemeinderat hat anlässlich der Sitzung vom 27. Juni 2005 der Übernahme der im Eigentum vom EWL stehenden Parzelle Gbbl. 3201, Gruebi, in Mürren zugestimmt. Der vom Notar ausgearbeitete Schenkungsvertrag wurde positiv verabschiedet.
Neue Signalisationen in Stechelberg und Mürren
In Stechelberg wird der Rüttistutz neu mit einem Signal Sackgasse ergänzt. Es soll verhindert werden, dass unliebsame Umkehrmanöver im Bereich der schmalen Brücke entstehen. – In Mürren, Abzweigung Wendi, soll durch eine zusätzliche Signalisation verhindert werden, dass Wanderer und Mountainbikefahrer, die nach Lauterbrunnen wollen, fälschlicherweise in die Gewerbezone gelangen.
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