Regierung genehmigt Tourismusentwicklungsverordnung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Tourismusentwicklungsverordnung verabschiedet. Die Verordnung enthält die nötigen Ausführungsbestimmungen für das Tourismusentwicklungsgesetz, das auf den 1. Januar 2006 in Kraft tritt.
aid/bns. «Namentlich legt die Verordnung die Destinationen und Tourismusorganisationen fest, die vom Kanton Bern anerkannt und unterstützt werden», heisst es dazu in einer Medienmitteilung. Es seien dies Adelboden-Frutigen, die «Alpenregion» Brienz-Meiringen-Hasliberg, Bern Tourismus, Grindelwald, Gstaad Saanenland, Interlaken, Jura bernois Tourisme, Lenk-Simmental, Lötschberg, Schweizer Mittelland-Tourismus, Thunersee-Tourismus und Wengen-Mürren-Lauterbrunnental: «Die Bildung der Destinationen im Kanton Bern ist weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen.» Insbesondere im Berner Oberland sei ein weiterer Konzentrationsprozess zu erwarten. Die in der Verordnung anerkannten Destinationen entsprächen deshalb dem aktuellen Stand dieser Entwicklung.
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